Pausenregelungen

Pausenregelungen legen Zeiten fest, an denen die Arbeit unterbrochen und eine Erholungsphase getätigt werden muss. Die Länge der entsprechenden Pause wird durch das Arbeitszeitgesetzt festgelegt.
work break rules explained by Papershift

Pausenregelungen Definition

Pausen sind feststehende Zeiten, bei denen die Arbeit unterbrochen werden muss, um für Erholung zu sorgen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt diese Erholungsphasen für Angestellte vor und regelt die Länge der Pausen, die einem Angestellten gesetzlich zustehen.

Dabei wird im Arbeitsrecht nicht vorgeschrieben, wie und wann diese liegen müssen, hier hat der Arbeitgeber einen gewissen Spielraum. Über die Regelungen im Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz (ArbzG) wird dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer die erforderlichen Ruhepausen erhalten.

Wann muss Pause gemacht werden?

Bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden bis neun Stunden ist eine gesetzliche Pause von 30 Minuten vorgeschrieben.

  • Liegt die Arbeitszeit über 9 Stunden sind laut ArbzG 45 Minuten Ruhe vorgeschrieben.
  • Zeitliche Aufteilung: Die Pausen können in Abschnitte von je 15 Minuten aufgeteilt werden. Auch eine Aufteilung auf einmal 15 Minuten und einmal 30 Minuten ist möglich.
  • Ohne Ruhepause darf kein Arbeitnehmer mehr als sechs Stunden am Stück arbeiten.
  • Die Gestaltung der Ruhephasen ist dem Mitarbeiter selbst überlassen und der Arbeitgeber darf hierauf keinen Einfluss nehmen.
  • Der Zeitpunkt der Ruhepausen kann durch den Arbeitgeber vorgegeben werden, muss aber sinnvoll und zeitlich angemessen sein.

Es gilt zu beachten, dass gesetzliche Pausenregelungen branchenspezifische Ausnahmen beinhalten können. So gibt es in bestimmten Branchen Tarifverträge, welche individuelle Pausenregelungen ermöglichen, die dem Arbeitnehmer Vorteile bringt. Wichtig ist zu erwähnen, dass besonders bei Minijobs und geringfügig Beschäftigten eine Aufzeichnungspflicht bezüglich der Pausenzeiten besteht. Dafür eignen sich besonders mobile Zeiterfassungssysteme, z. B. eine App.

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Pausenregelungen in der Praxis

Für die Gesundheit ist es unerlässlich, dass die Arbeit durch regelmäßige Pausen unterbrochen wird. Deswegen gibt es klare gesetzliche Vorgaben zu Arbeitszeit und Pausenzeit. In der Praxis wird durch das Arbeitszeitgesetz zwar geregelt, welche Ruhezeiten einem Angestellt zustehen, dennoch führt es häufig zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Besonders schwierig sind die Einhaltung von Ruhepausen zum Beispiel bei Mitarbeiter vom Rettungsdienst oder in Krankenhäusern. Aber auch in anderen Berufen verzichten viele Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung der Arbeitszeit.

Die gesetzliche Pause darf der Arbeitnehmer nicht streichen, um dafür früher Feierabend zu machen. Auch der Arbeitgeber kann die Ruhepausen nicht willkürlich streichen. Im Gegenteil, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die gesetzliche Vorgabe eingehalten wird.

  1. Ruhezeiten müssen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingehalten werden.
  2. Eine Mittagspause von 30 Minuten dient der Erholung und der Gesundheit der Arbeitnehmer, auch die Effektivtät kann dadurch gesteigert werden.
  3. Viele Unternehmen bieten den Mitarbeitern auch die Möglichkeit zu längeren Mittagspausen: 60 Minuten Mittagspause sind in vielen Unternehmen üblich.
  4. Forum für Arbeitszeiten: Viele Informationen und Diskussionen zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz finden sich online in (Fach-) Foren.

Pausenregelung für Teilzeitbeschäftigte

Oft herrscht Unklarheit darüber, ob Teilzeitangestellte wirklich eine Pause machen müssen. Da laut Gesetz erst ab 6 Stunden und 1 Minute Arbeitszeit eine Arbeitsunterbrechung nötig wird, müssen Arbeitnehmer in Teilzeit keine Pause machen. Sie haben selbstverständlich das Recht darauf, falls es notwendig sein sollte. Da viele Teilzeitkräfte für 4 oder 5 Stunden am Tag arbeiten, muss die Arbeitszeit nicht unterbrochen werden.

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Pausenregelungen für Raucher

Prinzipiell gilt in Deutschland: Der Arbeitsplatz ist eine rauchfreie Zone. Das heißt jedoch nicht, dass Raucher immer eine Pause machen dürfen, wenn sie eine Zigarette rauchen wollen. Primär soll die Niederlegung der Arbeit nämlich den Gesundheitsschutz fördern und Mitarbeiter entlasten. Zudem muss diese Art der Pause vom Arbeitgeber nicht vergütet werden.

Ob Arbeitgeber die Pausenregelung in dieser Hinsicht anpassen oder nicht, ist ihnen selbst überlassen. Falls das Rauchen nicht in den Pausenzeiten erlaubt ist, muss der Raucher die Arbeitszeit beenden und später wieder im Zeiterfassungssystem einstempeln.

Und nicht vergessen: Wird ein Stundenzettel geführt, müssen die Pausenzeiten dort eingetragen werden.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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