Arbeitsvertrag Definition
Was ist ein Arbeitsvertrag? – Der Arbeitsvertrag ist ein Spezialfall des Dienstvertrag i.S.d. § 611 BGB. Er wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Die Definition Arbeitsvertrag steht im Gegensatz zum Werkvertrag, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Dieser Begriff ist missverständlich, da er nicht zwingend aussagt, dass der Vertrag auf Dauer ausgelegt ist. Vielmehr ist damit gemeint, dass der Arbeitnehmer eine persönlich abhängige Arbeitsleistung schuldet. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine vereinbarte Vergütung. Damit bezieht es sich nicht allein auf den Austausch einer Leistung.
Zwar kann ein Arbeitsvertrag frei ausgehandelt werden, allerdings setzt das Arbeitsrecht Grenzen. Die meisten Arbeitsverträge enden durch Kündigung eines Vertragspartners. Weitere Beispiele sind die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder eine Vertragsbeendigung durch Rente oder Tod.
Arbeitsvertrag in der Praxis
Zwar gibt es grundsätzlich keine Formvorschriften. Dennoch ist eine schriftliche Form dringend empfehlenswert. In den meisten Arbeitsverträgen steht, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen. Sie müssten ebenfalls schriftlich fixiert werden. Soll ein Arbeitsvertrag geändert werden, spricht man von einem Änderungsvertrag.
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Ein Arbeitsvertrag ist zwar frei vereinbar, muss aber einige Bestandteile und Vereinbarungen enthalten. Dazu zählen:
- Eindeutige Identifikation der beiden Vertragspartner
- Ausgeübte Tätigkeit
- Arbeitszeiten
- Arbeitsumfang
- Arbeitsort
- Arbeitsentgelt
- Regelungen zu Urlaub, Freistellung
- Integration von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Entsprechen einzelne Vorgaben nicht dem Arbeitsrecht, sind sie ungültig.
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist üblich, wenn nicht absehbar ist, wie sich der personelle Bedarf entwickelt oder wenn Stellen vorübergehend besetzt werden sollen. Das ist beispielsweise bei längerer Krankheit oder Schwangerschaft üblich.
Wichtig ist: Während der Arbeitsvertrag formfrei geschlossen werden darf, benötigt die Befristung zwingend eine schriftlichen Form.
Wie oft darf ein Arbeitsvertrag verlängert werden? Diese Frage ist komplex und wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) detailliert ergründet. Grundsätzlich versucht der Gesetzgeber, Befristungen zu vermeiden. Gibt es einen gesetzlich anerkannten Sachgrund, können Verträge beliebig oft verlängert werden. Der Grund darf sich ändern. Fehlt ein Sachgrund, darf die Befristung maximal zwei Jahre betragen. Wird diese Zeitdauer nicht überschritten, darf der Vertrag dreimal verlängert werden.
Den besonderen Ansprüchen junger Unternehmer wird der Gesetzgeber gerecht, in dem Unternehmen in den ersten vier Jahren sogar sachgrundlos auf bis zu vier Jahre befristen und dabei beliebig oft verlängern dürfen. Um die Altersarbeitslosigkeit zu bekämpfen hat der Gesetzgeber es ermöglicht, mit Arbeitnehmern über 52 Jahren eine sachgrundlose Befristung bis zu fünf Jahre abschließen, sofern diese vor der Anstellung mindestens vier Monate arbeitslos waren.