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Mit zunehmend flexibleren Modellen der Arbeitszeitgestaltung wird es immer wichtiger, die Regelungen zur Arbeitszeit zu kennen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten zum Zeitausgleich bei Mehrarbeit vertraut sein, um von den Vorteilen dieses Systems zu profitieren.
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Definition: Was ist Zeitausgleich?
Mit dem Begriff des Zeitausgleichs wird eine betriebliche Regelung beschrieben, bei welcher der Arbeitnehmer Überstunden in Form von Freizeit abbaut. Hierbei findet der Ausgleich demnach nicht durch eine zusätzliche Zahlung statt, die Mehrarbeit kann an anderer Stelle durch verkürzte Arbeitszeit verrechnet werden. Zeitausgleich findet neben der Begleichung von Mehrarbeit auch im Falle geleisteter Nachtarbeit statt. Darüber hinaus werden unterschiedlich lange Arbeitszeiten innerhalb eines gewissen Zeitraumes ebenfalls durch Zeitausgleich abgegolten.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitausgleich und Urlaub?
Auch, wenn sowohl Urlaub als auch Zeitausgleich grundsätzlich Freizeit für den Arbeitnehmer bedeuten, dienen beide einem unterschiedlichen Zweck. Primärer Sinn des Zeitausgleichs ist es, bei einem flexiblen Zeitsystem das Volumen der Arbeitsleistung mittels eines zeitlichen Ausgleichs auf Sollwerte zu bringen. Demnach gelten für diese Zeit andere Regelungen als für Urlaubstage.
Für die Realisierung von Zeitausgleich im Arbeitsalltag empfiehlt sich dennoch die Nutzung eines digitalen Urlaubsplaners. Außerdem sollten Arbeitgeber klar kommunizieren, ob für Zeitausgleich auch ein Urlaubsantrag gestellt werden soll.
Arbeitnehmerperspektive: Zeitausgleich oder Urlaub nehmen?
Je nach konkretem Einzelfall finden sich für den Freizeitausgleich und zu insgesamt zu gewährendem Jahresurlaub genaue Bestimmungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel ist dort festgehalten, dass Mehrarbeit auch durch zusätzliche Freizeit, also durch Zeitausgleich, abgebaut werden kann. Bei der Einteilung seiner Urlaubstage ist der Arbeitnehmer im Allgemeinen freier in der Entscheidung als bei abzuleistendem Zeitausgleich. Dennoch muss in beiden Fällen zumindest eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter stattfinden.
Beispielhaft wäre der Fall eines Arbeitnehmers in einem mittelständigen, deutschen Unternehmen aus dem Baugewerbe. Laut seines Arbeitsvertrages leistet der Mitarbeiter in der Woche 40 Stunden Arbeitszeit ab. Aufgrund eines größeren Auftrages ist es jedoch notwendig, während eines Monats an drei Tagen unter der Woche anstelle der vorgesehenen 8 Stunden auf 10 Stunden Arbeitszeit zu verlängern. Dies ist aufgrund einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag möglich, die besagt, dass beziehungsweise Mehrarbeit ebenfalls durch Freizeitausgleich abgebaut werden dürfen. Jedoch muss der Arbeitgeber innerhalb der folgenden sechs Monate einen Freizeitausgleich anberaumen.
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Arbeitsrecht: Zeitausgleich im DACH-Raum
Landesspezifisch gibt es eine festgesetzte Anzahl an maximal erlaubter Arbeitszeit pro Tag und Woche. Wenn im Rahmen eines Freizeitausgleichs anfallende Mehrarbeit nicht gesondert entlohnt, sondern durch freie Zeit abgebaut wird, muss dem Freizeitausgleich eine schriftliche Vereinbarung zugrunde liegen. Wenn keine entsprechenden Regeln im Arbeitsvertrag festgehalten sind, können Tarifverträge oder die jeweilige Betriebsvereinbarung zurate gezogen werden.
Welche Regelungen zum Zeitausgleich gibt es in Deutschland?
Das Arbeitszeitgesetz sieht für Deutschland eine Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich vor, die auf maximal 10 Stunden aufgestockt werden darf. Dabei muss die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag während eines Zeitraums von 6 Monaten bei 8 Stunden liegen. Die Vergütung von Mehrarbeit erfolgt in Deutschland nach normalen Stundensatz ohne Zuschlag. Wann ein Zeitausgleich stattfinden soll, wird vom Arbeitnehmer, möglichst unter Einbezug der Wünsche des Mitarbeiters, bestimmt.
Werfen Sie auch einen Blick in den Blogbeitrag 5 häufige Fragen zu Überstunden.
Welche Bestimmungen zum Zeitausgleich gelten in Österreich?
Die Normalarbeitszeit in Österreich liegt bei 9 Stunden je Tag bei maximal erlaubten 3 zusätzlichen Überstunden. Ein Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche darf auf einen Zeitraum von 17 Wochen nicht überschritten werden. Jede Überstunde wird mit mindestens 50%igem Zuschlag, Mehrarbeit mit 25% über dem normalen Stundenlohn vergütet. Auch Zeitausgleich erfolgt nicht im gleichen Verhältnis, für jede Überstunde sind 1,5 bis 2 freie Stunden angesetzt. Eine Vereinbarung über den Zeitausgleich muss stattfinden, kann jedoch auch mündlich oder schriftlich kurz vor anstehendem Abbau der Mehrarbeit erfolgen. Zu beachten ist weiterhin die Verjährungsfrist, der zufolge Überstunden beziehungsweise der Anspruch auf Zeitausgleich nach 3 bis 4 Monaten verfallen.
