Verletztengeld

Das Verletztengeld gewährleistet einen angemessenen Einkommensausgleich aufgrund bestehender Arbeitsunfähigkeit. Informieren Sie sich zum Anspruch und nutzen Sie den kostenlosen Online Verletztengeldrechner!
Verletztengeld berechnen

© Andy Dean / Adobe Stock


Der deutsche Gesetzgeber sorgt dafür, dass Versicherte im Fall eines unverschuldeten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit keinen Verdienstausfall erleiden. Diesem Zweck dient das sogenannte Verletztengeld. Was sich hinter dieser Entgeltersatzleistung verbirgt und welche Aspekte dabei unbedingt zu beachten sind, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.

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Was ist Verletztengeld?

Unter dem Verletztengeld versteht man eine Entgeltersatzleistung, die einem Arbeitnehmer zusteht, falls er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat. Sie wird von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet. Die rechtliche Grundlage bildet dafür SGB VII.

Das Ziel des Verletztengeldes ist es, einen angemessenen Ausgleich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit und daraus folgend des Einkommensausfalls zu gewährleisten. Es geht ebenfalls darum, während dieser schwierigen Situation Leistungen der Sozialversicherung fortzusetzen.

Worin unterscheiden sich Verletztengeld und Krankengeld?

Das Verletztengeld und Krankengeld bedeuten nicht das Gleiche. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden Leistungen besteht darin, dass Versicherte das Krankengeld nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhalten. Daraus folgt, dass Arbeitnehmer das Verletztengeld und Krankengeld nicht gleichzeitig bekommen können.

Des Weiteren liegt der Unterschied zwischen beiden Leistungen in der Höhe der Zahlung. Während das Verletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts beträgt, werden beim Krankengeld 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoverdienstes berücksichtigt. Außerdem ist es nur beim Verletztengeld möglich, steuerfreie Bestandteile des Einkommens einzukalkulieren. Dazu gehören beispielsweise Zuschläge für Nachtarbeit und Einkünfte aus Minijobs.

Wie werden Arbeitsunfall und Berufskrankheit definiert?

Wie bereits angedeutet, muss entweder ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen, um Anspruch auf Verletztengeld zu haben.

Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn ein Gesundheitsschaden im betrieblichen Bereich erfolgt. Es ist wichtig hier zu erwähnen, dass auch der Arbeitsweg zum betrieblichen Bereich zählt. Lässt sich nachweisen, dass ein Mitarbeiter den Arbeitsunfall wegen des Missbrauchs von Alkohol, Rauschgift oder Tabletten verursacht hat, entfällt der entsprechende Versicherungsschutz. Dies gilt auch bei einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.

Eine Berufskrankheit zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass sie auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Ihre Anerkennung hängt von einem medizinischen Gutachten ab, das in der Regel vom Versicherungsträger in Auftrag gegeben wird. Obstruktive Atemwegserkrankungen, Hautkrankheiten oder Hörverlust dienen als Beispiele für Berufskrankheiten, die durch Einwirkung von chemischen Stoffen, Staub oder die übermäßige Lautstärke entstehen.

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Wer hat Anspruch auf Verletztengeld?

Das Verletztengeld steht nicht nur Arbeitnehmern zu, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben. Auch der folgende Personenkreis hat Anspruch darauf:

  • Eltern eines verletzten Kindes, das jünger als 12 Jahre alt ist, sofern deren Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege notwendig ist (Kinderpflege-Verletztengeld).
  • Behinderte, die eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen, sofern sich diese nicht aus ihrem Verschulden verzögert.
  • Personen, die eine notwendige Maßnahme der Heilbehandlung durchlaufen und zugleich eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Haben Minijobber Anspruch auf Verletztengeld?

Die Antwort lautet Ja. Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, erhalten im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit das Verletztengeld. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

Können Selbstständige und Unternehmer Verletztengeld beziehen?

Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, sowie ihre Ehepartner/innen haben Anspruch auf Verletztengeld, sofern sie freiwillig eine Zusatzversicherung bei einer der Berufsgenossenschaften abschließen.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, zahlt die Zusatzversicherung das Verletztengeld, dessen Höhe den 450. Teil der Versicherungssumme pro Kalendertag beträgt. Allerdings ist die Erhöhung auf ein maximales fiktives Jahresgehalt beschränkt.

Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?

Versicherte Personen haben Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Auszahlung dieser Entgeltersatzleistung erst ab der siebten Woche erfolgt und genau nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden, damit Anspruch auf Verletztengeld gewährt wird. Erstens müssen Betroffene in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versichert sein. Zweitens müssen sie als arbeitsunfähig eingestuft werden. Dies bedeutet, dass sie aufgrund einer notwendigen Maßnahme der Heilbehandlung nicht in der Lage sind, einer ganztägigen Berufstätigkeit nachzugehen.

