Personalmanagement Definition
Der Begriff Personalmanagement bezeichnet einen Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit dem Wirtschaftsfaktor Arbeit und dem Personal auseinandersetzt. In der Fachliteratur wird auch von Personalwesen, Personalwirtschaft oder Human Resource Management gesprochen. Wesentlicher Untersuchungsgegenstand des Personalmanagements bildet das Humankapital in Form des Personals. Fragen des Personalwesens beschäftigen deshalb alle Organisationen unabhängig von ihrer Ausgestaltung oder ihres Zwecks. Sachverhalte aus dem Bereich Human Resources treten folglich in Behörden oder anderen staatlichen Organisationen genauso auf wie in klassischen Wirtschaftsunternehmen oder größeren Vereinen.
Ein modernes Personalmanagement macht es sich zur Aufgabe, nachhaltige Erfolge zu generieren. Dabei werden auch gesellschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt, sodass durchaus Berührungspunkte mit Themen aus dem Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. Corporate Governance bestehen können. Für Personalabteilungen in Unternehmen bedeuten nachhaltige Erfolge Wertschöpfung und Werterhaltung in Bezug auf das Personal, dessen Bedürfnisse möglichst umfassend befriedigt werden sollen.
Zu den Zielen des Personalmanagements gehört es deshalb, Arbeitsplätze zu sichern und angestelltes Personal langfristig zu binden. Außerdem soll die Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt erhöht werden, um vor allem hochqualifizierte Fachkräfte anzusprechen. Da das Personalwesen unmittelbaren Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit hat, kommt ihm auch eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung zu. Denn je höher die Mitarbeiterzufriedenheit liegt, desto effizienter arbeitet das Personal, sodass unternehmerische Ziele leichter erreicht werden können.
- Dienstpläne erstellen
- Schichtmodelle abbilden
- Mitarbeiter in die Planung integrieren
- Dienstplan automatisch befüllen
Personalmanagement in der Praxis
Vor allem in großen und mittelständischen Unternehmen widmet sich eine eigene Abteilung oder eine gesonderte Stabstelle dem Personalmanagement. Durch die zentrale Anbindung der Aufgaben an eine bestimmte Stelle wird eine bessere Zielerreichung gewährleistet. Je größer die Personalabteilung ausfällt, desto mehr Durchsetzungskraft kommt ihr in der Regel zu.
Personalmanagement Aufgaben
In der Praxis nehmen die für das Personalmanagement zuständigen Stellen u. a. die folgenden Aufgaben wahr:
- Personalplanung</li<
- Personalentwicklung
- Entgeltgestaltung
- Personalverwaltung
- Personal- und Teamführung
- Deckung des Personalbedarfs
- Kompetenzmanagement
- Gestaltung und Leitung von Assessment Centern
Personalabteilungen und vergleichbare Stabstellen werden in der Regel mit speziellen Fachkräften besetzt. Diese haben entweder ein spezielles Studium Personalmanagement absolviert oder Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Personal studiert. Vor allem in stark spezialisierten Betrieben ist es allerdings auch möglich, dass Personalfragen einen verstärkten Bezug zum unternehmerischen Fachbereich aufweisen. In derartigen Betrieben werden Personalabteilungen häufig von Fachleuten geleitet, die keinen Bezug zum Personalmanagement aufweisen.