Inhalt
- Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
- Wie hat sich der Urlaubsanspruch historisch entwickelt?
- Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was müssen Arbeitgeber berücksichtigen?
- Welche Ausnahmen existieren beim Urlaubsanspruch?
- Wie viel Urlaub bekommen neue Mitarbeiter?
- Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
- Gibt es ein Recht auf Sonderurlaub?
- Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?
- Urlaubsanspruch Rechner von Papershift
- Besonderheiten bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs
- Kann der Urlaubsanspruch von Mitarbeitern verfallen?
- Bonus: Urlaubsanspruch im DACH-Raum
- Häufige Fragen von Mitarbeitern
Wer mindestens einen Monat durchgehend arbeitet, hat Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs; so schreibt es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 5 Teilurlaub vor.
Alle wesentlichen Grundsätze des Urlaubsanspruchs sind im Bundesurlaubsgesetz niedergeschrieben. Die etwas abgewandelten, die Arbeitnehmer besserstellenden Regelungen stehen im jeweiligen Manteltarifvertrag (MTV), der auch als Rahmentarifvertrag bezeichnet wird. Er endet entweder mit Zeitablauf oder behält seine Gültigkeit, bis er gekündigt wird.
Arbeitgeber ohne Tarifbindung (OT) können die Regelungen des Manteltarifvertrags anwenden, indem Sie mit einer „Bezugnahmeklausel“ im Arbeitsvertrag darauf hinweisen, dass die tariflichen Vereinbarungen Bestandteil des Arbeitsvertrages sind.
Wird der Rahmentarifvertrag durch das Bundesministerium für allgemeinverbindlich erklärt, müssen sich alle Arbeitgeber der jeweiligen Branche oder aus dem bestimmten Bundesland daran halten.
Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
Bei dem gesetzlichen Urlaubsanspruch handelt es sich um den jährlichen Mindesturlaubsanspruch in Höhe von 24 Werktagen (§ 3 BUrlG), der für alle Arbeitnehmer gilt (§ 2 BUrlG).
Wie hat sich der Urlaubsanspruch historisch entwickelt?
Was heute ganz selbstverständlich erwartet und in Anspruch genommen wird, war noch im Jahr 1914 für nur wenige Menschen möglich. Je nach Status in der Gesellschaft wurden drei bis sechs Tage bezahlte Erholungszeit zugestanden. Nutznießer waren hauptsächlich Beamte und Angestellte.
Wenn es nicht doch noch Unternehmer gegeben hätte, die bereit waren, sich um das Wohl ihrer Arbeitnehmer zu kümmern, hätten die Arbeiter keine bezahlte Freizeit erhalten.
Diese gewährten die großzügigen Arbeitgeber allerdings in Form eines Bonus.
Zu der Zeit waren die Gewerkschaften bereits sehr aktiv. Im Jahre 1903 kam es zu Tarifverhandlungen zwischen dem Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter, den Stuttgarter Ringbrauereien und der Brauerei in Greiz. Dank dieses Tarifvertrags hatten Arbeitnehmer nach einer mindestens einjährigen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf drei Tage bezahlten Erholungsurlaub.
Der Durchbruch zum einheitlichen Bundesurlaubsgesetz
Im Jahr 1963 verkündete schließlich die Bundesrepublik Deutschland ein einheitliches Bundesurlaubsgesetz mit mindestens vier Wochen Jahresurlaub für alle Arbeitnehmer.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was müssen Arbeitgeber berücksichtigen?
Nach Vorgaben des EuGH müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer den Jahresurlaub fristgerecht via Urlaubsantrag Formular beantragen. Sie müssen daher ihren Beschäftigten rechtzeitig und aus Gründen der Nachweispflicht schriftlich (E-Mail, Fax etc.) mitteilen, dass sie ihren Jahresurlaub innerhalb der nächsten Monate beantragen müssen, da ansonsten der Urlaub verfällt.
