Inhalt
- Definition: Was ist Urlaubsentgelt?
- Das Recht auf bezahlten Urlaub
- Urlaubsentgelt Rechner Online von Papershift
- Urlaubsentgelt berechnen: So geht’s ohne Online Rechner
- Wie berechnet man das Urlaubsentgelt bei Teilzeit?
- Haben Minijobber auch Anspruch auf Urlaubsentgelt?
- Was gilt für Urlaubsentgelt nach der Kündigung?
- Urlaubsentgelt auf einen Blick
Die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer während ihrer arbeitsfreien Zeit ist von hoher Bedeutung. Der deutsche Gesetzgeber sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung gewährleisten, selbst wenn Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Dies erfolgt unter anderem beim Erholungsurlaub, im Rahmen dessen jedem Arbeitnehmer das sogenannte Urlaubsentgelt zusteht. Was sich dahinter verbirgt und welche Aspekte dabei zu beachten sind, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Definition: Was ist Urlaubsentgelt?
Unter Urlaubsentgelt versteht man eine Entgeltfortzahlung, die jedem Arbeitnehmer aufgrund des Urlaubs zusteht. Es wird als fester Bestandteil von Arbeitsentgelt (Lohn oder Gehalt) während des Urlaubs weiterhin bezahlt, wenngleich ein Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Obwohl beide Begriffe oft miteinander verwechselt werden, ist hier zu merken, dass es sich dabei um zwei verschiedene finanzielle Zuwendungen handelt. Wie bereits erklärt, ist das Urlaubsentgelt eine Lohnfortzahlung, die im Urlaub eines Arbeitnehmers stattfindet. Hierauf besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Demgegenüber stellt das Urlaubsgeld eine freiwillige Zusatzleistung dar, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gewöhnlich einmal pro Jahr zahlt. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Allerdings kann ein individueller Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten, in der sich ein Arbeitgeber zur Auszahlung des Urlaubsgeldes verpflichtet. In einem solchen Fall entsteht ein Rechtsanspruch auf diese Sonderzahlung.
Wie unterscheiden sich Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung?
Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt, das jedem Arbeitnehmer aufgrund des stattfindenden Urlaubs zusteht, bezeichnet die Urlaubsersatzleistung einen finanziellen Ausgleich, der für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub zu leisten ist.
Das Recht auf bezahlten Urlaub
Wie oben angedeutet, haben Arbeitnehmer in Deutschland in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser dient der Erholung eines Arbeitnehmers und ist darauf ausgerichtet, seine Gesundheit zu wahren sowie seine Arbeitsleistung zu steigern.
Das Recht auf bezahlten Urlaub ergibt sich aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das aus dem Jahr 1963 stammt.
Wann muss das Urlaubsentgelt bezahlt werden?
§ 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt vor, dass das Urlaubsentgelt noch vor dem Urlaubsantritt auszuzahlen ist.
Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Die Antwort lautet Ja. Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland einen gesetzlichen Urlaubsentgeltanspruch. Dabei spielt es keine Rolle, ob er vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt ist. Auch Auszubildende, Werkstudenten und geringfügig beschäftigte Personen (Minijobber) haben das Recht auf Urlaubsvergütung.
Welche Regelungen zum Urlaubsentgelt gibt es in Österreich?
Das Urlaubsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Urlaubsentgelt in Österreich. Dieses umfasst neben dem Grundentgelt (Grundlohn bzw. Grundgehalt) sonstige Entgeltbestandteile. Dazu gehören beispielsweise Akkordlohn, Überstunden, Prämien, Provisionen und Zulagen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Aufwandsentschädigungen wie Diäten oder Kilometergeld in das Urlaubsentgelt nicht eingerechnet werden.
Dabei gilt das Durchschnittsprinzip, nach dem das Grundentgelt und sonstige relevante Entgeltbestandteile der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Ähnlich wie in Deutschland sind auch in Österreich Urlaubsansprüche vor Urlaubsbeginn auszuzahlen. Abweichende Regelungen können sich aus dem Kollektivvertrag ergeben.
Urlaubsentgelt Rechner Online von Papershift
Das Urlaubsentgelt lässt sich heute schnell und unkompliziert berechnen. Der Online Urlaubsentgelt-Rechner von Papershift erlaubt Arbeitgebern, sich einen schnellen Überblick über die Höhe des Anspruchs unter Berücksichtigung aller relevanten Komponenten zu verschaffen. Bei der Berechnung werden die folgenden Varianten unterschieden:
- Monatslohn
- Wochenlohn
- Teilzeit
Zur erfolgreichen Berechnung des Urlaubsentgelts je nach Berechnungsgrundlage, gibt es unter dem Online Urlaubsentgelt Rechner für jede Variante eine Schritt-für-Schritt Anleitung.