Wie wird Zeitausgleich in der Schweiz gehandhabt?
In der Schweiz gelten 45-50 Arbeitsstunden pro Woche als Norm, wobei täglich maximal 2 Überstunden aufgeschlagen werden dürfen. Im Falle einer 5-Tage-Woche ist der Durchschnitt entscheidend, innerhalb von 2 Monaten sind 2 Stunden Mehrarbeit pro Woche erlaubt. Innerhalb eines Monats dürfen 4 Stunden Mehrarbeit je Woche geleistet werden. Es wird unterschieden zwischen Überzeit und Überstunden. Letztere sind Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeit. Mehrarbeit ist, wenn nicht anders vereinbart, mit einem 25%igen Zuschlag abzugelten.
Für weitere Informationen zur maximalen Arbeitszeit, inklusive der häufigsten Irrtümer, empfehlen wir unseren Blogbeitrag Die maximale Arbeitszeit: Das gilt es zu beachten.
Wie berechnet man Zeitausgleich?
Die einfache Formel für den Zeitausgleich lautet: Zeitguthaben – Sollstunden = Überstunden. Um das Guthaben an die Sollzeit anzupassen, erfolgt ein Freizeitausgleich. Länderspezifisch muss auf gesetzlich verpflichtende Zuschläge geachtet werden. Bei Modellen der Gleitzeit findet der Ausgleich von Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto durch beliebige Minusstunden statt.
In Deutschland zählt es als Mehrarbeit, sobald die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Diese wird im Verhältnis 1:1 abgebaut, pauschal gilt: Anzahl Überstunden = Anzahl Stunden Freizeitausgleich.
Der Zeitausgleich in Österreich zieht einen Aufschlag von mindestens 50% vor. Mehrarbeit ist hierbei ebenfalls jene Arbeitszeit, welche über die normierten 8 Stunden hinausgeht. Demnach ergibt sich die Regel: Anzahl Überstunden * 1,5 = Anzahl Stunden Freizeitausgleich.
In der Schweiz gilt eine Überzeit branchenspezifisch bei Überschreitung von 45 bis 50 Wochenstunden. Diese wird, wie in Deutschland, 1:1 in Form eines Freizeitausgleichs beglichen.
Sonderfälle: Welche Regelungen sind bei Nachtarbeit, Feiertagen und Sonntagen zu berücksichtigen?
Arbeitnehmer in Deutschland müssen für Mehrarbeit bei Nachtarbeit einen Zeitausgleich innerhalb von 4 Wochen erhalten und somit einen Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag erreichen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist ein Ausgleichstag vorgesehen. Bei Sonntagsarbeit muss dieser spätestens in den 2 darauf folgenden Wochen erfolgen, bei Feiertagen an Werktagen innerhalb von 8 Wochen.
In Österreich gilt, dass Mehrarbeit bei Sonderfällen wie Nachtarbeit, Feier- und Sonntagen mit einem Zuschlag über den regulären 50% ausgeglichen werden muss.
In der Schweiz ist regelmäßige Nachtarbeit innerhalb eines Jahres mit 10% der entsprechenden Zeit zu kompensieren. Bis zu 5 Stunden Sonntagsarbeit sollen mittels Zeitausgleich innerhalb eines Monats abgebaut werden. Bei mehr als 5 Stunden ist ein Ersatzruhetag innerhalb einer Woche notwendig.
Kann Zeitausgleich angeordnet werden?
Unter Gebrauch seines Weisungsrechtes (auch bekannt als Direktionsrecht des Arbeitgebers) darf der Arbeitnehmer den Abbau von Mehrarbeit, sofern nicht vertraglich anders geregelt, anordnen. Nach Möglichkeit sollten jedoch die Wünsche der Mitarbeiter einbezogen werden.
Wann verfällt Zeitausgleich?
Spätestens nach drei Jahren verfallen Ansprüche auf Zeitausgleich grundsätzlich. Nicht selten gibt es jedoch Klauseln in Arbeitsverträgen, die solche Fristen erheblich verkürzen.
Was passiert, wenn Arbeitnehmer krank im Zeitausgleich sind?
Wenn der Arbeitnehmer während des Freizeitausgleichs erkrankt, werden ihm die entsprechenden Tage, im Gegensatz zu Krankheitsfällen bei Urlaub, nicht wieder gutgeschrieben.
Anspruch auf Zeitausgleich: Verwaltung der Arbeitszeit im Unternehmen
Die genaue Dokumentation der Arbeitszeiten von Mitarbeitenden in einem Unternehmen ist nicht nur besonders hilfreich bei der Berechnung möglichen Zeitausgleichs, sondern ebenso gesetzlich verpflichtend. Um Zeit zu sparen und die Zeitkonten möglichst übersichtlich zu verwalten, lohnt sich der Einsatz eines Tools zur Zeiterfassung. So erlaubt beispielsweise Papershift eine überschaubare und komplizierte Aufarbeitung sowie stetige Aktualisierung aller notwendigen Daten. Nutzen Sie die Zeiterfassung von Papershift, um die Arbeitszeitdokumentation jetzt zu digitalisieren.
Mehr zur gesetzlich verpflichtenden Zeiterfassung finden Sie in unserem Artikel EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Wie Arbeitgeber sich vorbereiten können.