Nicht zuletzt ist es erforderlich, dass Betroffene unmittelbar vor Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt oder vor Beginn einer notwendigen Heilbehandlung ein Arbeitsentgelt oder eine der folgenden Leistungen erhalten haben:

  1. Arbeitslosengeld I oder II
  2. Krankengeld
  3. Kurzarbeitergeld
  4. Mutterschaftsgeld
  5. Übergangsgeld
  6. Versorgungskrankengeld
  7. Winterausfallgeld

Wie lange dauert die Zahlung des Verletztengeldes?

Sobald ein Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist und einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, bekommt er kein Verletztengeld mehr. Etwas anders gilt nur, wenn er Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Dann hat ein Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Entgeltersatzleistung.

Sein Anspruch erlischt genau an dem Tag, an dem seine berufliche Rehabilitation anfängt. Ab diesem Zeitpunkt wird das sogenannte Übergangsgeld gezahlt, dessen Höhe 68 Prozent oder in einigen Fällen 75 Prozent vom letzten Nettoarbeitsentgelt beträgt.

Es stellt sich allerdings die Frage, was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters andauert und er keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. In einem solchen Fall endet die Zahlung des Verletztengeldes, wenn:

  • die Aufnahme der Erwerbstätigkeit aufgrund des Fortschritts der Genesung zugemutet werden kann;
  • Ruhegehalt, Rente oder eine andere Leistung im Sinne von § 50 des SGB V bezogen wird;
  • seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit des versicherten Mitarbeiters 78 Wochen vergangen sind.
Gut zu wissen: In welchem Fall wird die Zahlung fortgesetzt?
Befindet sich die betroffene Person nach Ablauf von 78 Wochen stets in einer stationären Behandlung, tritt der dritte Fall nicht zu.

Was passiert, wenn das Verletztengeld endet und die Arbeitsunfähigkeit andauert?

Der erste Schritt auf dem Weg zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach 78 Wochen ist ein ärztliches Gutachten. In diesem wird die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit, die Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Möglichkeit zum Eintritt einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bestätigt.

Stellt sich heraus, dass weder die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit noch die berufliche Rehabilitation möglich ist, kann der Versicherte eine Rente oder Pension beantragen. Es ist ratsam, sich diesbezüglich von der zuständigen Berufsgenossenschaft beraten zu lassen.

Muss das Verletztengeld beantragt werden?

Hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten, muss er das Verletztengeld nicht eigenständig beantragen. Sobald der Versicherungsträger die entsprechende Meldung vom Arbeitgeber erhält, wird er selbst aktiv.

Wer zahlt das Verletztengeld: Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?

Tritt bei einem unter Versicherungsschutz stehenden Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit ein, bezahlt das Verletztengeld entweder eine Krankenkasse oder eine Berufsgenossenschaft. Dies ist einerseits von der Art der Verletzung und andererseits von der Art der beruflichen Tätigkeit abhängig.

Es kommt oft vor, dass eine Krankenkasse das Verletztengeld an die versicherte Person im Auftrag einer Berufsgenossenschaft auszahlt. Der Gedanke dahinter ist, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Das Verletztengeld wird daher von einer Berufsgenossenschaft bezogen, dennoch über eine Krankenkasse ausgezahlt.

Achtung: Ermittlung und Bearbeitung des Verletztengeldes
Eine Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft beginnen mit der Ermittlung und Bearbeitung des Verletztengeldes, sobald dieses zu bezahlen ist. Deswegen muss sich der Versicherte keine Sorgen machen, dass Lücken zwischen Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung und Verletztengeld entstehen.

Wie verhält es sich mit Sozialbeiträgen und Steuerpflicht?

Für Personen, die Anspruch auf Verletztengeld haben, ist es wichtig zu wissen, ob relevante Sozialbeiträge abgezogen werden und ob die Steuerpflicht besteht. Hier unten folgen die Antworten:

Werden Sozialbeiträge vom Verletztengeld abgezogen?

Die Antwort lautet Ja. Bei der Berechnung des Verletztengeldes werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen.

Muss das Verletztengeld versteuert werden?

Das Verletztengeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Es wird allerdings bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt und ist in der Steuererklärung einzutragen.

Was versteht man unter Übergangsgeld?
Das Übergangsgeld wird anschließend an das Verletztengeld (spätestens nach 78 Wochen) während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation geleistet. In der Regel beträgt es 68 Prozent vom letzten Nettoarbeitsentgelt. In manchen Fällen stehen dem Versicherten 75 Prozent zu.

