Stundenkonto Definition
Ein Stundenkonto stellt ein beliebtes Mittel zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit dar. Der Begriff wird deshalb hauptsächlich im Personalwesen verwendet. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen, wobei die digitale Erfassung der Arbeitszeit heute den Standard darstellt. So ist es nicht unüblich, ein Stundenkonto mit Excel oder ähnlicher Software zu führen. In der Praxis hat sich spezielle Dienstplansoftware, die über entsprechende Features verfügt, allerdings als wesentlich effizienter herausgestellt.
Dem Stundenkonto lässt sich neben der tatsächlichen Arbeitszeit auch entnehmen, wann ein Arbeitnehmer Urlaub hatte oder wegen Krankheit ausgefallen ist. Auch geleistete Überstunden werden festgehalten. Zu dieser detaillierten Dokumentation sind Arbeitgeber, die unter den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes fallen, verpflichtet.
Die Ermittlung der für die Führung des Kontos notwendigen Daten erfolgt in der Regel durch Zeiterfassungsterminals, damals mit klassischen Stempel- oder Stechuhren und heute durch digitale Stempeluhr-Apps. Das Konto des Arbeitnehmers weist ein Guthaben auf, wenn dieser mehr gearbeitet hat, als er vertraglich verpflichtet ist. Um eine gleichmäßige Einteilung der Zeit zu erreichen, existieren in den meisten Betrieben Höchstgrenzen, die das Guthaben nicht überschreiten darf. Ein Negativsaldo liegt hingegen vor, wenn die vertraglich geschuldete Mindestarbeitszeit noch nicht erreicht wurde. Die genaue Ausgestaltung der Kontoführung richtet sich nach den jeweils einschlägigen betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen bzw. Normen.
Schluss mit Zettelchaos – Dienstplan, Urlaube & Zeiten an einem Ort!
Ein neuer Deal pro Woche.
Nicht verpassen!
Stundenkonto in der Praxis
In der Praxis werden Stundenkonten in der Regel immer dann eingesetzt, wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten unterschiedlich ausfallen können. Das ist insbesondere in den folgenden Situationen der Fall:
Unter welchen Voraussetzungen ist die Einführung von Stundenkonten zulässig?
- Flexible Formen der Arbeit zB. Gleitzeit
- Zeitarbeit
- Schichtarbeit
Die Einführung von Stundenkonten ist nicht ohne Hindernisse möglich, da sie mit merkbaren betrieblichen Veränderungen einhergeht. So besteht zunächst eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Zulässigkeit der neuen Form der Arbeitszeiterfassung im Arbeitsvertrag festzuhalten. Dies erfordert die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer. In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, ist außerdem dessen Zustimmung erforderlich. Widerspricht der Betriebsrat, so muss die Einführung des Stundenkontos zunächst unterbleiben. Der Arbeitgeber kann die Zulässigkeit des Widerspruchs allerdings durch die Arbeitsgerichte überprüfen lassen. Im Falle der Unzulässigkeit des Widerspruchs ersetzt das arbeitsgerichtliche Urteil das Einverständnis des Betriebsrats.