Bestanden oder bestehen dringende betriebliche Gründe (unvorhergesehenes Großprojekt, Weihnachtsgeschäft etc.) oder persönliche Gründe, die den Arbeitnehmer direkt betreffen, wie Krankheit, hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten ebenfalls frühzeitig schriftlich darauf hinzuweisen, dass der in die drei ersten Monate übertragene Urlaubsanspruch bis spätestens zum 31. März genommen werden muss, da dieser ansonsten mit Ablauf des 31. März verfällt.
Wo finden sich die Regelungen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)) geregelt.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage. In Abs. 2 wird weiter ausgeführt, dass unter Werktagen lediglich die Kalendertage Montag bis Samstag zu verstehen sind.
Ausnahme: Arbeitnehmer unter 18 Jahre
Minderjährige Arbeitnehmer, wozu auch Auszubildende, Ferienarbeiter und Praktikanten zählen, fallen unter den § 19 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).
Bei ihnen ist der Jahresurlaubsanspruch höher:
- Minderjährige unter 16 Jahre erhalten mindestens 30 Werktage bezahlten Jahresurlaub
- die Minderjährigen unter 17 Jahre erhalten mindestens 27 Werktage bezahlten Jahresurlaub
- Minderjährige unter 18 Jahre erhalten mindestens 25 Werktage bezahlten Jahresurlaub
Für wen gelten diese Regelungen?
Diese von dem Mindesturlaubsgesetz abweichenden Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die innerhalb eines Unternehmens ihrer (beruflichen) Tätigkeit nachgehen. Dies kann zum Beispiel eine Ausbildung sein, ein freiwilliges Praktikum, eine Ferienarbeit, eine geringfügige Tätigkeit (Minijob) oder eine kurzfristige Beschäftigung.
Gut zu wissen: Was gilt für Minijobber und Werkstudenten?Sowohl Minijobber als auch Werkstudenten bringen ihre Arbeitsleistung genauso ein wie die Mitarbeiter in Vollzeit und haben daher auch den gleichen Anspruch auf Urlaub, der sich lediglich auf der Basis verschiedener Wochenarbeitstage unterscheidet.
Beispiel mit 30 Urlaubstagen, die 6 Wochen Jahresurlaub entsprechen. Bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten Minijobber und Werkstudenten in den meisten Betrieben 30 Urlaubstage pro Jahr. Arbeiten sie allerdings nur an drei Tagen, reduziert sich der jährliche Urlaubsanspruch entsprechend auf:
30 Tage / 5 x 3 = 18 Tage.
Allerdings dürfen bei der Urlaubsgewährung nur die festgelegten Arbeitstage gezählt werden. Alle anderen Wochentage sind freie Zeit. Somit besteht ebenfalls ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen (18 / 3 = 6 Wochen).
Arbeitstage pro Woche als Orientierung
Das Mindesturlaubsgesetz geht von 24 Werktagen Urlaubsanspruch aus. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Daher wird bei der Sechs-Tage-Woche, die die Wochentage Montag bis Samstag einschließt, von Werktagen gesprochen.
Der Begriff „Arbeitstage“ gilt für die Zeitspanne von Montag bis Freitag und steht für die 5-Tage-Woche, wenn in einem Unternehmen maximal an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird.
Wie viel Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer bei einer 5 Tage Woche?
Da im Bundesurlaubsgesetz ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen angegeben ist und es sich daher um eine Sechs-Tage-Woche handelt, beträgt der Mindestjahresurlaub 4 Wochen.
Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der Mindestjahresurlaub ebenfalls 4 Wochen und damit 20 Tage.
Formel: 24 Tage / 6 x 5 = 20 Tage – oder 4 Wochen x 5 (Tage) = 20 Tage
Wie viel Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer bei einer 6 Tage Woche?
Bei der 6-Tage-Woche wird an allen Werktagen gearbeitet. Das Bundesurlaubsgesetz gibt einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen an. Werktage sind die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag. Somit werden für eine volle Woche 6 Tage Urlaub angerechnet. Bei 24 Werktagen entspricht dies einem Urlaubsanspruch in Höhe von 4 Wochen.
