Inhalt
- Definition: Was bedeutet Saisonarbeit?
- Saisonarbeit in Deutschland
- In welchen Branchen ist die Saisonarbeit der Normalzustand?
- Welche Herausforderungen gibt es bei der Personaleinsatzplanung?
- Beschäftigung von Saisonarbeitern: Was müssen Arbeitgeber beachten?
- Exkurs: Saisonarbeit in Österreich und der Schweiz
- Häufige Fragen zum Thema Saisonarbeit
Saisonarbeiter werden in Branchen eingesetzt, in denen die betriebliche Auslastung im Jahresverlauf variiert. Bei saisonaler Arbeit handelt es sich also stets um ein befristete Arbeitsverhältnisse. Alle weiteren Informationen zur Saisonarbeit finden sich in unserem Artikel.
Definition: Was bedeutet Saisonarbeit?
Saisonarbeit bezeichnet jede Art von Arbeit, die zu einer bestimmten Zeit innerhalb des Jahres anfällt. Sie kann also beispielsweise witterungsbedingt sein (Spargelernte in der Landwirtschaft, Hochsaison im Tourismus) oder im Kaufverhalten der Verbraucher begründet liegen (Kauf von Feuerwerkskörpern oder Weihnachtsgebäck zu bestimmten Zeiten).
Durch den wechselnden Arbeitskräftebedarf ist die Saisonarbeit durch Vollbeschäftigung während der Saison und Unterbeschäftigung außerhalb der Saison gekennzeichnet.
Immer noch findet Saisonarbeit häufig unter schlechten Arbeitsbedingungen statt, die Entlohnung und der Arbeitsschutz lassen zu wünschen übrig. Oftmals werden vor allem Wanderarbeiter und Arbeitsmigranten sowie Personen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung oder illegal Beschäftigte eingestellt.
Saisonarbeit in Deutschland
Die Saisonarbeit in Deutschland hat durch die Gastarbeiter mittlerweile Tradition. In den vergangenen Jahren wurde die Ausübung der Saisonarbeit durch die Corona Pandemie erschwert, da Saisonarbeiter nicht zum Arbeitsort anreisen konnten. Darüber hinaus tritt die Saisonarbeit angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Situation als Thema wieder in den Vordergrund. Zurzeit lässt sich zwar noch nicht genau vorhersagen, wie viele der ukrainischen Flüchtlinge als Saisonarbeiter, beispielsweise in der Landwirtschaft, arbeiten werden. Schließlich erhalten die Geflüchteten direkt einen Aufenthaltstitel, der ihnen Sozialleistungen und einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt.
Gut zu wissen: Woher genau kommen die Saisonarbeiter in Deutschland?
Die in Deutschland eingesetzten Saisonarbeitnehmer stammen zum größten Teil aus Osteuropa, aber auch aus Afrika, Asien und Südamerika. Bereits seit den 1990er Jahren aber stellen polnische Arbeitskräfte mehr als 80 Prozent der Saisonarbeitnehmer in Deutschland.
Aufgrund der sich in Polen verbessernden Lebens- und Arbeitsverhältnisse sinkt die Zahl der Arbeitskräfte aus Polen aber seit einigen Jahren. Seit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien kommen außerdem immer mehr Saisonarbeiter aus diesen Ländern nach Deutschland.
Historischer Abriss zur Saisonbeschäftigung
Die Saisonarbeit ist ein historisch relativ junges Phänomen, das sich durch die zunehmende Mobilität etwa ab Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte. So gab es schon im deutschen Kaiserreich Formen der Saisonarbeit. Beispielsweise migrierten damals Bauhandwerker aus dem Sauerland jedes Jahr im Sommer ins Ruhrgebiet, um dort zu arbeiten.
Die Saisonarbeit in Deutschland wuchs zudem durch die Zunahme landwirtschaftlicher Bearbeitungsflächen. Damit einherging die Anwerbung von Gastarbeitern ab Mitte der 1950er Jahre. Erleichtert wurden die Migrationsbewegungen darüber hinaus mit der EU-Osterweiterung in den 2000er Jahren.
In welchen Branchen ist die Saisonarbeit der Normalzustand?
