Inhalt
- Definition: Was ist ein Minijob?
- Minijobber und Vollzeitbeschäftigte: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Online Minijob Rechner kostenlos nutzen
- Wer darf Minijobs ausüben?
- Was müssen Arbeitgeber bei Minijobs berücksichtigen?
- Welche Kosten tragen Arbeitnehmer?
- Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?
- Wie sind Minijobs zu versteuern?
- Was gilt für Abwesenheiten im Minijob?
- Besteht bei einem 450-Euro-Minijob Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
- Exkurs: Minijob und Midijob im Vergleich
- Die wichtigsten Fragen zum Minijob
Minijobs, die auch als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet werden, erfreuen sich sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern großer Beliebtheit. Sie werden aus den verschiedensten Gründen ausgeübt und bieten eine Möglichkeit, ein kleines Einkommen zu erzielen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das Thema und liefert Antworten auf wichtige Fragen rund um den Minijob. Darüber hinaus bietet unser Artikel einen online Minijob Rechner zur kostenlosen Nutzung.
Minijob in Kürze
- Seit 1. Januar 2024 gilt die Entgeltgrenze für Minijob von 538 Euro monatlich. Kurzfristige Beschäftigungen sind auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate pro Jahr befristet.
- Minijobber genießen dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.
- Jeder Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Arbeitnehmer können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen.
- Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Pauschale Abgaben zur Sozialversicherung tragen Arbeitgeber.
- Arbeitnehmer können in mehreren Minijobs arbeiten, aber nur unter der Voraussetzung, dass kein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob besteht.
Definition: Was ist ein Minijob?
Unter einem Minijob versteht man ein abhängiges Arbeitsverhältnis, bei dem eine Verdienstgrenze oder eine Zeitgrenze eingehalten werden muss.
Die erstere wird in § 8 SGB IV festgelegt und betrug zunächst maximal 450 Euro im Monat. Aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde dürfen Minijobberinnen und Minijobber zum 1. Januar 2024 bis zu 538 Euro im Monat verdienen. Wegen der Verdienstgrenze spricht man auch von einer geringfügigen Beschäftigung oder einem 450 Euro Minijob (nach Erhöhung 538 Euro Minijob).
Orientiert sich ein Minijob an einer Zeitgrenze, sieht der erwähnte § 8 SGB IV Folgendes vor: Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als 70 Arbeitstage oder drei Monate im Laufe des Kalenderjahres arbeiten. Dabei spielt die Höhe seines Verdienstes keine Rolle. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung ist in diesem Zusammenhang auch von einer kurzfristigen Beschäftigung die Rede.
Arbeitnehmer, die in Minijobs arbeiten, können sowohl im Privathaushalt als auch im gewerblichen Bereich tätig sein. Dies wirkt sich auf Abgaben aus, die Arbeitgeber monatlich an die Minijob-Zentrale zahlen müssen. Um den Status als Minijobber nicht zu verlieren, darf keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden, denn bei dieser gelten keine Minijobregelungen.
Ein Minijob im Haushalt: Was ist damit gemeint?
Personen, die ihren Verdienst durch Tätigkeiten im Privathaushalt unter Einhaltung einer Verdienstgrenze oder Zeitgrenze erzielen, gelten als Minijobber. Zu den haushaltsnahen Tätigkeiten zählen unter anderem die folgenden alltäglichen Arbeiten in einem Haus oder in einer Wohnung:
- Bügeln
- Einkaufengehen
- Kochen
- Gartenarbeit
- Putzen
- Betreuung von Kindern
- Betreuung von Pflegebedürftigen (zum Beispiel von Behinderten und Senioren)
- Versorgung von Haustieren
Gut zu wissen: Arbeitgeber, die einen Minijobber in ihrem Privathaushalt beschäftigen, leisten geringere Abgaben als Unternehmen. Auf die Höhe der Abgaben an die Minijob-Zentrale wird später noch einmal genauer eingegangen.
Minijobber und Vollzeitbeschäftigte: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Minijobber gehören zu Teilzeitbeschäftigten, die gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Daraus folgt, dass Minijobber genauso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den gesetzlich vorgegebenen Fällen (Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Schwangerschaft, Urlaub) haben.
Sie fallen ebenfalls unter die Mindestlohnregelung, denn der gesetzliche Mindestlohn wird nicht von Art und Umfang der Erwerbsarbeit abhängig gemacht.
Es lässt sich daher sagen, dass auf die Teilzeitarbeit (darunter Minijobs) dieselben Vorschriften wie auf die Vollzeitarbeit anzuwenden sind. Beide Beschäftigungsverhältnisse unterscheiden sich nur durch die Dauer der geleisteten Arbeitszeit.