Formel: 24 / 6 = 4 Wochen
Welche Ausnahmen existieren beim Urlaubsanspruch?
Jugendliche erhalten – je nach Alter gestaffelt – mehr Urlaubstage (§ 19 JArbSchG) und schwerbehinderte Menschen erhalten 5 Tage Zusatzurlaub (§208 SGB IX) bei einer 5 Tage Woche, der entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage höher oder niedriger ausfallen kann.
Wie viel Urlaub bekommen neue Mitarbeiter?
Für Mitarbeiter, die gerade erst im Unternehmen eingestellt wurden, gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor sie Anspruch auf ihren vollen Jahresurlaub haben.
Ihnen steht im ersten halben Jahr mit jedem vollständig gearbeiteten Monat lediglich ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei dem ersten halben Jahr von dem Einstellungstermin ausgegangen wird. Das heißt, wenn ein Arbeitnehmer am 1. Februar angefangen hat, dauert seine Wartezeit bis zum 31. Juli.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Gemäß § 3 BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.
Beispiel: Wird ein Arbeitnehmer zum 1. Mai eingestellt, hat er am 31. Oktober den vollen Urlaubsanspruch erworben.
Gibt es ein Recht auf Sonderurlaub?
Das Recht auf Sonderurlaub lässt sich aus dem § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ableiten. Ist ein Arbeitnehmer für „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert“, zum Beispiel durch Beerdigung im engsten Familienkreis oder als Zeuge vor Gericht, dann kann Sonderurlaub geltend gemacht werden.
Allerdings können Arbeitgeber den Anspruch auf bezahlte Freistellung im Arbeits- oder Tarifvertrag ausschließen. Dies ist beispielsweise dann in einem Vertrag der Fall, wenn darin ein Passus enthalten ist, in dem steht, dass nach der „tatsächlich geleisteten Arbeit“ vergütet wird.
- Urlaube und Abwesenheiten verwalten
- Urlaubsanträge genehmigen
- Überschneidungen im Blick behalten
- Urlaubssperren anlegen
Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?
Die Berechnung erfolgt je nach Beschäftigungsverhältnis.
Urlaubsanspruch berechnen bei Teilzeit
Teilzeitarbeitskräfte können entweder ihre tägliche Stundenzahl oder die Arbeitstage reduzieren. Wenn lediglich die tägliche Arbeitszeit verringert wird, haben sie – wie die Vollzeitkräfte – Anspruch auf, wie in diesem Beispiel, 30 Urlaubstage, was 6 Wochen Jahresurlaub entspricht. Arbeiten Teilzeitkräfte allerdings nur an drei Tagen pro Woche, erhalten sie:
30 (Urlaubstage) / 5 (Wochentage) x 3 (tatsächlich gearbeitete Wochentage) = 18 Tage Urlaub.
Dennoch handelt es sich auch hier um einen Jahresurlaubsanspruch von 6 Wochen, da nur die Wochentage bei der Urlaubsgewährung anzurechnen sind, an denen der Arbeitnehmer regulär arbeitet. Mehr zu den Regelungen beim Thema Urlaub und Teilzeitarbeit finden Sie in unserem Beitrag Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Für Mitarbeiter sind die Urlaubstage Zeiten der Erholung. Doch ausgerechnet dann, wenn sie endlich ihre Urlaubstage genießen wollen, stellt sich häufig eine Erkrankung ein.
Hierzu hat der Gesetzgeber in § 9 BUrlG klargestellt, dass Kranktage, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind, „auf den Jahresurlaub nicht anzurechnen sind“ und damit wieder gutgeschrieben werden.
Wie verhält sich das Urlaubsrecht bei kranken Kindern?
Berufstätige Eltern mit einem Kind unter zwölf Jahren, das im eigenen Haushalt lebt, können jeweils für 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr freigestellt werden, wenn das Kind erkrankt ist. Für Alleinerziehende steigt der Anspruch auf 20 Arbeitstage. Die Zeit der Freistellung steigt, wenn mehr Kinder zu der Familie gehören. Voraussetzung für die Freistellung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Es besteht zwar gemäß § 616 BGB die Möglichkeit der bezahlten Freistellung, doch die meisten Arbeitgeber verweisen bei den gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern, deren Kind auch gesetzlich krankenversichert ist, darauf hin, dass sie bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen können (§ 45 SGB V).
Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit
Bevor der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden kann, muss er erst einmal alles versucht haben, um die Kurzarbeit zu verhindern. Für die Mitarbeiter heißt das, dass sie ihre restlichen Urlaubstage aus dem Vorjahr nehmen und bestehende Zeitguthaben abbauen müssen. Was den Urlaub aus dem aktuellen Kalenderjahr betrifft, so dürfen nur die bereits geplanten Urlaubstage bestehen bleiben.
Handelt es sich um „Kurzarbeit Null“, so wird während dieser Zeit überhaupt kein Urlaubsanspruch generiert. Welche weiteren Stolperfallen bei der Umsetzung des Urlaubsanspruchs aufkommen können, erfahren Sie in unserem Beitrag Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit.
Urlaubsanspruch berechnen bei Kündigung
Wer in der ersten Jahreshälfte bis zum 30. Juni ausscheidet, erhält nur den anteiligen Jahresurlaub, das heißt ein Zwölftel pro gearbeiteten vollen Monat.
Beispiel:
Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen bereits am 31. Mai. Der Mitarbeiter hat somit Anspruch auf:
30 Tage / 12 x 5 = 12,5 Urlaubstage.
Kündigt er zum 31. Juli, stehen ihm die kompletten 30 Tage Jahresurlaub zu. Es existieren allerdings auch Arbeitsverträge, bei denen der Urlaub sowohl bei Eintritt als auch bei Austritt nur anteilig gewährt wird (pro rata temporis).
Kündigung nach pro rata temporis:
Für die Kündigung zum 31. Juli würde dies bedeuten, dass der Arbeitnehmer:
30 Tage / 12 x 7 = 17,5
Urlaubstage nehmen und wenn dies zeitlich nicht mehr geht, auszahlen lassen kann. Weitere Beispiele zur Berechnung finden Sie im Beitrag Urlaubsanspruch bei Kündigung.
Urlaubsanspruch berechnen bei Schwangerschaft und Mutterschutz
Ist die werdende Mutter in Vollzeit an fünf Tagen pro Woche beschäftigt, stehen ihr in diesem Beispiel nach § 3 Abs. 1 BUrlG 20 Arbeitstage zu. Da die gesamte Schwangerschaft neun Kalendermonate (Anfang Januar bis Ende September) dauert, errechnet sich der Urlaubsanspruch wie folgt:
20 Urlaubstage : 12 x 9 = 15 Tage Urlaub.
Nach Ablauf der Mutterschutzfrist ist es für die junge Mutter möglich, ihren geltenden Urlaubsanspruch im Mutterschutz zu nehmen. Wechselt sie allerdings nach dem Mutterschutz direkt in die Elternzeit, kann der Urlaub nicht mehr genommen werden. Er wird direkt auf das Ende der Elternzeit übertragen (§ 17 Abs. 2 BEEG).
Urlaubsanspruch berechnen bei Minijobs
Geringfügig verdienende Mitarbeiter (Minijobber) arbeiten meist an weniger als den fünf oder sechs Tagen pro Woche. Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine Buchhalterin, die an zwei Tagen in der Woche arbeitet. Ihr Urlaubsanspruch wird auf der Basis von 35 Tagen Jahresurlaub errechnet:
35 Urlaubstage / 5 x 2 = 14 Tage
Die Mitarbeiterin hat somit einen Jahresurlaubsanspruch in Höhe von 14 Tagen. Dennoch handelt es sich auch hier um einen Urlaubsanspruch im Minijob von 7 Wochen, da nur die Tage der Woche bei der Urlaubsgewährung anzurechnen sind, an denen die Arbeitnehmerin regulär arbeitet.
