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Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Erholungsurlaub. Egal ob dem Arbeitnehmer 24 oder 35 Tage gewährt werden: Im Normalfall müssen die zur Verfügung stehenden Urlaubstage bis zum 31.12. eines Jahres genommen werden. Natürlich gibt es von dieser Regelung zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle. Welche das sind, verrät Ihnen der folgende Artikel zum Thema Resturlaub. Insbesondere geht dieser Beitrag auf das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Resturlaub ein.
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Definition: Was ist Resturlaub?
Als Resturlaub werden alle Urlaubstage bezeichnet, die nicht bis zum 31.12. des laufenden Jahres genommen werden konnten. Die Gründe dafür können vielfältig sein.
Wann verfällt der Resturlaub?
Laut Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub eines Arbeitnehmers zum 31.12. und kann nicht in das kommende Jahr übertragen werden. Natürlich gibt es wie bei allen Gesetzen auch hier diverse Ausnahmefälle. In folgenden Fällen kann der Resturlaub in das neue Jahr übertragen werden:
- im Arbeitsvertrag ist eine Urlaubsübertragung festgehalten
- wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt hat
- wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht über noch vorhandene Urlaubstage informiert hat
Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, kann der Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden und muss bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden. Eine Übertragung über den 31.03. ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2022 vor allem dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seiner Informationspflicht zu bestehendem Resturlaub nicht nachgekommen ist.
Wenn Arbeitnehmer bis zum 31. März des Folgejahres keine Gelegenheit hatten, den Resturlaub zu nehmen, können Sie sich mit ihrem Arbeitgeber über eine Übertragung nach dem 31.03. einigen. Die meisten Arbeitgeber sind übrigens recht kulant, wenn es um die Gewährung von Resturlaub geht.
Noch anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen langer Krankheit nicht nehmen konnte. In diesem Fall verfällt der Urlaubsanspruch weder zum 31.12. noch zum 31.03. des Folgejahres, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Das entspricht dann also dem 31.03. des übernächsten Jahres. Auch hier ist jedoch die Informationspflicht des Arbeitgebers zu beachten. Kommt er dieser nicht nach, so verfällt Resturlaub bei langer Krankheit nicht nach 15 Monaten.
Kann man sich seinen Resturlaub auszahlen lassen?
Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar: Nein. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer kein Recht auf eine Urlaubsabgeltung. Prinzipiell gibt es somit keinen Anspruch auf Auszahlung von Resturlaub. Natürlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen entsprechenden Passus festhalten, der eine solche Urlaubsabgeltung dennoch erlaubt.
Verfällt Resturlaub automatisch?
Resturlaub verfällt auch nach der gesetzlichen Frist nicht automatisch. Einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber hat nachweislich und aus eigenen Stücken auf seinen Urlaub verzichtet.
- Urlaube und Abwesenheiten verwalten
- Urlaubsanträge genehmigen
- Überschneidungen im Blick behalten
- Urlaubssperren anlegen
Resturlaub berechnen: so geht es schnell und einfach
Um den Resturlaub zu berechnen, zieht man vom Urlaubsanspruch die bereits genommenen Urlaubstage ab. Diese restlichen Tage gelten als Resturlaub.
Anzahl Tage Urlaubsanspruch – verbrauchte Urlaubstage = Verbleibender Resturlaub
Kann der Arbeitgeber den Resturlaub anweisen?
Urlaub muss vom Arbeitnehmer beantragt und vom Arbeitgeber freigegeben werden. Dabei hat der Arbeitnehmer in der Regel je nach der betrieblichen Situation eine gewisse Wahlfreiheit. Doch davon gibt es Ausnahmen. Es kann zum Beispiel betriebliche Umstände geben, die einen Zwangsurlaub erfordern. Bekanntestes Beispiel ist das Handwerk: Wenn die Auftragslage nicht ausreicht, um alle Mitarbeiter zu beschäftigen, können Handwerker von ihrem Chef in den Zwangsurlaub geschickt werden. Aus diesem Grund gibt es auf dem Bau übrigens auch ein sogenanntes Arbeitszeitkonto: Dachdecker müssen etwa in den Sommermonaten dieses Konto möglichst füllen, damit sie bei Schlechtwetter in den Wintermonaten zu Hause bleiben können.
