Zeitarbeit

Unter Zeitarbeit versteht man die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber an Dritte. Wobei die Leiharbeiter für einen bestimmten Zeitraum Zeitarbeit leisten und hierfür Entgelt erhalten.
Zeitzuschläge

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Zeitarbeit Definition

Unter Zeitarbeit versteht man die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) durch den Arbeitgeber (auch Verleiher genannt) an Dritte (Entleiher). Die Arbeitnehmer leisten Zeitarbeit für einen begrenzten Zeitraum und erhalten dafür ein Entgelt. Der Verleiher fungiert hier als Arbeitgeber inklusive der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Zeitarbeit ist auch bekannt als:

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Temporärarbeit
  • Mitarbeiterüberlassung
  • Personalleasing

In der Regel besteht ein Arbeitsverhältnis aus zwei Seiten, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, dieser beinhaltet in der Regel die Leistung, die der Arbeitnehmer erbringen muss, und das Entgelt, das ihm der Arbeitgeber dafür zahlt. Die Idee der Zeitarbeit entstand etwa in der Mitte des 20. Jahrhunderts in den USA. Die Zeitarbeit sieht vor, dass sich drei Parteien am Arbeitsverhältnis beteiligen und so flexiblere Lösungen für Unternehmen möglich werden. Dieses System der Arbeitnehmerüberlassung erlangte schnell Popularität und verbreitete sich auch in Europa. Bei diesem vergleichsweise neuen Arbeitsmodell sind Verleiher, Leiharbeiter und Entleiher am Arbeitsverhältnis beteiligt. Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Kunde der Zeitarbeitsfirma, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet in der Regel der Tarifvertrag.

Zeitarbeit in der Praxis

Für viele Unternehmen stellt sich Zeitarbeit in der Praxis als wahres Erfolgsmodell heraus. Die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma bringt im Vergleich zu herkömmlichen Neueinstellungen oftmals zahlreiche Vorteile in den Bereichen Personalkosten und Personalplanung mit sich.
Die Arbeitnehmerüberlassung basiert auf dem Dreiecksverhältnis von:

  1. Arbeitnehmer
  2. Zeitarbeitsfirma
  3. Kunden der Zeitarbeitsfirma

Unternehmen, die sich für Leiharbeiter entscheiden, profitieren unter anderem durch:

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1. Mehr Flexibilität

In vielen Branchen unterliegt die Auftragslage saisonalen Schwankungen. Wer sich nicht durch Saisonarbeit absichern möchte, greift auf die Dienstleistungen einer Zeitarbeitsfirma zurück und kann so Mitarbeiterkapazitäten erhöhen. Auch bei einem Mitarbeiterausfall durch Krankheit oder Schwangerschaft, kann schnell für Ersatz gesorgt werden.

2. Geringer zeitlicher Aufwand

Durch die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma ersparen sich Unternehmen häufig langwierige Einstellungsprozesse.

3. Transparente Kosten

Der Entleiher hat ein vertraglich vereinbartes Entgelt zu leisten, muss aber nicht für etwaige Ausfallzeiten des Leiharbeiters aufkommen.

4. Vereinfachte Personaleinstellung

Durch das Modell der Zeitarbeit können Unternehmen vom Wissen und Erfahrungen externer Mitarbeiter profitieren. Zudem besteht häufig die Möglichkeit, einen Leiharbeiter langfristig zu übernehmen. Arbeitnehmerüberlassung ist eine gute Möglichkeit, um zu testen, wer ins eigene Team passt.

Was muss beachtet werden?

Wenn Unternehmen sich für die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass diese eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit hat. Rechte und Pflichten müssen ebenso wie die einsatzbedingten Übernachtungs- und Fahrtkosten klar geregelt sein. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte vorliegen, der alle wesentlichen Regelungen enthält. Für Leiharbeiter ist wichtig, dass diese darauf achten, den Mindestlohn zu erhalten.