Probezeit Definition
Es gibt verschiedene Dinge, die unter dem Begriff Probezeit zu verstehen sind:
Erstens gibt es eine im Arbeitsrecht vorgeschriebene Zeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, nach deren Ablauf der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in Kraft tritt. (§ 1 Abs.1 KSchG).
Zweitens kann damit ein im Arbeitsvertrag festgelegter Zeitraum zum Anfang eines Beschäftigungsverhältnisses gemeint sein. In diesem Zusammenhang ist laut Definition Probezeit der Zeitrahmen, innerhalb dessen das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen beendet werden kann. Dabei verkürzt sich insbesondere die Kündigungsfrist auf zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern tarifvertraglich keine anderen Bestimmungen gelten. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist innerhalb dieses Zeitrahmens nicht erforderlich.
Häufig fällt übrigens die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit mit dem Inkrafttreten des gesetzlichen Kündigungsschutzes zusammen.
Drittens kann ein befristetes Arbeitsverhältnis gemeint sein, welches der beidseitigen Erprobung dient (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Insofern das befristete Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht verlängert wird, läuft es ordnungsgemäß aus.
Bei den folgenden Beispielen gelten gesonderte Bedingungen
- Im Falle einer Berufsausbildung greifen die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Dort ist vermerkt, dass eine Probezeit zwischen einem und vier Monaten betragen muss (§ 20 BBiG).
- Aus Tarifverträgen, in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen festgelegt haben, können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen hervorgehen.
- Wird eine Angestellte schwanger, gilt für sie, egal wie lange sie bereits in einem Unternehmen arbeitet, der sogenannte Mutterschutz. Das bedeutet, dass sie bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden darf (§ 17 Abs. 1 MuSchG).
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Probezeit in der Praxis
Was bedeutet Probezeit im Arbeitsvertrag?
Im Arbeitsvertrag werden nicht nur die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermerkt. Auch Urlaubsbestimmungen, Krankheitsvereinbarungen und eben die Probezeit sind Beispiele, die festgehalten werden. Wird diese unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz vereinbart, besteht sie nur, sobald sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich vermerkt wurde.
Daran ändert sich auch im Krankheitsfall nur wenig. Sofern Arbeitnehmer bereits vier Wochen lang in einem Unternehmen tätig waren, haben sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings laufen Arbeitnehmer, die während der ersten Monate häufig krank sind, Gefahr, gekündigt zu werden, selbst wenn sie daran keine Schuld tragen.
Ferner werden bei betriebsbedingten Kündigungen jene Mitarbeiter zuerst entlassen, die noch in der Probezeit stehen.
Wie lange geht die Probezeit?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Zeit der Erprobung, die sechs Monate nicht überschreitet. Bei einer Kündigung, die innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden soll, ist entscheidend, dass sie innerhalb der sechs Monate liegt. Das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses kann allerdings schließlich auch außerhalb dieses Zeitraumes liegen. Eine Verlängerung der Erprobungszeit ist nicht möglich. Es steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern jedoch frei, keinen oder einen kürzeren Zeitraum zu vereinbaren.
Wie lange geht die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag zum Zweck der Erprobung wird in der Regel für sechs Monate geschlossen. Liegen triftige Gründe vor, ist es unter Umständen jedoch möglich, die Befristung zu verlängern.