Insbesondere in der deutschen Landwirtschaft und in der Gastronomie werden immer wieder Saisonarbeiter eingesetzt. Im Branchenvergleich ist die Landwirtschaft mit rund 300.000 eingesetzten Arbeitskräften pro Jahr Spitzenreiter.
Saisonarbeitskräfte im Einzelhandel
Auch im Einzelhandel gibt es Hochphasen, in denen vergleichsweise viele Arbeitskräfte benötigt werden. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit, in der der größte Umsatz gemacht wird, braucht man entsprechend viele Verkäufer, Kassierer oder Hilfskräfte.
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
Wer das Wort Saisonarbeit hört, denkt sofort an das Bild des Erntehelfers, der auf dem Feld Spargel sticht. Und das kommt nicht von ungefähr: Fast 90 Prozent der Saisonarbeiter in Deutschland sind im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt.
Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie
Da die Personalbedarfe in der Gastronomie über das Jahr gesehen sehr unterschiedlich sind, setzt auch diese Branche auf Saisonarbeit. Meist ist im Sommer viel mehr los als in den kalten Wintermonaten. Insbesondere Mitarbeiter im Service werden in der Hochsaison fast immer gesucht.
Saisonarbeitskräfte in der Tourismusbranche
Klassisches Einsatzgebiet für Saisonarbeiter ist auch die Tourismusbranche. Während einige Urlaubsorte in der Nebensaison praktisch ausgestorben sind, ist der Bedarf an Servicemitarbeitern, Hotelmitarbeitern und Animateuren während der Saison sehr hoch.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Personaleinsatzplanung?
Arbeitgeber, die Saisonarbeiter beschäftigen, müssen darauf achten, dass das Arbeitsverhältnis bei einer 5-Tage-Woche nicht länger als drei Monate besteht. Beträgt der Arbeitsumfang weniger als fünf Tage in der Woche, gilt eine Grenze von 70 Arbeitstagen. Andernfalls gilt die Saisonarbeit nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung und muss regulär versteuert werden.
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Beschäftigung von Saisonarbeitern: Was müssen Arbeitgeber beachten?
Die Saisonarbeit ist eine besondere Form von Arbeitsverhältnis und unterscheidet sich in einigen Aspekten arbeitsrechtlich von anderen Beschäftigungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen knapp zusammengefasst.
Besteht ein Anspruch auf Mindestlohn?
Ja, Saisonarbeiter erhalten den in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Die einzige Einschränkung: Kost und Logis können auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Was gilt für den Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit?
Auch Saisonarbeiter haben einen Urlaubsanspruch. Denn: Bei einer Beschäftigung, die weniger als sechs Monate andauert, besteht ein sogenannter Teilurlaubsanspruch. Überschreitet die Beschäftigungsdauer nicht die 6-monatige Grenze, können Saisonarbeiter zehn Tage Urlaub pro Jahr (zwei Tage pro Monat) beanspruchen.
Was ist bei den Arbeitsverträgen von Saisonjobs zu berücksichtigen?
Nach deutschem Recht besteht ein Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert. Da Saisonarbeiter meist für nur drei Monate angestellt werden, gilt dieser gesetzliche Kündigungsschutz für sie nicht.
In der Praxis bedeutet das, dass ein befristeter Arbeitsvertrag von keiner Partei ordentlich gekündigt werden kann. Der Vertrag muss somit also erfüllt werden, bis er von selbst endet.
Gut zu wissen: Es darf eine Kündigungsfrist vereinbart werden, die kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene.
Was gilt für die Sozialversicherung bei Saisonarbeit?
In der Regel besteht keine Sozialversicherungspflicht für Saisonarbeitskräfte. Dafür sind jedoch diese Voraussetzungen zu erfüllen:
- Tätigkeit, die eine 5-Tage-Woche beinhaltet und nicht länger als drei Monate andauert (bzw. 70 Arbeitstage bei einer Arbeitswoche, die weniger als fünf Tage umfasst)
- Grund der Ausübung der kurzfristigen Beschäftigung ist keine Berufsmäßigkeit (Bestreiten des Lebensunterhalters)
Achtung: Die Arbeitsfristen für alle kurzfristigen Jobs, die im betreffenden Kalenderjahr ausgeübt werden, sind zusammenzurechnen.