Urlaubsanspruch Rechner von Papershift
Der Urlaubsanspruch kann heutzutage schnell und einfach berechnet werden. Der Online Urlaubsanspruch Rechner von Papershift erlaubt Arbeitgebern, sich einen schnellen Überblick über die Höhe des Anspruchs unter Berücksichtigung aller relevanten Komponenten zu verschaffen. Bei unserem Online Rechner werden folglich die folgenden Varianten unterschieden:
- Urlaubsanspruch bei Vollzeit
- Anspruch auf Urlaubstage bei Teilzeit
- Urlaubsanspruch bei Kündigung
- Anspruch auf Urlaubstage bei Werkstudenten
Zur erfolgreichen Berechnung des Urlaubsentgelts je nach Berechnungsgrundlage, gibt es unter dem Online Urlaubsanspruch Rechner für jede Variante eine Schritt-für-Schritt Anleitung.
Urlaubsanspruch Rechner Vollzeit
- Tragen Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche in den Urlaubsanspruch Rechner ein.
- Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Urlaubstage berechnen“.
Urlaubsanspruch Teilzeit Rechner
- Geben Sie die Anzahl der Arbeitstage in den Urlaubsanspruch Teilzeit Rechner an.
- Tragen Sie danach die richtige Wochenarbeitszeit ein.
- Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Urlaubstage berechnen“.
Urlaubsanspruch bei Kündigung Rechner
- Wählen Sie den zutreffenden Kündigungszeitpunkt aus.
- Tragen Sie die Anzahl der vollen Monate im Kalenderjahr ein, in denen gearbeitet wurde.
- Geben Sie danach den eigentlichen Urlaubsanspruch an.
- Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Urlaubstage berechnen“.
Urlaubsanspruch Werkstudenten Rechner
- Tragen Sie die durchschnittlichen Wochenstunden des Werkstudenten ein.
- Geben Sie die Wochenstunden der Vollzeitangestellten in ihrem Unternehmen an.
- Tragen Sie den Urlaubsanspruch der Vollzeitangestellten in ihrem Unternehmen ein.
- Optional: Wählen Sie das Feld „Urlaubsanspruch in Stunden“, wenn Sie den Anspruch in Stunden berechnen möchten.
- Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Urlaubstage berechnen“.
Besonderheiten bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs
Regulär besteht nach § 3 BUrlG Anspruch auf Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen oder 20 Arbeitstagen. Meist werden allerdings mehr Urlaubstage vereinbart, weshalb die Mitarbeiter durchschnittlich 30 Urlaubstage im Jahr erhalten.
Als Besonderheiten bei der Berechnung der Urlaubsansprüche sind zum Beispiel der Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung oder die unterjährige Beschäftigung zu nennen.
Wer sich als personalverantwortliche Person in der glücklichen Lage befindet, mit einem Online-Programm wie dem Urlaubsplaner zu arbeiten, kann diesen Herausforderungen ganz entspannt entgegensehen.
Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
Nicht immer bleiben ehemals als Vollzeitkraft eingestellte Mitarbeiter bei ihrer 8-Stunden-Tätigkeit. Vor allem, wenn sich familiäre Änderungen einstellen und das kann neben vielen anderen Gründen wie Familienzuwachs oder Pflegetätigkeit auch auf einer freien Entscheidung beruhen, einfach, weil es finanziell möglich ist.
Wird dann unterjährig von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung gewechselt, muss der Urlaubsanspruch neu berechnet werden.
Praxisbeispiel zur Berechnung:
Frau Anders wechselt von Vollzeit auf Teilzeit und arbeitet seit August als Teilzeitkraft an feststehenden drei Tagen in der Buchhaltung. Im Oktober beantragt sie ihren Jahresurlaub, der noch vollständig zur Verfügung steht.
Aus ihrer Vollzeittätigkeit mit einem Anspruch von 30 Urlaubstagen, steht ihr bis einschließlich Juli folgender Urlaub zu:
30 Tage / 12 x 7 = 17,5 Tage = 3,5 Wochen.
Ab August würden ihr noch 12,5 Tage Urlaub zustehen, aber die müssen entsprechend der Teilzeit-Tätigkeit umgewandelt werden:
12,5 Tage / 5 x 3 = 7,5 Tage = 2,5 Wochen.