Wichtig: Für Zwangsurlaub muss es immer einen triftigen betrieblichen Grund geben. Nicht alle Krisen eines Unternehmens genügen jedoch, um den Arbeitnehmern Zwangsurlaub zu verordnen. Eine maue Auftragslage zum Beispiel muss als Risiko einkalkuliert werden und ist keine gültige Voraussetzung für einen Zwangsurlaub. Saisonbetriebe wie Dachdecker und Gerüstbauer hingegen dürfen Zwangsurlaub bei einer schlechten Auftragslage aussprechen.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Verjährung von Resturlaub
Mit dem Urteil vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass Resturlaub dann nicht verfällt, wenn der Arbeitgeber es versäumt, seine Mitarbeiter über den bestehenden Resturlaub zu informieren.
Konkret bedeutet das: Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verjähren nicht, wenn der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Auch die im BGB geregelte dreijährige Verjährungsfrist greift dann nicht.
Diese Verjährungsfrist tritt erst am Ende des Kalenderjahres in Kraft, in dem der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über ihren verbleibenden Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen informiert hat und sie ihren Urlaubstage dennoch aus freien Stücken nicht genommen haben.
Besondere Regelungen beim Resturlaub
Es gibt einige Sonderregelungen bezüglich des Resturlaubs, die nachfolgend kurz vorgestellt werden sollen.
Was passiert mit dem Resturlaub bei Krankheit?
Wie vorweg bereits erwähnt, gibt es bei langer Krankheit eine spezielle Sonderregelung. In diesem speziellen Fall verfällt der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres – aber nur dann, wenn der Arbeitgeber über den bestehenden Resturlaub informiert hat.
Was gilt bei Resturlaub nach Elternzeit?
Die Elternzeit ist ein Zeitraum einer unbezahlten Freistellung von der Arbeit, wobei Vater und Mutter diese gleichermaßen beantragen können. Ist ein vorhandener Resturlaub vorhanden, verfällt dieser bei einer bestehenden Elternzeit nicht bis zum 31.03.; vielmehr können Arbeitnehmer ihren Urlaub auch nach der Elternzeit nehmen.
Welche Regelungen zum Resturlaub gelten bei Kurzarbeit?
In der Praxis werden zunächst alle vorhandenen Überstunden und Urlaubstage abgebaut, ehe der Arbeitnehmer in Kurzarbeit geht. Grundsätzlich kann Resturlaub aber auch während der Kurzarbeit abgebaut werden.
Was passiert mit dem Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Sowohl bei einer Kündigung als auch bei Rentenantritt verfällt der Resturlaub nicht. Das gilt für eine fristgerechte ebenso wie für eine fristlose Kündigung.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Wechselt der Arbeitnehmer das Unternehmen, ist sein Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihm eine aktuelle Urlaubsbescheinigung und eine Übersicht vom Resturlaub auszuhändigen. Diese muss dem neuen Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden. Kann der Urlaub wegen Kündigung nicht genommen werden, ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, ihn abzugelten.
Zum Resturlaub bei einer Kündigung sowie zum Fall einer fristlosen Kündigung finden Sie in unserem Blogbeitrag Urlaubsanspruch bei Kündigung weitere Informationen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Renteneintritt
Geht ein Arbeitnehmer in Rente und hat noch Resturlaub, muss auch dieser finanziell abgeglichen werden. Der Anspruch kann nach folgender Formel einfach berechnet werden:
Anzahl der Urlaubstage pro Jahr / 12 * Anzahl der gearbeiteten Monate im Jahr
Sonderfälle: Auszahlung von Resturlaub
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, sich ihren Resturlaub auszahlen zu lassen. Sonderfälle sind:
Der Kündigungsfall
Egal, ob es sich um eine fristgerechte oder eine fristlose Kündigung handelt: Der Arbeitnehmer hat auf jeden Fall Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung seines Resturlaubs.
Der Todesfall
Stirbt ein Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine finanzielle Abgeltung an die Erben auszuzahlen.
Konsequenzen für Arbeitgeber und Unternehmen
Haben Arbeitnehmer zu viel Resturlaub angesammelt, ist das für den Arbeitgeber eher ungünstig. Der Grund: Er muss für Resturlaub sogenannte Urlaubsrückstellungen bilden. Diese zählen in der Bilanz zu den Verbindlichkeiten und schmälern dementsprechend den Gewinn des Unternehmens.