Arbeitszeit und Arbeitszeit in Prozent berechnen: mit unserem Online-Rechner

Mit unserem Online-Rechner berechnen Sie ganz einfach Ihre tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit sowie Ihre Arbeitszeit in Prozent.
Arbeitszeit berechnen via Arbeitszeitrechner

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Arbeitszeit und Arbeitszeit in Prozent berechnen: mit unserem Online-Rechner

Sie möchten wissen, wie viel Sie an einem Tag, in einer Woche oder in einem Monat gearbeitet haben? Mit unserem Arbeitszeitrechner ist das kein Problem. Geben Sie einfach Ihre Arbeitszeiten und Ihre Pausen ein, und schon erhalten Sie das Ergebnis.

  1. Zunächst wählen Sie aus, ob Sie Ihre Arbeitszeit pauschal für die gesamte Woche berechnen oder individuell die Daten für die einzelnen Arbeitstage eintragen möchten.
  2. Bei der pauschalen Berechnung geben Sie die Arbeits- und die Pausenzeit an, die für alle Tage gelten sollen. Wählen Sie bitte außerdem die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Bei der individuellen Berechnung wählen Sie bitte ebenfalls die Zahl der Arbeitstage pro Woche und geben Sie Ihre genauen Arbeits- und Pausenzeiten (Stunden und Minuten) für jeden einzelnen Arbeitstag ein. Dazu erfassen Sie einfach minutengenau die Uhrzeit, zu der Sie mit der Arbeit begonnen beziehungsweise sie beendet haben. Genauso verfahren Sie mit den Pausen.
  3. Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Arbeitszeit berechnen“.

Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit in Prozent berechnen

Häufig wird Arbeitszeit als Prozentzahl angegeben – zum Beispiel 100 Prozent für eine Vollzeitbeschäftigung oder 50 Prozent für einen Halbtags- oder Teilzeitjob.

Im Arbeitszeitrechner ist die prozentgenaue Berechnung kein Problem. Folgen Sie einfach den folgenden Schritten:

  1. Zunächst wählen Sie aus, ob Sie die Arbeitszeit pro Monat oder pro Woche berechnen wollen.
  2. Anschließend geben Sie Ihre Arbeitszeit in Stunden ein.
  3. Darunter tragen Sie die Arbeitszeit ein, die für Vollbeschäftigte gilt. Wenn Sie selbst nicht Vollzeit arbeiten, wählen Sie die Zeit, die die meisten Ihrer Kollegen arbeiten.
  4. Zum Schluss klicken Sie nur noch auf „% berechnen“.

Um die Stundenzahl pro Woche oder Monat für den Teilzeitjob manuell zu berechnen, multipliziert man die normale Stundenzahl mit der jeweiligen Prozentzahl und dividiert das Ergebnis durch 100.

Normale Stundenzahl x Prozentzahl : 100 = Stundenzahl

Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise zu 75 Prozent arbeitet und eine wöchentliche Stundenzahl von 40 normal ist, lautet die Formel wie folgt:

40 x 75 : 100 = 30 h

Arbeitszeitrechner online kostenlos zur Selbstkontrolle nutzen

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, die Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit zu kennen und korrekt zu berechnen. Schließlich sind bei der Arbeitszeit einige gesetzliche Vorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der Arbeitszeitverordnung zu erfüllen. Nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden pro Tag. Sie kann auf zehn Stunden pro Tag erweitert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht übersteigt.

Um sicherzugehen, dass Sie nicht versehentlich mehr arbeiten, als Ihnen bezahlt wird, können Sie sich unabhängig von Ihrem Arbeitgeber eine eigene Kontrolle einrichten. Dabei helfen diverse online verfügbare, kostenlose Arbeitszeitrechner wie zum Beispiel der Arbeitszeitrechner von Papershift. Damit sind Berechnungen der Arbeitszeit ganz einfach möglich.

Nutzen Sie den kostenlosen Online Arbeitszeitrechner von Papershift und berechnen Sie schnell und einfach ihre Arbeitszeit – zum Arbeitszeitrechner.

Warum Arbeitszeit berechnen?

Die Berechnung der Arbeitszeit ist für Arbeitnehmer wichtig, um zu kontrollieren, ob sie ihre im Arbeitsvertrag festgelegte Soll-Arbeitszeit einhalten und ob Überstunden anfallen. Die Berechnung der Arbeitszeit ermöglicht es auch, Mehrarbeit zu erkennen, also das Überschreiten der gesetzlichen oder tariflichen Höchstarbeitszeit.

Tipp der Redaktion: Das Wichtigste zum Thema Arbeitszeiterfassung
Informieren Sie sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen der Arbeitszeiterfassung und erfahren Sie mehr zu den Inhalten des BAG Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung.

