Schichtzulagen

Schichtzulagen sind zusätzliche Leistungen, die vom Arbeitgeber zugunsten des Mitarbeiters gezahlt werden. Erfahren Sie im Artikel, wer Anspruch auf Schichtzulagen hat und wie genau die Berechnung erfolgt. Jetzt informieren!
Schichtzulagen

© dusanpetkovic1 / Adobe Stock


In vielen Unternehmen leisten Angestellte Schichtarbeit. Dabei kommen verschiedene Modelle von Schichten zum Einsatz, die sich an spezifischen Erwartungen von Kunden und Benefizienten orientieren. Die Frage ist nun berechtigt, ob Arbeitnehmer Schichtzulagen beanspruchen können und wie diese berechnet werden. Dieser Beitrag liefert eine Einführung ins Thema und zeigt, wie sich Zulagen in die Praxis umsetzen lassen.

Definition: Was sind Schichtzulagen?

Unter einer Schichtzulage versteht man eine zusätzliche Leistung, die vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers gezahlt wird. Sie kommt zum Grundlohn bzw. Grundgehalt hinzu. Der Gedanke dahinter ist somit, die durch Schichtarbeit oder Wechselschicht verursachte Verminderung der Lebensqualität auszugleichen.

Geht es um die Beitrags- und Steuerfreiheit, müssen Schichtzulagen und Schichtzuschläge im Rahmen der Schichtarbeit unterschieden werden.

Wie unterscheiden sich Schichtzulagen und Schichtzuschläge?

Wie bereits angedeutet, bekommt der Arbeitnehmer eine Schichtzulage zusätzlich zu seinem Grundlohn bzw. Grundgehalt, weil er in Schichten arbeitet. Diese Schichten werden wiederum in einem Schichtplan organisiert. Eine Schichtzulage dient daher nicht zur Belohnung für die Teilnahme an einer bestimmten Schicht, sondern sie stellt vielmehr einen Anreiz dar, die Schichtarbeit zu leisten.

Demgegenüber stehen dem Arbeitnehmer Schichtzuschläge für die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zu. Sie gelten als Belohnung für die Teilnahme an einer bestimmten Schicht und werden in gleicher Weise wie Schichtzulagen zusätzlich zum Grundlohn bzw. Grundgehalt gezahlt.

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Welche Arten von Zulagen gibt es?

Arbeitgeber können auf verschiedene Arten von Zulagen zugreifen, um das Engagement ihrer Mitarbeiter zu steigern. Erwähnenswert sind unter anderem:

  1. Leistungszulage: Sie wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer ganz besondere Leistungen erbringen, die über der „normalen“ Arbeitsleistung liegen.
  2. Funktionszulage: Sie bezieht sich auf spezielle Qualifikationen und Verantwortung, die Arbeitnehmer in das Unternehmen einbringen.
  3. Sozialzulage: Sie steht Arbeitnehmern aufgrund ihres sozialen Status (beispielsweise Elternschaft, Familienstand, Alter und Wohnort) zu.
  4. Erschwerniszulage: Sie ist mit besonders schwerer Arbeit und Belastungen wie Lärm, Nässe, Schmutz, Gase und gefährliche Tätigkeiten verbunden.
  5. Wechselschichtzulage: Sie wird Arbeitnehmern meist nur dann gewährt, wenn sie ständig in Wechselschicht (Früh-, Spät- und Nachtschicht) arbeiten.

Sind Schichtzulagen gesetzlich geregelt?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage im Hinblick auf Schichtzulagen oder Schichtzuschläge. Die einzige Ausnahme bildet ein Zuschlag für Nachtarbeit.

Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Schichtzulage?

Die Antwort lautet Nein. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzulage oder Schichtzuschlag. Dieser kann sich allerdings aus einem individuell vereinbarten Arbeitsvertrag, einem branchenübergreifenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Exkurs: Welche Zuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben?

Wie bereits erwähnt, ist nur ein Zuschlag für Nachtarbeit gesetzlich vorgeschrieben. Laut Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) haben Nachtarbeitnehmer einen Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag. Dieser geht aus § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hervor. Alternativ können jene Arbeitnehmer, die Nachtschichten leisten, einen Freizeitausgleich verlangen.

Achtung: Was gilt für den Zuschlag bei Feiertagsarbeit & Sonntagsarbeit
Das BAG stellt in seinem Urteil klar, dass Angestellte keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für die geleistete Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit haben (BAG 5 AZR 97).

Wer bekommt Schichtzulagen?

Schichtzulagen kommen in jenen Unternehmen zum Einsatz, in denen Arbeitnehmer die Schichtarbeit leisten. Dabei lassen sich verschiedene Schichtmodelle unterscheiden, die auf Anforderungen innerhalb der Branche sowie auf individuelle Bedürfnisse von Unternehmen abgestimmt sind. So lässt sich die Schichtarbeit beispielsweise im Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünfschichtbetrieb ausführen. In manchen Unternehmen wird ununterbrochen – also tags und nachts – gearbeitet. Man spricht in diesem Fall von Wechselschicht.

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Bei welchen Tätigkeiten ist die Schichtzulage üblich?

