Definition Ruhezeiten
Die Ruhezeiten werden als Zeitraum zwischen der Beendigung der Arbeitszeit eines Tages und der erneuten Aufnahme der Tätigkeit verstanden. Sie werden durch das Arbeitszeitgesetz rechtlich definiert. Zu unterscheiden sind die Ruhezeiten von den sogenannten Ruhepausen, die sich ausschließlich auf die arbeitsfreien Zeiten innerhalb einer Schicht beziehungsweise eines Arbeitstages beziehen.
Transparenz für Arbeitnehmer
Die betreffenden Regelungen müssen in jedem Betrieb für alle Personen sichtbar ausgehängt werden. Auch eventuelle Abweichungen von diesen Vereinbarungen, die aufgrund besonderer betrieblicher Verordnungen einzelner Branchen (beispielsweise medizinisches Personal oder Rettungsfachkräfte) bestehen können, sind entsprechend zu deklarieren. Ein Nichteinhalten der geforderten Ruhezeiten zwischen der Arbeit wird in der Regel somit als eine Ordnungswidrigkeit gewertet. Bei Zuwiderhandlungen droht folglich die Zahlung eines Bußgeldes für den Arbeitgeber.
Wann sind die gesetzlichen Ruhezeiten?
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine konkrete arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitseinheiten vor. Es ist nicht zulässig, diese Ruhezeit durch erneute Arbeitseinsätze zu unterbrechen oder verkürzen. Der Arbeitgeber ist daher in jedem Fall verpflichtet, die Zeiten verbindlich einzuhalten.
Dies geschieht in den meisten Betrieben durch:
- digitale Kontrollgeräte,
- elektronische Zeiterfassungssysteme oder
- eine Arbeitszeiterfassung auf Vertrauensbasis.
Wie sind die gesetzlichen Ruhezeiten?
Die Zeit zwischen dem Ende einer Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten muss mindestens elf Stunden betragen. Dies gilt auch für die Ruhezeiten im Schichtdienst. Es bestehen Ausnahmen für einzelne Branchen, die individuell geregelt und ebenfalls gesetzlich definiert sind, etwa durch einen zugehörigen Tarifvertrag oder durch eine branchenzugehörige Aufsichtsbehörde.
Ruhezeiten in der Praxis
Wie sind die Ruhezeiten im Schichtdienst geregelt?
Grundsätzlich gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten für alle Arbeitsformen, davon sind auch Mitarbeiter, die in Schichtbetrieben tätig sind, nicht ausgenommen. Gerade im Schichtdienst können diese Zeiten jedoch in der Praxis nicht immer eingehalten werden. Die Schichtarbeit kann im Rahmen abweichender Regelungen auf höchstens zehn Stunden reduziert werden. In dem Fall besteht die Verpflichtung, diese Kürzung in einem betrieblich festgelegten zeitlichen Rahmen auszugleichen.
Branchenspezifische Abweichungen
Entsprechende Kürzungen des Zeitraums zwischen der Beendigung der Arbeitszeit eines Tages und der erneuten Aufnahme der Tätigkeit sind unter anderem in folgenden Bereichen möglich:
- Einrichtungen der Pflege und Betreuung (Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Häuser der Behindertenhilfe)
- Einrichtungen der Bewirtung und Beherbergung (Gaststätten, Hotels)
- Rundfunkanstalten
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Betriebe mit Tierhaltung
- Verkehrsbetriebe
Hier muss die Ruhezeit innerhalb des zeitlichen Rahmens von vier Wochen wieder vollständig ausgeglichen werden. Dies erfolgt dann üblicherweise durch eine verlängerte andere Zeitspanne zur Erholung auf ein Minimum von 12 Stunden.
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Regelung bei Jugendlichen
Für jugendliche Arbeitnehmer gilt bezüglich der Ruhezeiten zwischen der Arbeit zusätzlich zum Arbeitszeitgesetz auch das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hierbei ist die Einhaltung einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens 12 Stunden rechtlich vorgeschrieben. Somit müssen Arbeitgeber ein besonderes Auge auf Mitarbeiter unter 18 Jahren haben.
EU-Richtlinien
Innerhalb der Europäischen Union besteht darüber hinaus eine EU-Arbeitszeitrichtlinie, die Mindeststandards für Arbeitnehmer festlegt. Hinsichtlich der Ruhezeiten sollen demnach gesundheitliche Risiken sowie Risiken in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheit für jeden Arbeitnehmer möglichst minimiert werden. Die Zeitvorgabe für eine Mindestruhezeit liegt bei elf Stunden innerhalb von 24 Stunden.