Definition: Was ist ein Mantelvertrag?
Der Mantelvertrag, der häufig auch als Manteltarifvertrag oder Rahmentarifvertrag bezeichnet wird, stellt eine besondere Form des Tarifvertrages dar. Er wird zwischen einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden auf der einen Seite, Arbeitnehmer-Gewerkschaften auf der anderen Seite geschlossen. Im Mantelvertrag werden konkrete Arbeitsbedingungen zwischen den beiden Tarifpartnern festgelegt. Er bildet sozusagen einen „Mantel“ für speziellere Tarifverträge.
Den Rahmen für jegliche Manteltarifverträge gibt das sogenannte Tarifvertragsgesetz vor, an welches sich Gewerkschaften, Arbeitgeber und Arbeitnehmervereinigungen halten müssen. Außerdem gilt bei Mantelverträgen das Prinzip der Tarifautonomie, welches im Grundgesetz verankert ist (Art. 9 Abs. 3 GG). Das bedeutet, dass die Verträge unabhängig von der Einflussnahme des Staates gestaltet werden können, um die Vertragsparteien vor staatlichen Eingriffen zu schützen.
Mantelvertrag in der Praxis
Was wird in einem Mantelvertrag geregelt?
Im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltstarifverträgen haben Mantelverträge eine sehr lange Gültigkeit. Häufig sind sie zeitlich nicht begrenzt und gelten dann so lange, bis sie gekündigt werden. Dementsprechend werden in ihnen auch Arbeitsbedingungen geregelt, die auf lange Sicht bestehen bleiben sollen. Es handelt sich dabei um ein breites Spektrum möglicher Vereinbarungen, unter anderem:
- Arbeitszeiten
- Urlaubsansprüche
- Einstellungs- und Kündigungsbedingungen und -fristen
- Krankheitsregelungen
- Lohnzuschläge für Mehr-, Schicht- oder Nachtarbeit sowie Überstundenregelungen
- Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
- Alterssicherung seitens des Arbeitgebers
Wann gilt ein Mantelvertrag?
Ein Mantelvertrag gilt nicht automatisch für ein Arbeitsverhältnis. Stattdessen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
- Beide Vertragspartner sind tarifgebunden: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind durch Vertretungen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände organisiert. Da ein Arbeitgeber nicht immer weiß, welche Angestellten Mitglieder einer Gewerkschaft sind, gilt der Rahmentarifvertrag in diesem Fall für alle Arbeitskräfte gleichermaßen.
- Im Arbeitsvertrag gibt es eine Bezugnahmeklausel: Für den Fall, dass keine offizielle Tarifbindung vorliegt, kann dennoch durch die sogenannte Bezugnahmeklausel auf die Gültigkeit eines Mantelvertrages verwiesen werden.
- Allgemeinverbindliche Manteltarifverträge: Bestimmte Branchen oder geografische Bereiche (zum Beispiel konkrete Bundesländer) nutzen Rahmentarifverträge, die vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Alle Arbeitgeber müssen sich in diesem Fall an den Vertrag halten.
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Hat der Arbeitsvertrag Vorrang vor dem Mantelvertrag?
Besitzt ein Manteltarifvertrag für ein Unternehmen Gültigkeit, ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, diesen auch einzuhalten. Es handelt sich bei dem Tarifvertrag gegenüber dem Arbeitsvertrag um höherwertiges Recht. Der Arbeitsvertrag darf also nicht gegen den Tarifvertrag verstoßen. Er gilt vielmehr als konkretere individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Verstößt ein Arbeitsvertrag in einzelnen Regelungen gegen den geltenden Tarifvertrag, bedeutet das nicht, das der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam wird. Vielmehr gilt dies nur für die einzelnen Regelungen. In diesen Fällen gelten unmittelbar die Regelungen aus dem höherwertigen Recht, in diesem Falle also aus dem Rahmentarifvertrag. Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag Regelungen enthält, die vom Tarifvertrag abweichen, jedoch nicht gegen diesen verstoßen und zu Gunsten des Arbeitnehmers sind, hat diese arbeitsvertragliche Regelung Vorrang gegenüber dem Mantelvertrag (§ 4 Abs. 3 TVG).