Es ist eine häufige Praxis, Schichtzulagen in der Automobilbranche und generell in der Produktionsbranche bereitzustellen. Des Weiteren sind diese Zulagen in folgenden Branchen weit verbreitet:

  • Nah- und Fernverkehr
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Wachdienste

Gut zu wissen: Die Schichtarbeit und damit einhergehend Schichtzulagen kommen verstärkt im Einzelhandel vor. Dies liegt vor allem daran, dass Einkaufsgeschäfte (darunter Supermärkte und Bäckereien) verlängerte Öffnungszeiten realisieren oder auch sonntags geöffnet sind.

Wie hoch ist eine Schichtzulage?

Eine Schichtzulage wird prozentual gezahlt. In der Regel vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe von Schichtzulagen in einem individuellen Arbeitsvertrag. Diese kann allerdings auch in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung feststehen.

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Welche Relevanz haben Schichtzulagen für Arbeitnehmer bei der Schichtarbeit?

Die meisten Arbeitnehmer haben lieber geregelte Arbeitszeiten und wollen tagsüber arbeiten, um am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Die Schichtarbeit bedeutet somit für viele von ihnen eine gewisse Form von Belastung, die nur ungern in Kauf genommen wird.

Um die richtige Balance zu finden und einer übermäßigen Mitarbeiterfluktuation vorzubeugen, bieten Arbeitgeber Schichtzulagen. Diese haben zur Aufgabe, einerseits die Mitarbeitermotivation zu steigern und andererseits gesundheitliche Risiken auszugleichen.

Gilt eine Steuer- und Beitragsfreiheit für Schichtzulagen?

Grundsätzlich sind Schichtzulagen vollumfänglich steuer- und beitragspflichtig. Hierfür hat der Gesetzgeber keine Sonderregelungen vorgesehen. Anders sieht es beim Schichtzuschlag aus: Arbeitnehmer, die eine Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit leisten, profitieren durch steuerliche Vergünstigungen, sofern der prozentuale Anteil am Grundlohn oder Grundgehalt eingehalten wird.

Um genauer zu sein, richtet sich die Steuerfreiheit nach der Höhe der Schichtzuschläge und beträgt:

  • 25 Prozent des Grundentgelts für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr sowie 40 Prozent des Grundentgelts für Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr bei Beginn der Schicht vor 0 Uhr
  • 50 Prozent des Grundentgelts für Sonntagsarbeit von 0 bis 24 Uhr oder bis 4 Uhr am Montag bei Beginn vor 0 Uhr am Sonntag
  • 125 Prozent des Grundentgelts für Feiertagsarbeit von 0 bis 24 Uhr oder bis 4 Uhr des Folgetags bei Beginn vor 0 Uhr am Feiertag
  • 125 Prozent des Grundentgelts für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr
  • 150 Prozent des Grundentgelts für Arbeit am 24. Dezember (ab 14 Uhr), am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai
Wie wird der steuerfreie Anteil der Schichtzuschläge berechnet?
Der steuerfreie Anteil der Schichtzuschläge wird auf Basis des Grundentgelts in Höhe von maximal 50 Euro pro Stunde berechnet.

Was die Beitragsfreiheit anbetrifft, gilt sie nur für Schichtzuschläge, die auf dem Grundentgelt bis zu maximal 25 Euro pro Stunde beruhen. Wird die 25 Euro Grenze überschritten, ist folglich nur der über dem Freibetrag liegende Teil beitragspflichtig.

Wie berechnet man Schichtzulagen?

Um eine Schichtzulage zu berechnen, benötigt man die folgenden Parameter:

  • Höhe der vereinbarten Schichtzulage
  • Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Schichtzulage zu bekommen
  • Höhe des Bruttoentgelts bzw. Bruttostundenentgelts (Bruttoeinkommen)
Tipp der Redaktion: So findet man die Parameter zur Berechnung
Die obigen Informationen sind dem individuellen Arbeitsvertrag, dem anzuwendenden Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu entnehmen.

Arbeiten in Schichten: Beispiel aus der Praxis

Die Mitarbeiterin Inge macht eine Nachtschicht zwischen 22 und 5 Uhr (insgesamt 7 Stunden). Ihr Bruttogrundgehalt (vor Abzug der Lohnsteuer und Sozialabgaben) beträgt 16 Euro pro Stunde. Der Zuschlag für die Nachtarbeit, der zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt wird, beträgt 25 Prozent.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

16 Euro x 0,25 = 4 Euro Nachtzuschlag pro Stunde brutto

Für 7 Arbeitsstunden in der Nacht erhält die Mitarbeiterin Inge somit insgesamt 28 Euro (4 Euro Nachtzuschlag x 7 Arbeitsstunden).

§ 3b Einkommenssteuergesetz (EStG) sagt, dass die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr steuerfrei ist, sofern der Zuschlag 25 Prozent des Grundlohns bzw. Grundgehalts nicht überschreitet. Die Mitarbeiterin Inge profitiert daher durch die Steuerfreiheit. Ihr Nachtzuschlag beträgt genau 25 Prozent. Sie muss auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, denn sie verdient weniger als 25 Euro pro Stunde.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.