Prämienlohn Definition
Der Prämienlohn stellt eine spezielle Form des Leistungslohns dar. Charakteristisch für diese Entlohnungsart ist, dass sowohl Elemente der leistungsbezogenen als auch der zeitbezogenen Vergütung beinhaltet. Dabei wird das zeitbezogene Element durch einen im Voraus vereinbarten Grundlohn statuiert, der auch Grundentgelt oder Basislohn genannt wird. Der zeitbezogene Grundlohn dient der Vergütung der geleisteten Arbeitszeit. Er kann sich aus einem tariflich festgesetzten Stundenlohn ergeben oder im Arbeits- bzw. Dienst- oder Werkvertrag festgesetzt werden. Der Grundlohn darf den gesetzlich geregelten Mindestlohn allerdings nicht unterschreiten.
Das leistungsbezogene Element des Prämienlohns wird durch eine Prämie gewährleistet, die manchmal auch als Provision bezeichnet wird. Der Arbeitnehmer oder Dienstleistende erhält die Prämie, wenn er qualitative oder quantitative Mehrleistungen erbringt. Die Prämie ist also immer dann fällig, wenn „mehr“ oder „besser“ gearbeitet wird. Je nach Ausgestaltung der Prämie, die ihre rechtliche Grundlage in einem Vertrag findet, kann zwischen folgenden leistungsbezogenen Vergütungen unterschieden werden:
- Mengenleistungsprämie
- Ersparnisprämie
- Qualitätsprämie
- Terminprämie
- Nutzungsprämie
Im Ergebnis setzt sich ein Prämienlohn also aus den folgenden beiden Elementen zusammen:
- Grundlohn zur Vergütung der geleisteten Arbeitszeit und
- Prämie zur Entlohnung von quantitativen oder qualitativen Mehrleistungen
- Berechnung von Lohn & Gehalt
- Lohnabrechnung für KMU
- Integration & Drittanbieter Export
- Einhaltung der Dokumentationspflicht
Prämienlohn in der Praxis
In der Praxis spielt der Prämienlohn immer dann eine Rolle, wenn die Umsetzung eines Akkordlohns aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder zu aufwendig ist. Das gilt insbesondere, wenn:
- sich konkrete Parameter zur Durchsetzung eines Akkordlohns nicht ermitteln lassen oder
- neben rein mengenmäßigen Aspekten auch qualitative Umstände bei der Entlohnung eine Rolle spielen
Ein Prämienlohn findet sich deshalb vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Produktion. Zur Fälligkeit der Prämie ist erforderlich, dass im Voraus festgesetzte Ziele erreicht werden. Dabei kann es sich um Einzel- oder Gruppenziele handeln. So stellt die Vorgabe „Mitarbeiter X muss 10 Einheiten vertreiben“ ein Einzelziel dar, während es sich bei der Vorgabe „Unternehmensbereich Y hat im Quartal 1 mindestens 100.000 € umzusetzen“ um ein klassisches Gruppenziel handelt.
Darüber hinaus spielen in der Praxis vor allem die durch den Prämienlohn erzielten finanziellen Anreize eine Rolle. Diese sind für den einzelnen Mitarbeiter enorm, sodass eine Steigerung der Produktivität erreicht werden kann. Außerdem kann die prozentuale Zielerreichung ein wesentlicher Indikator für eine Laufbahnplanung innerhalb eines Unternehmens sein.