Wie erfolgt die Berechnung des Verletztengeldes?

Die Höhe dieser Entgeltersatzleistung richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Genauer gesagt beträgt sie 80 Prozent des Regelentgelts, wobei sie nicht das regelmäßige Nettoeinkommen überschreiten darf.

Es dürfen Einmalzahlungen, darunter Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligungen, die ein Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, hinzugerechnet werden.

Was die Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung anbetrifft, tragen diese Versicherte und Berufsgenossenschaften je zur Hälfte.

Ein Rechenbeispiel:

Im Jahr 2022 bekommt Frau Kerstin aus Frankfurt am Main (36 Jahre alt, ein Kind) ihr Monatsgehalt, das ein Festgehalt ist, in der Höhe von 3000 Euro brutto. Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben beträgt ihr monatliches Nettoarbeitsentgelt 2000 Euro. Zusätzlich dazu erhält Frau Kerstin das Weihnachts- und Urlaubsgeld, das im diesem Jahr 3600 Euro ausmacht.

Daraus errechnet sich ihr monatliches Brutto-Verletztengeld in der Höhe von 2000,10 Euro. Nach Abzug der Sozialversicherung (210 Euro pro Monat) steht der Frau Kerstin 1790,10 Euro als monatliches Netto-Verletztengeld zu.

Verletztengeldrechner von Papershift

Das Verletztengeld lässt sich heute schnell und unkompliziert berechnen. Der Online Verletztengeld-Rechner von Papershift erlaubt Arbeitgebern und Versicherten, sich einen schnellen Überblick über die Höhe des Anspruchs unter Berücksichtigung aller relevanten Komponenten zu verschaffen. Nutzen Sie diese kostenlose Möglichkeit und berechnen Sie jetzt das Verletzengeld mit unserer Schritt-für-Schritt Anleitung, die Sie unter dem Verletztengeldrechner finden.

Verletztengeldrechner: Rechenschritte im Überblick (Pro Monat)

  1. Wählen Sie die zutreffende Berechnungsgrundlage aus: Festgehalt oder Stundenlohn.
  2. Tragen Sie das passende Bundesland bei Unfallversicherung ein.
  3. Geben Sie danach das „Monatsgehalt brutto“ sowie das „Monatsgehalt netto“ vor der Arbeitsunfähigkeit an.
  4. Tragen Sie etwaige Sonderzahlungen der letzten 12 Monate in den Online Rechner ein.
  5. Sofern zutreffend, klicken Sie das Feld „Mindestens 23 Jahre alt und kinderlos“ an.
  6. Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Verletztengeld berechnen“.

Verletztengeldrechner: Rechenschritte im Überblick (Pro Tag)

  1. Wählen Sie die Berechnungsgrundlage aus: Festgehalt oder Stundenlohn.
  2. Tragen Sie das passende Bundesland bei Unfallversicherung ein.
  3. Geben Sie danach das „Monatsgehalt brutto“ sowie das „Monatsgehalt netto“ vor der Arbeitsunfähigkeit an.
  4. Tragen Sie etwaige Sonderzahlungen der letzten 12 Monate in den Online Rechner ein.
  5. Klicken Sie zur erfolgreichen Berechnung auf den Button „Verletztengeld berechnen“.

Verletztengeld im Überblick


Wann erfolgt die Verletztengeldzahlung?
Der Versicherte ist zum Erhalt des Verletztengeldes berechtigt, sofern seine Arbeitsunfähigkeit wegen eines unverschuldeten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eintritt. Diese Entgeltersatzleistung wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit) gezahlt.
Wer zahlt das Verletztengeld?
Das Verletztengeld wird entweder durch eine Krankenkasse oder eine Berufsgenossenschaft geleistet. Häufig zahlt eine Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag einer Berufsgenossenschaft aus, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Es wird daher von einer Berufsgenossenschaft bezogen, aber über eine Krankenkasse ausgezahlt.
Muss Verletztengeld extra beantragt werden?
Die Antwort lautet Nein. Der Versicherte muss nichts auf eigene Faust unternehmen. Sobald der Arbeitgeber den Unfallversicherungsträger über den Fall informiert, wird dieser selbst aktiv. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass keine Lücken zwischen Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung und Verletztengeld entstehen.
Wann endet der Anspruch auf Verletztengeld?
Der Anspruch auf Verletztengeld erlischt, sobald der betroffene Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist, die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgrund schneller Genesung zugemutet werden kann oder 78 Wochen vergangen sind. Dabei sind Sonderregelungen zu beachten. Anschließend an das Verletztengeld kann das Übergangsgeld gezahlt werden.

 



Verfasst von Sandy Lanuschny

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