Frau Anders stehen aus der Teilzeit 2,5 Wochen Urlaub zur Verfügung, da nur die Wochentage bei der Urlaubsgewährung anzurechnen sind, an denen die Arbeitnehmerin regulär arbeitet.
Wenn sie die 25 Urlaubstage (17,5 + 7,5) vollständig nimmt, kann sie somit ganz normal sechs Wochen Urlaub machen.
Urlaubsanspruch bei einer unterjährigen Beschäftigung
Herr Meyer tritt erst zum 01. März in die Firma ein. Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG hat er bei einer Fünf-Tage-Woche einen Mindestanspruch auf 20 Arbeitstage im Jahr. Da der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden darf, bleibt dieser Urlaubsanspruch auch bei unterjähriger – hier erst seit März – Beschäftigung bestehen.
Häufige Fragen zur Anzahl der Urlaubstage im Verhältnis zur Arbeitszeit
Kann der Urlaubsanspruch von Mitarbeitern verfallen?
Sowohl der Jahresurlaub, der bis zum 31.12. des Jahres genommen sein muss, als auch der auf die drei Monate des nächsten Kalenderjahres übertragene Urlaub können verfallen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer frühzeitig schriftlich darüber informiert hatte, dass der Urlaub alsbald verfällt, wenn er nicht genommen wird.
(BAG Urteil vom 19. Februar 2019 – Az.: 9 AZR 541/15)
Haben die Arbeitnehmer trotz Aufforderung nicht reagiert, verfällt der Urlaub ersatzlos. Wurden sie allerdings nicht informiert, verfallen die Urlaubstage nicht und können im nächsten Kalenderjahr genommen werden.
Wann verfällt der Urlaubsanspruch gesetzlich?
Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr oder in den ersten drei Monaten des Folgejahres gewährt und genommen werden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt somit zum Jahresende oder wenn er übertragen wurde, zum 31. 03. des Folgejahres.
Allerdings verfällt er nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nachdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sie ihren (Rest-)Urlaub beantragen sollen, da er sonst verfällt.
Was passiert mit Resturlaub?
Im § 7 Abs. 4 BUrlG ist hierzu festgelegt, dass Resturlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gegeben werden kann, abzugelten ist.
Kann der Urlaubsanspruch ausbezahlt werden?
Der Urlaubsanspruch darf nur ausbezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Bonus: Urlaubsanspruch im DACH-Raum
Wie ist der Urlaubsanspruch in Österreich geregelt?
Arbeitnehmer haben bei einer 5-Tage-Woche einen jährlichen Urlaubsanspruch in Höhe von 25 Arbeitstagen, was 5 Wochen entspricht.
Bei einer 6-Tage-Woche stehen ihnen 30 Werktage zu und somit ebenfalls 5 Wochen.
Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit steigt der Anspruch auf 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche und auf 36 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche (oesterreich.gv.at).
Wie ist der Urlaub (sind die Ferien) in der Schweiz geregelt?
Ein kleiner Auszug (OR 329a):
Arbeitnehmer haben in der Schweiz einen jährlichen Mindesturlaub:
- von 5 Wochen, bis sie ihr zwanzigstes Lebensjahr vollendet haben
- von 4 Wochen, wenn sie über 20 Jahre alt sind
Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr erhalten häufig mehr Urlaubstage (meist 5 Wochen).
Gesamt-, Einzel- oder Arbeitsverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen.
Gemäß OR 324 a Abs. 1 (Obligationenrecht) – Grundsätze der Lohnfortzahlung – hat der Arbeitgeber bei Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie beispielsweise wenn das eigene Kind krank ist, Anspruch auf Lohnfortzahlung für mindestens drei Wochen (Abs. 2).
Häufige Fragen von Mitarbeitern
Die folgenden Fragen und Antworten dienen als Hilfestellung, damit auf Fragen von Mitarbeitern schneller reagiert werden kann.