Weihnachtsgeld Definition
Was ist Weihnachtsgeld? Weihnachtsgeld ist eine Brutto-Einmalzahlung und wird mit dem Lohn abgerechnet. Sie gehört zu den Einmalbezügen und stellt als zusätzliche Leistung neben dem laufenden Gehalt eine Sonderzahlung für das gesamte Jahr dar. Häufig wird sie seitens der Arbeitnehmer und Angestellten als Geschenk angesehen. Für das Finanzamt handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der folglich zu versteuern ist.
Weihnachtsgeld in der Praxis
Wann gibt es Weihnachtsgeld? In der Regel sind Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld und dessen Fälligkeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Häufig gelten zum Einzelarbeitsvertrag
- ergänzende Rahmenrichtlinien
- Tarifverträge oder
- Betriebsvereinbarungen
Darin finden sich die Vereinbarungen zu den Sonderzahlungen. Um einen Anspruch zu haben, muss seitens des Arbeiters oder Angestellten eine Leistung für den Arbeitgeber erbracht worden sein. Diese Leistung weist sich dadurch nach, dass man vom Unternehmen Barleistungen für volle Monate empfangen hat. Anders als bei Abfindungen, die wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, ist das Weihnachtsgeld eine Leistung für einen schon entstandenen Anspruch aus Arbeit. Das Begründen von Ansprüchen ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag ergeben sich, wenn der Arbeitgeber vom Gleichbehandlungsgrundsatz abweichen würde. Dies wäre der Fall, wenn er ohne Gründe bestimmte Mitarbeiter vom Bezug ausschließt.
Wann wird Weihnachtsgeld gezahlt?
Meist bekommt ein Angestellter oder Arbeiter die Weihnachtsgratifikation mit dem Novembergehalt eines jeden Jahres zusätzlich ausbezahlt. Die Höhe bestimmt sich nach dem Monatsgehalt, das zu diesem Zeitpunkt gültig war und kann bis zu einhundert Prozent betragen. Dies ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.
Weihnachtsgeld trotz Kündigung
Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kann es im Rahmen eines Vergleichs des Arbeitgebers zur Gewährung kommen. In diesem Fall wird es zum fehlenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Entscheidend sind die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
- Berechnung von Lohn & Gehalt
- Lohnabrechnung für KMU
- Integration & Drittanbieter Export
- Einhaltung der Dokumentationspflicht
Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit steht den Arbeitern ein pauschaliertes Nettoentgelt zu. Der Arbeitgeber ist hierdurch finanziell nicht belastet, auch wenn er es an seine Mitarbeiter ausbezahlt. Er rechnet es mit der Agentur für Arbeit ab, die schlussendlich die Zahllast trägt. Sie berechnet das Entgelt mithilfe einer Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Per Verordnung legt das Ministerium die pauschalierten Werte für jeweils ein Jahr fest. Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Kurzarbeitergeld Weihnachtsgratifikationen zu leisten hat, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Einerseits gibt es Gerichtsurteile, die eine pauschale Streichung bei Kurzarbeit verbieten. Andererseits hat der Arbeitgeber die Möglichkeit sich auf einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt zu berufen, sofern dieses vertraglich rechtswirksam vereinbart wurde.
Weihnachtsgeld während Elternzeit?
Arbeitnehmer können Sonderzahlungen in Form von Weihnachtsgeld während der Elternzeit erhalten. Die Elternzeit stellt eine Unterbrechungszeit im aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis dar. Ist im Einzelarbeitsvertrag oder in den ergänzenden Vertragsbestimmungen die Gewährung in der Elternzeit vereinbart, besteht ein Anspruch. Darüber hinaus sind auch schriftliche Regelungen, welche Ansprüche ausschließen, denkbar. Diese reduzieren sich anteilig um die Monate der Elternzeit.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen Einkünften und Bezügen. Gegenüber den Einkünften nach Paragraph (§) 2 Absatz 1, beispielsweise die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, stehen die gesamten Geldeinnahmen und Wertschöpfungen, die zu den Bezügen gehören. Auf dieser Seite der Einkommen ist das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung zu finden. Es unterliegt der Besteuerung nach dem EStG unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle. Damit betrachten es die Steuerbehörden wie Bezüge, die der Arbeiter oder Angestellte während des Geschäftsjahres regelmäßig erhält. Somit ist es auf der Lohnsteuerbescheinigung in der dritten Position im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einzutragen.