Scheinselbstständigkeit

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer sich dem Unternehmen als selbstständiger Dienstleister verkauft, in Wirklichkeit aber nur ein Angestellter ist.
Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit Definition

Was ist eine Scheinselbstständigkeit?

Eine Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer einem Unternehmen gegenüber offiziell als selbstständiger Dienstleister auftritt, tatsächlich aber de facto wie ein Angestellter tätig ist. Mit dem Gesetz gegen Scheinselbständigkeit will der Gesetzgeber verhindern, dass Aufgaben von Angestellten auf Selbstständige verlagert werden oder dass Angestellte in eine Selbstständigkeit gedrängt werden, die ihnen Nachteile bringen kann. Die Motivation dahinter ist meist das Einsparen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Selbstständige müssen nicht nur ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen, sie haben gegenüber Angestellten auch erhebliche Nachteile beim Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht. Scheinselbstständige leisten oft dieselbe Arbeitsleistung wie Angestellte, haben aber weniger Sicherheit. So genießen sie etwa keinerlei Kündigungsschutz und haben keinen Urlaubsanspruch.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Seit 2019 wird eine Scheinselbstständigkeit durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch geregelt. Wann eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist nicht ganz genau definiert. Im Allgemeinen geht man von folgenden Kriterien aus:

  • Der Auftragnehmer ist als Ein-Personen-Unternehmen gemeldet und hat selbst keine Angestellten.
  • Ein Auftragnehmer arbeitet über einen längeren Zeitraum nur für einen einzigen Auftraggeber und bezieht einen großen Teil seines Einkommens von diesem.
  • Der Auftragnehmer hat keine freie Orts- und Zeiteinteilung. Er arbeitet überwiegend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und ist an vorgegebene Arbeitszeiten gebunden. Diese „Weisungsbefugnis“ des Auftraggebers gilt als besonders wichtiges Kriterium.

Die tatsächliche Feststellung einer Scheinselbständigkeit wird aber in Einzelfällen überprüft.

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Scheinselbstständigkeit: Fallstrick für Unternehmen

Wo kann man Scheinselbstständigkeit melden?

Die Prüfung einer Scheinselbstständigkeit kann durch das Finanzamt, die Sozialversicherungen, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder ein Arbeitsgericht erfolgen. Es können aber sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vorab eine Prüfung beantragen, um sicher sein zu können, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Eine solche Überprüfung, die als Statusfeststellungsverfahren bezeichnet wird, können Freelancer selbst bei der Clearingstelle der Rentenversicherungsanstalt beantragen. Das Verfahren an sich ist kostenfrei. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann aber zusätzlich sinnvoll sein.

Wie können Probleme bezüglich Scheinselbstständigkeit vermieden werden?

Die Feststellung einer Scheinselbständigkeit kann vor allem für den Auftraggeber unangenehme Folgen haben: So kann der Status des Freiberuflers rückwirkend aberkannt werden. Der Auftraggeber muss dann Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeträge für den Auftragnehmer zahlen, und zwar rückwirkend für bis zu vier Jahre. Gerade für kleine Unternehmen kann das eine existenzbedrohende Belastung sein. Der Auftragnehmer wird dann zwangsweise beim Auftraggeber angestellt und verliert seinen Status als Selbstständiger. Bei einer vorsätzlichen Scheinselbstständigkeit können sogar hohe Bußgelder verhängt werden.

Daher sollten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sorgfältig prüfen, ob möglicherweise eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Folgende Kriterien deuten darauf hin, dass das nicht der Fall ist:

  1. Der Auftragnehmer arbeitet noch für andere Kunden in ähnlichem Ausmaß oder betreibt zumindest eine aktive Akquise, um weitere Kunden zu gewinnen.
  2. Ein Auftragnehmer arbeitet nicht in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, er ist nicht an festgelegte Arbeitszeiten gebunden und muss nicht unmittelbar Bericht erstatten.
  3. Der Auftragnehmer hat eine eigene Betriebsinfrastruktur, etwa Büro-, Lager- oder Werkräume.
  4. Die Aufgaben des Auftragnehmers sind deutlich unterschieden von denen der Angestellten des Auftraggebers.
Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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