Steuerfreier Sachbezug Definition
Bei einem steuerfreien Sachbezug handelt es sich um Sachleistungen, welche Unternehmen ihren Mitarbeitern neben dem Arbeitslohn zukommen lassen können. Diese sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro oder bei anlassbezogenen persönlichen Zuwendungen zu 60 Euro steuerfrei. Weder der Arbeitgeber, noch der Arbeitnehmer zahlen für diese Sachleistungen Steuern. Beispiele sind etwa Gutscheine oder bestimmte Zuschüsse. Entscheidend ist, dass die Sachzuwendungen keinen betrieblichen Nutzen besitzen und zusätzlich zum Arbeitslohn vergeben werden. Die Regelung findet sich im § 37b EStG. Im Arbeitsrecht nennt man die Sachbezüge auch „Naturallohn“.
Steuerfreier Sachbezug in der Praxis
Sachbezüge sind allgemein Entgelte, die nicht in Bargeld gezahlt werden, sondern in der Form von Naturalien. Als Naturalien gelten dabei Waren und die Erstattung von Kosten sowie Logis. Auch Rabatte in der Form von Gutscheinen zählen als steuerfreier Sachbezug.
Sachzuwendungen sind bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 Euro für Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgabenfrei. Bei anlassbezogenen persönlichen Sachbezügen beträgt die Freigrenze 60 Euro. Liegt der Wert auch nur einen Cent darüber, muss der Arbeitgeber die Steuerabgaben zahlen. Er kann dabei zwischen einer individuellen Besteuerung der Zuwendungen oder einer pauschalierten Besteuerung wählen, wenn die individuelle Besteuerung noch nicht ausgeführt wurde.
Was sind steuerfreie Sachbezüge?
Ein steuerfreier Sachbezug kann in vielerlei Form auftreten. Wichtig ist, dass der Sachbezug nur in einer zuvor festgelegten Akzeptanzstelle eingelöst werden darf. Eine reine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht erlaubt, ebenfalls nicht die Auszahlung von Restbeträgen. Diese Sachzuwendungen müssen eindeutig und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Es gilt die Überwachungspflicht für den Arbeitgeber. Von steuerfreien Sachbezügen können alle Arbeitnehmer profitieren. Dazu zählen auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.
Doch welche Sachbezüge sind nun steuerfrei?
- Gutscheine, die nur gegen Waren eingetauscht werden können
- Tankgutscheine
- Eintrittskarten
- Betriebsveranstaltungen
- Kinderbetreuung oder Zuschüsse zu den Kosten der Kinderbetreuung
- Gesundheitsförderung
Seit 2020 gelten für Gutscheine neue Bestimmungen. So dürfen sie nur für bestimmte Geschäfte ausgestellt werden. Welche das sind, das muss zuvor festgelegt werden. Außerdem gelten die Karten nur für Deutschland. Nachträgliche Kostenerstattungen und zweckgebundene Geldleistungen gelten nicht mehr als steuerfreier Sachbezug für Arbeitnehmer.
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Was sind Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bieten die steuerfreien Naturalien viele Vorteile. Steuerfreie Sachbezüge sind für Arbeitnehmer eine Möglichkeit, an der Lohnsteuer und Sozialversicherung vorbei das eigene Einkommen zu erhöhen. Eine Sachzuwendung im Wert von 44 Euro pro Monat würde sich am Ende des Jahres auf 528 Euro belaufen. Aus Unternehmersicht stellen die Zuwendungen eine ideale Möglichkeit zur Motivation dar. So lassen sie sich als Geschenke für Mitarbeiter anwenden. Sollte der Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung fragen, dann kann ein steuerfreier Sachbezug als Alternative vorgeschlagen werden. Während besagte Sachzuwendungen für den Empfänger steuerfrei bleiben, kann der Arbeitgeber sie als Betriebsausgaben absetzen.