Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen sind staatlich geförderte Programme zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Hierbei unterstützt der Arbeitgeber dieses Vorgehen mit bis zu 40 Euro monatlich für max. 6 - 7 Jahre.
Transferkurzarbeitergeld

Defintion: Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bei den Vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine tarifvertragliche Geldleistung. Gibt es keinen Tarifvertrag, sind diese meistens im Arbeitsvertrag geregelt. Viele Arbeitgeber zahlen die Vermögenswirksamen Leistungen auch freiwillig. Der Arbeitnehmer hat allerdings keinen rechtlichen Anspruch darauf. Es handelt sich außerdem um ein staatlich gefördertes Programm zur privaten Vermögensbildung.

Durch Vermögenswirksame Leistungen kann der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 6 Jahren ein kleines Vermögen aufbauen. Dabei zahlt der Arbeitgeber monatlich zwischen 6,90€ – 40€. Bei Geringverdienern zahlt der Staat zusätzlich Zuschüsse.

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Verschiedene Arten von VL-Verträgen

  • Bank­sparpläne
  • Fonds­sparpläne
  • Bauspar­verträge
  • Tilgung eines Baukredits

Die Angebote für Vermögenswirksame Leistungen sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Daher lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich. Beispielsweise variiert die Sperrfrist je nach Vertrag. In der Regel liegt sie zwischen 6-7 Jahren.

Arbeitsrechtlich gesehen sind Vermögenswirksame Leistungen Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Damit handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – also sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Deshalb ist dies in der Steuererklärung mit anzugeben.

Vermögenswirksame Leistungen beantragen in 3 Schritten

  1. Höhe der Sparzulage mit Arbeitgeber abklären
  2. Sparform auswählen
  3. bei ausgewähltem Institut Antrag stellen


Verfasst von Papershift Redaktion

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