Tägliche Arbeitszeit berechnen

Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, dividiert man die Wochenarbeitszeit des individuellen Arbeitszeitmodells durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Das Ergebnis dieser Berechnung ist die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.

Vereinbarte Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche = Tägliche Arbeitszeit

Eine Beispielrechnung:

38,5 (Wochenarbeitszeit) / 5 (Arbeitstage) = 7 h 42 min (Arbeitszeit pro Tag)

Mit dieser Formel lässt sich jedes nur denkbare Arbeitszeitmodell unkompliziert berechnen. Betrachten wir das Beispiel eines flexiblen Arbeitszeitmodells mit einer 40-Stunden-Woche: Die Arbeitnehmerin arbeitet sechs Stunden am Freitag fix, die restliche Wochenarbeitszeit will sie zu gleichen Teilen auf die anderen vier Tage verteilen. Um die durchschnittliche Arbeitszeit für Montag bis Donnerstag zu errechnen, muss sie sechs Stunden von der Wochenarbeitszeit abziehen und das Ergebnis durch 4 dividieren.

40 – 6 = 34

34 : 4 = 8,5

Sie erhält eine durchschnittliche Tagesarbeitszeit von 8 Stunden und 30 Minuten.

Arbeitszeitrechner online kostenlos nutzen

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, die Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit zu kennen und korrekt zu berechnen. Schließlich sind bei der Arbeitszeit einige gesetzliche Vorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der Arbeitszeitverordnung zu erfüllen. Außerdem dient die Arbeitszeitberechnung dem Arbeitgeber zur korrekten Berechnung des Arbeitsentgelts.

Um sicherzugehen, dass Sie nicht versehentlich mehr arbeiten, als Ihnen bezahlt wird, können Sie sich unabhängig von Ihrem Arbeitgeber eine eigene Kontrolle einrichten. Dabei helfen diverse online verfügbare, kostenlose Arbeitszeitrechner.

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Wöchentliche Arbeitszeit

Üblicherweise handelt es sich bei der im Arbeitsvertrag erwähnten Arbeitszeit um die Wochenarbeitszeit. Diese dient als Grundlage, aus der man die tägliche Arbeitszeit ableiten kann. Dafür muss man lediglich die Wochenstunden durch die Arbeitstage teilen.

Wochenstunden : Arbeitstage = durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag

Dabei ist Folgendes zu beachten: Das Ergebnis der Berechnung ist lediglich die durchschnittliche Stundenzahl. In der beruflichen Praxis kommt es oftmals zu Verschiebungen. Wer beispielsweise freitags nur 4 Stunden, etwa von 8 bis 12 Uhr arbeitet, darf keine 8 Stunden für diesen Tag ansetzen. Das bedeutet, dass die restliche Zeit von Montag bis Donnerstag abgearbeitet werden muss. Im Falle einer 40-Stunden-Woche wären also vier Tage à 9 Stunden (36 Stunden) zu erreichen – plus die 4 Stunden vom Freitag (insgesamt 40 Stunden).

Monatliche Arbeitszeit

Wer die Monatsarbeitszeit berechnen will, kann einen Arbeitszeitrechner nutzen oder zunächst die Wochenanzahl pro Monat ermitteln. Dafür dividiert man die Wochenanzahl pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12). Man erhält einen Wert von 4,35. Natürlich sollte man hierbei auch berücksichtigen, ob es sich möglicherweise um ein Schaltjahr handelt.

Aus der Wochenanzahl pro Jahr von 4,35 kann man die durchschnittliche Monatsarbeitszeit wie folgt berechnen:

Vereinbarte Wochenarbeitszeit x 4,35 = Durchschnittliche Monatsarbeitszeit

Ein Beispiel:

20 Wochenstunden x 4,35 = 87 Stunden Monatsarbeitszeit

Wer herausfinden will, wie viel er in einer Stunde verdient, kann ebenfalls die Monatsarbeit nutzen:

Monatslohn : Monatsarbeitszeit = Stundenlohn

Online Rechner: Monatliche Arbeitsstunden berechnen
Zur Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Stundenzettel einen weiteren Online Rechner.

Was ist Arbeitszeit?

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Arbeitszeit als Zeit (konkret angegeben in Stunden und Minuten) vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende, abzüglich der Pausen. (vgl. § 2 ArbZG). Häufig verwendet werden hierbei auch die Begriffe Bruttoarbeitszeit sowie Nettoarbeitszeit.

Gut zu wissen: Brutto Arbeitszeit vs. Netto Arbeitszeit
Während die Brutto-Arbeitszeit den gesamten Zeitraum von Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende inklusive der Pausenzeiten bezeichnet, steht die Netto-Arbeitszeit für die tatsächliche Arbeitszeit (Differenz: Brutto-Arbeitszeit abzüglich Pausenzeiten).

