Telearbeit Definition
Die Definition Telearbeit findet sich § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Es handelt sich um einen vom Arbeitgeber beim Arbeitnehmer voll eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Dazu gehören neben den Endgeräten zur Arbeit und Kommunikation auch das Mobiliar. Der Arbeitsplatz muss alle Vorschriften, die auch für einen Arbeitsplatz im Büro gelten, erfüllen.
Gesetzliche Regelungen z.B. zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz), die Unterweisung des Arbeitnehmers (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz), die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz müssen vollständig eingehalten werden. Ein Telearbeitsplatz kann vom Arbeitnehmer für Homeoffice genutzt werden. Damit handelt es sich bei Telearbeit um eine Form der Remote Work.
Formen der Telearbeit
Häufig werden drei Formen der Telearbeit unterschieden:
- Teleheimarbeit
- Alternierende Telearbeit
- Mobile Telearbeit.
Erstgenannte meint die dauerhafte Arbeit des Arbeitnehmers an seinem Telearbeitsplatz. Ein Arbeitsplatz im Unternehmen existiert nicht. Bei alternierender Telearbeit wechselt der Arbeitnehmer zwischen dem Arbeitsplatz im Unternehmen und seinem Arbeitsplatz zu Hause. Bei letztgenannter Form besitzt der Arbeitnehmer einen mobilen Arbeitsplatz. Dies kann z.B. ein Dienstwagen mit entsprechender Ausrüstung sein. Nicht zu verwechseln ist insbesondere diese Form mit dem Begriff „mobile Arbeit“.
Vorteile und Nachteile
Vorteile aus Sicht des Arbeitnehmers sind die Möglichkeit Pendelwege einzusparen und zu Hause flexibler arbeiten zu können. Gesundheitliche Gründe für Telearbeit sind ebenso möglich – meist auf Grund des Wegfalls der Zeiten für das Pendeln (z.B. Erwerbsfähigkeit nur 3-4 Stunden am Tag). Ein Nachteil wäre eine weniger starke Trennung der Arbeit vom Privatleben.
Für den Arbeitgeber können sich Kosteneinsparungen (Büroräume) ergeben. Zudem wird seine Arbeitgeberattraktivität erhöht und viele Studien zeigen, dass die Produktivität steigt. Nachteile sind die Kosten der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes (im Vergleich zur Durchführung von mobiler Arbeit) sowie mögliche Probleme der Datensicherheit und der virtuellen Führung (insbesondere bei Teleheimarbeit).
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Telearbeit in der Praxis
Grundlage zur Durchführung von Telearbeit sind entweder einzelvertragliche Regelungen oder zusammen mit dem Betriebs– oder Personalrat vereinbarte Betriebs– oder Dienstvereinbarung. Dabei ist zunächst zu definieren: Was ist Telearbeit (Regelungsgegenstand). Zudem ist zu klären, welche Ausstattung genau der Telearbeitsplatz umfasst. Des Weiteren wird geregelt, ob der Arbeitnehmer einen festen Anspruch auf diese Arbeitsform besitzt, den das Unternehmen nur aus (dringenden) betrieblichen / dienstlichen Gründen ablehnen darf, oder ob nur ein Antragsrecht besteht.
Ferner werden häufig Regelungen hinsichtlich der Lage (Beispiele regeln z.B. die Anwesenheit an 3 Tagen in der Woche im Büro; maximal die Hälfte der Arbeitsstunden dürfen im Homeoffice erbracht werden), zum Datenschutz / zur Datensicherheit, zur Haftung, zur Arbeitszeitdokumentation, zur Erreichbarkeit und zu Widerrufsmöglichkeiten getroffen.