Online Minijob Rechner kostenlos nutzen
Allen Minijobberinnen und Minijobbern, die ihr Monatsnetto schnell und einfach ermitteln wollen, steht der Online Minijob Rechner von Papershift zur Verfügung. Auch Arbeitgeber können gerne den Online Minijob Rechner von Papershift zu eigenen Zwecken nutzen, um den Gesamtaufwand für einen Minijob zu berechnen. Die unkomplizierte Nutzung jedes Minijob Rechners von Papershift ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber kostenlos und rund um die Zeit möglich.
Minijob Rechner: So nutzen Sie den Online Rechner
- Wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Arbeitnehmer das Monatsnetto oder den Gesamtaufwand als Arbeitgeber berechnen möchten.
- Tragen Sie das Monatsbrutto im Online Rechner ein.
- Wählen Sie die zutreffende Option beim Feld „Ausübung in“ aus.
- Geben Sie an, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
- Klicken Sie auf den Button, um je nach Berechnungsgrundlage, das Ergebnis zu erhalten.
Wer darf Minijobs ausüben?
Grundsätzlich darf jede Person einem Minijob nachgehen. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. In einer solchen Situation darf ein Arbeitnehmer nur einen Minijob haben und muss insgesamt die Entgeltgrenze von 538 Euro im Monat (seit Januar 2024) einhalten. Hat er einen weiteren Job, wird dieser nicht als Minijob eingestuft und ist gemeinsam mit dem Haupteinkommen gemäß Steuerklasse 6 zu versteuern.
Kann ein Minijobber mehrere Minijobs ausführen?
Die Antwort lautet Ja. Es ist durchaus möglich, mehreren Minijobs nachzugehen und zwar bei verschiedenen Arbeitgebern. Allerdings darf keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung bestehen. Bei der Ausübung von mehreren Minijobs muss darauf geachtet werden, dass die monatliche Entgeltgrenze nicht überschritten wird.
Was müssen Arbeitgeber bei Minijobs berücksichtigen?
Arbeitgeber müssen eine Reihe von arbeitsrechtlichen Aspekten beachten, wenn sie Minijobber beschäftigen. Hierzu gehören:
- Mindestlohn, der gesetzlich vorgegeben wird. Seit Januar 2024 beträgt er 12,41 Euro brutto je Arbeitsstunde.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das allen Beschäftigten unabhängig von Art und Umfang der Erwerbsarbeit die gleichen Arbeitsrechte gewährt.
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. An diese zahlt ein Arbeitgeber auch die monatlichen pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung.
- Erhalt von Sonderzahlungen, die Auswirkungen auf die Höhe von Monatsbrutto haben und unter Umständen zur Überschreitung der Minijobgrenze führen können.
- Überstunden und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und während des Urlaubs unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen.
- Arbeitszeiterfassung und zwar unabhängig davon, ob ein Minijobber im Betrieb tätig ist oder sich für das Unternehmen aus seinem Home Office engagiert.
- Arbeitszeugnis, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist, wenn ein Arbeitnehmer es verlangt. Man spricht diesbezüglich von der sogenannten Holpflicht.
Welche Kosten tragen Arbeitnehmer?
Zuallererst ist anzumerken, dass Minijobber keine Sozialabgaben zahlen. Sie können nur einen Anteil zur Rentenversicherung tragen, falls keine Befreiung vorliegt. In einer solchen Situation wird dieser noch vor Entgeltauszahlung abzegogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Minijob-Zentrale abgeführt. Der Beitragsanteil von Minijobbern zur Rentenversicherung beträgt dann 3,6 Prozent (im Gewerbe) oder 13,6 Prozent (im Privathaushalt).
Achtung: In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Die monatlichen Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Krankenversicherung reichen für Minijobs nicht aus. Dies hat zur Folge, dass Minijobber sich selbst krankenversichern müssen, falls sie keinen anderen Arbeitgeber haben, der diese Abgaben übernimmt. In diesem Zusammenhang besteht eine Möglichkeit, die Krankenversicherung über die Bundesagentur für Arbeit oder eine Familienversicherung zu haben.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil?
Was den Arbeitgeberanteil anbetrifft, zahlen Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge, die unterschiedlich hoch sind, je nachdem, ob es sich um einen Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt handelt. Auch für kurzfristige Minijobs gelten andere Regeln.