Trotz dieser recht einfach anmutenden Erklärung ist der Begriff in der Praxis häufig komplex. Schließlich gelten in vielen Berufen nicht nur die klassische Anwesenheitszeiten im Büro oder bei Kundenterminen als Arbeitszeit. So können beispielsweise auch Bereitschaftsdienste und Reisezeiten im Rahmen von Dienstreisen dazugehören. Im Gegensatz dazu wird Rufbereitschaft prinzipiell nicht als Arbeitszeit gewertet. Je nach Berufsgruppe wird Arbeitszeit zum Teil also aufgrund bestimmter Sonderregelungen unterschiedlich bewertet.

Auch Fahrzeiten – also der zurückgelegte Arbeitsweg von der Wohnung zum festen Arbeitsort – gilt nicht als Arbeitszeit. Ebenfalls nicht dazu zählen in den meisten Branchen die Arbeitspausen. Hier legt das Gesetz nur eine Ausnahme fest. In der Bergbau-Branche, in der unter Tage gearbeitet wird, zählen die Arbeitspausen als Arbeitszeit. (vgl. §2 ArbZG)

Was bedeutet regelmäßige Arbeitszeit?
Der Begriff bezeichnet die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vollbringt und laut Arbeitsvertrag zu dieser verpflichtet ist. Ist jemand beispielsweise in Vollzeit angestellt, muss er die vereinbarten Stunden durchschnittlich wöchentlich leisten.

Generelles zu Arbeitszeiten

Nicht nur der Gesetzgeber macht Vorgaben zu den täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten, auch Betriebsräte und Personalräte können über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeiten, die Pausen und die Verteilung mitbestimmen. Dabei dient das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretungen auch der besonderen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.

Was ist die maximale Arbeitszeit?
Die maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche wie auch die Pausen- und Ruhezeiten sind in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Grundsätzlich gilt, dass an einem Arbeitstag nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden darf. Maximal zehn Stunden pro Tag sind möglich, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschreitet. Das Gesetz sieht zudem einige Ausnahmen beziehungsweise branchenspezifische Sonderregelungen vor, die sich zum Beispiel aus tarifvertraglichen Klauseln oder Bewilligungen von Behörden ergeben.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und der damit verbundenen Arbeitszeitdokumentation zu sorgen. Verstöße werden entsprechend sanktioniert.

Teilzeitjobs

Bei Teilzeitjobs handelt es sich um Stellen mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als in vergleichbaren Jobs. Per Gesetz gilt man als teilzeitbeschäftigt, wenn man regelmäßig kürzere Wochenarbeitszeiten hat als die in Vollzeit arbeitenden Kollegen. Das heißt: Arbeiten alle anderen im Unternehmen im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche, dann handelt es sich bei 39 Stunden bereits um eine Teilzeitstelle. Es gibt verschiedene Varianten von Teilzeitjobs. Sehr verbreitet sind zum Beispiel Minijobs und 80-Prozent-Stellen.

Was sagt das Gesetz zum Thema Arbeitszeiten?

Die gesetzlichen Vorgaben sind im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, festgelegt. Auch hier kann der Arbeitszeitrechner bei der Prüfung helfen, ob die geleisteten Zeiten auch den jeweiligen Vorgaben entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz soll dazu beitragen, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Außerdem vereinfacht es, die verbindliche Regelung flexibler Arbeitszeiten für Arbeitgeber und Mitarbeiter.

Hier finden Sie einige der wichtigsten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes: Als Arbeitszeiten versteht man immer den Zeitraum, der zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende liegt. Davon sind lediglich die Pausen abzuziehen. Ein Arbeitstag darf höchstens acht Stunden dauern. Da für das Gesetz Montag bis Samstag Werktage sind, bedeutet das, dass die maximale Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf.

Der Paragraph zur Höchstarbeitszeit kennt eine Ausnahme: Für eine gewisse Zeit dürfen Arbeitnehmer bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten, wenn diese Mehrarbeitszeit innerhalb von bis zu 24 Wochen wieder ausgeglichen wird. Ausgeschlossen sind von dieser Regelung Jugendliche sowie Schwangere und stillende Mütter.

Sonderregelungen zur Arbeitszeit: Immer auf dem neusten Stand sein
Informieren Sie sich zu den wichtigsten Inhalten von Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz, kompakt und leicht verständlich in unserem HR Lexikon. 

Das Arbeitszeitgesetz sieht außerdem vor, dass in Tarifverträgen Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen getroffen werden dürfen. Dies ist insbesondere für Branchen praktisch, in denen Schichtarbeit oder Bereitschaftsdienste unumgänglich sind.

Welche Pausen stehen Arbeitnehmern zu?