Urlaubsentgelt Rechner auf Basis des Monatslohns
- Tragen Sie die Anzahl der Urlaubstage und den Monatslohn ein.
- Wählen Sie die richtige Wochenarbeitszeit aus.
- Klicken Sie zur erfolgreichen Berechnung auf den Button „Urlaubsentgelt berechnen“.
Urlaubsentgelt Rechner auf Basis des Wochenlohns
- Geben Sie die Anzahl der Urlaubstage sowie den Wochenlohn an.
- Tragen Sie die richtige Wochenarbeitszeit ein.
- Klicken Sie zur erfolgreichen Berechnung auf den Button „Urlaubsentgelt berechnen“.
Urlaubsentgelt Rechner für Teilzeit
- Tragen Sie den Bruttolohn und den Urlaubsanspruch bei Vollzeit ein.
- Wählen Sie die Wochenarbeitszeit bei Teilzeit aus und geben Sie die Wochenarbeitszeit bei Vollzeit an.
- Klicken Sie zur erfolgreichen Berechnung auf den Button „Urlaubsentgelt berechnen“.
Urlaubsentgelt berechnen: So geht’s ohne Online Rechner
Grundsätzlich berechnet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Urlaubseintritt. In die Berechnung fließen sowohl das Grundentgelt (Lohn bzw. Gehalt) als auch regelmäßig erhaltende Zusatzzahlungen ein. Letztere umfassen beispielsweise:
- Umsatzbeteiligungen
- Diverse Zulagen (darunter Zulagen für Feiertags-, Nacht- oder Sonntagsarbeit)
- Prämien und Provisionen
KEINE Berücksichtigung finden:
- Einmalzahlungen wie Jubiläumsgratifikationen und Tantiemen
- Reisekosten und Spesen
- Unregelmäßig stattfindende Überstundenvergütungen
- Reine Aufwandsentschädigungen
- Trinkgelder
Gut zu wissen: Erhält ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit Sachleistungen (zum Beispiel Dienstwagen), die er während des Urlaubs nicht in Anspruch nehmen kann, gilt es diese beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen. In der Regel wird ein angemessener Betrag als Ersatz für eine Sachleistung in die Berechnung einkalkuliert.
Wie lautet die Berechnungsformel?
Das Urlaubsentgelt wird wie folgt berechnet:
Urlaubsentgelt = (Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen/Anzahl der Werktage) x Anzahl der Urlaubstage
Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt eines Mitarbeiters, wenn das Gehalt jeden Monat unterschiedlich hoch ist?
Varriert die Bezahlung eines Mitarbeiters stark, gilt es zunächst den Verdienst pro Werktag auszurechnen, bevor man die Höhe des Urlaubsentgelts anhand der oben dargestellten Formel berechnet.
Wie lautet die Berechnungsformel?
Der Verdienst pro Werktag wird wie folgt berechnet:
Verdienst pro Werktag = Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen/Anzahl der Werktage
Praxisbeispiel:
Herr Günther arbeitet in einer 6-Tage-Woche. In den letzten 13 Wochen hat er 9.750 Euro verdient. In diesem Zeitraum hat Herr Günther an 78 Wertagen gearbeitet. Die Berechnung des Verdienstes pro Werktag zeigt folgendes Ergebnis:
9.750 Euro / 78 Werktage = 125 Euro pro Werktag
Bei der 6-Tage-Woche hat Herr Günther Anspruch auf 24 Urlaubstage im Kalenderjahr. Daraus ergibt sich das Urlaubsentgelt in der Höhe von 3.000 Euro.
Was passiert, wenn sich das Gehalt eines Mitarbeiters vor oder während des Urlaubs ändert?
Es kommt darauf an, ob es sich um eine dauerhafte Änderung des Arbeitsentgelts oder um eine einmalige Sondergratifikation handelt. Letztere hat keinen Einfluss auf das Urlaubsentgelt. Die unbefristete Gehaltserhöhung kurz vor Urlaubseintritt oder während des Urlaubs kann sich auf die Erhöhung des Urlaubsentgelts auswirken.
Tritt der gegenteilige Fall ein, hat er auf die Höhe des Urlaubsentgelts keinen Einfluss. Damit soll sichergestellt werden, dass die nicht vom Arbeitnehmer verschuldete Gehaltsreduktion (zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitsausfällen) bei der Urlaubsentgeltberechnung unberücksichtigt bleibt.
Müssen Überstunden bei der Berechnung vom Urlaubsentgelt berücksichtigt werden?
Grundsätzlich sollten Überstunden bei der Urlaubsentgeltberechnung Berücksichtigung finden. Dies liegt vor allem daran, dass die tatsächlich geleistete und nicht die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit zählt.
Allerdings gilt es zu prüfen, ob es sich dabei um die regelmäßig geleisteten Überstunden oder nur um unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit handelt. Im letzteren Fall ist es nicht erforderlich, Überstunden bei der Urlaubsentgeltberechnung einzukalkulieren.