Darunter folgt eine Übersicht über die Höhe der monatlichen pauschalen Abgaben für 2022 je nach Art eines Minijobs:
Arbeitgeberanteil bei einem Minijob im Gewerbe:
- Krankenversicherung – 13 Prozent
- Rentenversicherung – 15 Prozent
- Umlage Insolvenz – 0,09 Prozent
- Unfallversicherung – individuelle Beiträge (im Durchschnitt 1,3 Prozent)
- Umlage Krankheit (U1) – 0,9 Prozent
- Umlage Mutterschutz (U2) – 0,29 Prozent
Arbeitgeberanteil bei einem Minijob im Privathaushalt:
- Krankenversicherung – 5 Prozent
- Rentenversicherung – 5 Prozent
- Umlage Insolvenz – keine
- Unfallversicherung – 1,6 Prozent
- Umlage Krankheit (U1) – 0,9 Prozent
- Umlage Mutterschutz (U2) – 0,29 Prozent
Arbeitgeberanteil bei kurzfristigen Minijobs:
- Krankenversicherung – keine
- Rentenversicherung – keine
- Umlage Insolvenz – 0,09 Prozent
- Unfallversicherung – individuelle Beiträge (im Durchschnitt 1,3 Prozent)
- Umlage Krankheit (U1) – 0,9 Prozent
- Umlage Mutterschutz (U2) – 0,29 Prozent
Wie sind Minijobs zu versteuern?
Neben den monatlichen Pauschalbeiträgen zu Sozialversicherungen fällt bei einem Minijob eine Steuer in Höhe von 2 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Die Berechnung und der Einzug von Steuern erfolgt durch die Minijob-Zentrale. All dies gilt für Minijobs im Gewerbe und im Privathaushalt.
Was passiert im Fall einer kurzfristigen Beschäftigung, die laut Arbeitsvertrag auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Laufe eines Kalenderjahres befristet ist? Dann kommt eine pauschale Steuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Arbeitgeber zu. Erwähnenswert ist dabei, dass die Kirchensteuer entweder pauschal oder individuell zu tragen ist.
In der Regel übernehmen Arbeitgeber die Abführung der Steuern, die aufgrund von Minijobs entstehen. Es kann allerdings auch sein, dass beide Parteien vertraglich vereinbaren, dass ein Minijobber eigenständig die Steuern trägt.
Was gilt für Abwesenheiten im Minijob?
Wie bereits erwähnt, gelten bei einem Minijob dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie bei einer Vollzeitbeschäftigung in den Fällen von Abwesenheiten. Dies bedeutet, dass Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn es zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt.
Diese kann verschiedene Ursachen haben, wobei die Krankheit und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger am häufigsten vorkommen. Eine Arbeitsunfähigkeit wird nach eingehender Untersuchung durch den behandelnden Arzt attestiert und seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber unverzüglich (spätestens aber nach drei Tagen) vorzulegen.
Achtung: Weder Arbeitgeber noch Krankenkassen sind dazu verpflichtet, das Krankengeld zu zahlen, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert.
Haben Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte?
Die Antwort lautet Ja. Arbeiten Minijobber fünf Tage in der Woche, müssen sie zumindest 20 Urlaubstage pro Jahr erhalten. Bei einer geringfügigen Beschäftigung an weniger Tagen in der Woche werden die einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage entsprechend reduziert. Um ein Beispiel zu nennen: Bei einer 3-Tage-Woche sind es 12 Urlaubstage.
Besteht bei einem 450-Euro-Minijob Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Eine geringfügige Beschäftigung hat Auswirkungen im Fall der Arbeitslosigkeit. Weil Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erwerben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dadurch entsteht ein grundlegender Nachteil für Minijobber.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Verdient ein Arbeitnehmer mehr als 538 Euro im Monat, verliert er den Status als Minijobber.
Dies erfolgt nicht automatisch, denn die 538-Euro-Grenze ist nicht so starr gefasst. Allerdings gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die besagt, dass die monatliche Verdienstgrenze nur noch in maximal zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden darf. Diese Regelung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.
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Exkurs: Minijob und Midijob im Vergleich
Beide Arten der Beschäftigung orientieren sich an der Verdienstgrenze. Diese beträgt bei Minijobs seit 1. Januar 2024 somit 538 Euro im Monat. Midijobs sind Beschäftigungen in einem Übergangsbereich (auch Gleitzone genannt), zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt.
Außerdem gilt für Minijobber und Midijobber der Grundsatz der Gleichbehandlung, gemäß welchem dieselben Arbeitsrechte zu gewährleisten sind. Hier enden die Gemeinsamkeiten.
Wichtige Unterschiede zwischen beiden Beschäftigungsverhältnissen ergeben sich einerseits aus den Sozialversicherungspflichten und andererseits aus der Erhebungsmethode für die Lohnsteuer.
Anders als bei Minijobs, bei denen die Kosten in der Regel allein Arbeitgeber tragen, sind Midijobs versicherungspflichtig in allen Zweigen. Der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist höher und entspricht der Höhe der Arbeitgeberbelastung für einen Minijob.
Während bei Minijobs die Lohnsteuer pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von zwei Prozent erhoben wird, findet die Lohnsteuerermittlung bei Midijobs nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklassen) statt.