Auch Pausen beziehungsweise Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Als Pause wird eine Ruhezeit von mindestens 15 Minuten definiert. So legt das Gesetz fest, dass Arbeitnehmer nach mehr als sechs Stunden Arbeit eine mindestens 30-minütige Pause einlegen müssen. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, muss mindestens 45 Minuten Pause machen – darf diese aber auf mehrere Pausen verteilen.

Besonderheiten bei der Arbeitszeitberechnung

Auch Feier- und Krankheitstage fließen in die Arbeitszeitberechnung ein. Vielen Arbeitnehmern bereitet dies ebenso Probleme wie die Bewertung von Pausen. Klar ist: An Feiertagen wird in den meisten Branchen nicht gearbeitet. Daher muss die Wochen- wie auch die Monatsarbeitszeit durch Feiertage genau wie durch Pausen verkürzt werden. Gleichzeitig muss die entfallene Arbeitszeit nicht nachgeholt werden.

Krankheitszeiten

Wer krank wird und einen entsprechenden Nachweis beim Arbeitgeber einreichen kann, muss die verlorene Zeit nicht nachholen. Das bedeutet auch, dass Mitarbeiter, die nach ihrer Genesung länger arbeiten, um eventuelle Rückstände aufzuholen, dafür Überstunden geltend machen können.

Teilzeit, Bereitschaft und Dienstreisen als Sonderfälle

Teilzeitarbeit, Bereitschaftsdienst und Dienstreisen sind Sonderfälle, für die im Einzelfall besondere Regelungen gelten. Die meisten Arbeitszeitrechner sind darauf ausgelegt, genau solche Sonderfälle zu berücksichtigen.

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Arbeitszeit berechnen: Die häufigsten Fragen

Wie rechnet man Arbeitsstunden in Tage um?

Im Grunde ist es sehr einfach: Wer Arbeitsstunden in Arbeitstage umrechnen will, teilt die wöchentliche (oder monatliche) Stundenanzahl durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Zeitraum. Wenn es schnell gehen soll, ist ein Arbeitszeitrechner sinnvoll – um zum Beispiel Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden.

Wie viele Stunden arbeite ich am Tag?

Um die Arbeitsstunden pro Tag zu erhalten, dividiert man die Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Das Ergebnis ist die durchschnittliche Tagesarbeitszeit.

Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche = Tagesarbeitszeit

Wie berechne ich Sollstunden?

Die Sollstunden sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden. Sollarbeitszeiten werden so berechnet, dass die vereinbarte Wochenarbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche durch fünf dividiert wird. Je nach Arbeitszeitmodell wird die Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Woche dividiert.

Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?

Als Arbeitszeit definiert man die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.

Was ist der Arbeitsbeginn, was das Arbeitsende?

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten des Firmengeländes durch den Arbeitnehmer und endet, sobald er es wieder verlässt. Da sich dies in der Praxis oftmals etwas komplizierter gestaltet, haben wir hierzu einen eigenen Beitrag zum Thema Wo beginnt und wo endet die Arbeitszeit verfasst.

Kostenloser Online Rechner: Netto Arbeitstagerechner von Papershift
Nutzen Sie den kostenlosen Online Arbeitstagerechner von Papershift und berechnen Sie schnell und einfach ihre Netto Arbeitstage pro Jahr – zum Arbeitstagerechner.

Wie berechne ich die Arbeitszeit in Excel?

Auch in Excel ist die Arbeitszeiterfassung möglich. Pausenzeit kann in dem Tabellentool ebenso eingetragen werden und fließt in die Auswertung mit ein wie Arbeitszeit. Pro Tag werden dann Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie Anfang und Ende der Pausen eingetragen. Excel übernimmt das Berechnen der jeweiligen Zeiten. Sie wollen sichergehen, dass die eingegebenen Formeln auch wirklich stimmen und bei der Berechnung von Arbeitszeiten und Pausen keine Fehler unterlaufen? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Papershift Excel Vorlage Arbeitszeit berechnen Excel Vorlage.

Arbeitszeit berechnen im Überblick


Was bedeutet Arbeitszeit und wo sind die Regelungen dazu festgehalten?
Arbeitszeit ist der Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht erfüllt. Arbeitspausen werden dabei in der Regel nicht mitgezählt. Alle arbeitsrechtlichen Regelungen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten.
Wie berechnet sich die tägliche Arbeitszeit?
Man dividiert die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage: Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche = Tagesarbeitszeit
Wie berechnet sich die wöchentliche Arbeitszeit?
In den meisten Fällen handelt es sich bei der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit um die Wochenarbeitszeit.
Wie berechnet sich die monatliche Arbeitszeit?
Wer die Monatsarbeitszeit berechnen will, muss die Wochenanzahl pro Monat ermitteln. Dafür dividiert man die Wochenanzahl pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12). Man erhält einen Wert von 4,35. Aus der Wochenanzahl pro Jahr kann man die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit wie folgt berechnen: Vereinbarte Wochenarbeitszeit x 4,35 = Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.