Wie wird Urlaubsentgelt versteuert?
Das Urlaubsentgelt gilt rechtlich als normales Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt). Es bestehen daher keine Abweichungen oder Besonderheiten im Hinblick auf die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung.
- Urlaube und Abwesenheiten verwalten
- Urlaubsanträge genehmigen
- Überschneidungen im Blick behalten
- Urlaubssperren anlegen
Wie berechnet man das Urlaubsentgelt bei Teilzeit?
Es besteht kein Unterschied zwischen der Urlaubsentgeltberechnung bei Vollzeit und Teilzeit. Dies bedeutet, dass als Berechnungsgrundlage in beiden Fällen das Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen herangezogen wird.
Dabei ist Folgendes zu beachten: Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage und nicht der Arbeitsstunden. Aus diesem Grund spielt es keine Rolle, wie viele Stunden täglich ein Mitarbeiter arbeitet.
Praxisbeispiel:
Frau Birgit hat mit ihrem Arbeitgeber eine 5-Tage-Woche ausgemacht. An jedem Werktag arbeitet sie vier Stunden. Ihr Arbeitskollege Peter arbeitet auch 5 Tage pro Woche, aber dafür 8 Stunden täglich. Beide Mitarbeiter haben den Anspruch auf Urlaubsentgelt bei 5-Tage-Woche. Die geleisteten Arbeitsstunden finden keine Berücksichtigung.
Haben Minijobber auch Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Die Antwort lautet Ja. Alle Arbeitnehmer, also auch jene, die Minijobs ausüben, haben das Recht auf bezahlten Urlaub und damit einhergehend auf das Urlaubsentgelt.
Hier ist allerdings zu beachten, dass es nicht wegen der Urlaubsvergütung zur Überschreitung der jährlichen Entgeltgrenze kommt. Dies passiert meistens dann, wenn die Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist.
Nicht jede Überschreitung der jährlichen Entgeltgrenze führt zum Verlust des Minijob-Status. Die folgenden Beispielsituationen zeigen, worauf es dabei ankommt:
Situation 1:
Infolge der Kündigung eines geringfügig beschäftigten Mitarbeiters stellt sich heraus, dass der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr übertragen werden muss. Die verbleibende Arbeitszeit beträgt nur zwei Wochen. In diesem Zeitraum schafft der betroffene Mitarbeiter nicht mehr, die volle Anzahl an Urlaubstagen zu nutzen. Die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage werden ausgezahlt, haben aber keinen Einfluss auf den Minijob-Status.
Situation 2:
Ein Minijobber entscheidet sich dafür, den befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig (zwei Monate vor dem Vertragsablauf) zu kündigen. Weil er seine Nachfolgerin einarbeiten soll, ist es ihm nicht erlaubt, die verbliebenen Urlaubstage wahrzunehmen. Folglich muss der Arbeitgeber den anteiligen Urlaubsentgeltanspruch auszahlen. Der Gesetzgeber lässt eine solche Überschreitung der Entgeltgrenze nicht zu, deshalb muss der kündigende Mitarbeiter im letzten Monat mit steuerlichen Abzügen rechnen.
Achtung: Infolge der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde kommt es zur Erhöhung der Minijob-Grenze. Diese beträgt zum 1. Januar 2024 538 Euro monatlich. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Änderungen im Arbeitsrecht 2024.
Was gilt für Urlaubsentgelt nach der Kündigung?
Kommt es zur (vorzeitigen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beachten, falls sein Mitarbeiter Anspruch auf verbleibenden Urlaub hat. Man unterscheidet diesbezüglich zwei Fälle:
- Die Kündigung erfolgt in der ersten Jahreshälfte, das heißt bis zum 30. Juni.
- Die Kündigung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte, das heißt ab dem 1. Juli.
Urlaubsentgelt bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte
Kündigt ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni, hat ein Arbeitnehmer im Fall eines offenen Urlaubsentgelts Anspruch auf ein Zwölftel für jeden Monat, der im betreffenden Kalenderjahr für den Arbeitgeber gearbeitet wurde.
Praxisbeispiel:
Ein Mitarbeiter kündigt am 30. April. Er hat 18 Urlaubstage offen. Sein anteiliger Anspruch auf das Urlaubsentgelt beträgt vier Zwölftel bzw. ein Drittel. Das sind also 6 Urlaubstage, die er nutzen kann. Ist dies unmöglich, muss sein Arbeitgeber die entsprechende Auszahlung gewährleisten.
Urlaubsentgelt bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte
Erfolgt die Kündigung im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember, besteht der volle Urlaubsanspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr zumindest sechs Monate gearbeitet hat. Ist dies nicht der Fall, findet die anteilige Berechnung des Urlaubsentgelts.