Gibt es einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
In Deutschland gibt es einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die erkrankt sind und nicht arbeiten können. Sofern das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht, gilt diese Regelung auch für saisonale Arbeitskräfte.
Tipp für Arbeitgeber: Informieren Sie sich im Vorfeld genau über die gesetzlichen Bestimmungen.
Exkurs: Saisonarbeit in Österreich und der Schweiz
Saisonarbeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird hauptsächlich von Menschen aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien und Bulgarien ausgeübt. Diese gelangen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in die jeweiligen Länder.
Welchen Regelungen unterliegt die Saisonarbeit in Österreich?
Wie in Deutschland werden Arbeitsverträge zur Saisonarbeit in Österreich stets befristet abgeschlossen. Das heißt, dass vor dem vereinbarten Vertragsende keine der beiden Seiten kündigen kann. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur einvernehmlich möglich.
In Österreich eingesetzte Saisonarbeiter sind sozialversicherungspflichtig. Urlaubsanspruch und andere Ansprüche – zum Beispiel auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld – sind anteilsmäßig zu gewähren.
Wie ist die Saisonarbeit in der Schweiz geregelt?
Auch in der Schweiz sind Saisonarbeitskräfte abgabenpflichtig. Die Abgaben für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer werden direkt vom Lohn abgezogen. Darüber hinaus gelten die Regelungen, die im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt wurden.
Häufige Fragen zum Thema Saisonarbeit
Fragen zum Thema Saisonarbeit kommen besonders häufig zur Lohnhöhe, zum Mindestlohn, zu Kündigung, Urlaubsansprüchen und zur Sozialversicherungspflicht auf.
Wie lange darf ein Saisonarbeiter arbeiten?
Um als Saisonarbeit und damit als kurzfristig Beschäftigte/r zu gelten, darf das Arbeitsverhältnis nicht länger als drei Monate am Stück (oder 70 Arbeitstage pro Jahr) bestehen.
Wie viel darf ein Saisonarbeiter verdienen?
Für die Kennzeichnung als saisonale Arbeit ist es unerheblich, wie viel der Arbeitnehmer verdient. Die Höhe des Verdiensts ist aber ausschlaggebend für die Berechnung und der Sozialabgaben und der Lohnsteuer.
Was gilt als Saisonarbeit?
Saisonarbeit umfasst ausschließlich Tätigkeiten, die zu einer bestimmten Jahreszeit anfallen Ein gutes Beispiel ist also die Ernte, die aufgrund ihrer Abhängigkeit von äußeren Faktoren zu immer neuen, zeitlich befristeten Arbeitsspitzen führt. In dieser Zeit herrscht ein hoher Bedarf an Arbeitskräften und es werden entsprechend viele befristete Neuanstellungen vorgenommen.
Ist Saisonarbeit steuerfrei?
Nein, das Arbeitsentgelt aus der saisonalen Arbeit muss vom Arbeitgeber versteuert werden. Das gilt auch, wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung von unter drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen handelt. Saisonarbeiter und ihre Arbeitgeber müssen mit Steuern von pauschal 25 Prozent beziehungsweise einem individuellen Steuersatz rechnen.
Für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft gilt unter Umständen eine Lohnsteuerpauschale von fünf Prozent. Das ist aber nur dann der Fall, wenn Folgendes zutrifft:
- Einsatz bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten
- nicht ganzjährige Arbeiten
- keine ausgebildeten Fachkräfte
- Beschäftigung von höchstens 180 Tagen
- Verdienst von höchstens 12 Euro pro Stunde
- keine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber
Können Flüchtlinge in der Saisonarbeit tätig werden?
Gerade in den letzten Jahren interessieren sich immer mehr Asylbewerber für den Saisonarbeitsmarkt. Bei Anstellung von Asylbewerbern, gelten jedoch besondere gesetzliche Bedingungen.
Voraussetzung für die Beschäftigung von Ausländern, die sich noch im Asylverfahren befinden, ist zum einen die Genehmigung der Ausländerbehörde. Zum anderen bedarf es der Zustimmung durch die Arbeitsagentur. Ansonsten gelten für ausländische Saisonarbeitskräfte darüber hinaus – unabhängig vom Herkunftsland oder Status – die gleichen Bedingungen wie für kurzzeitig beschäftigte deutsche Arbeitnehmer.