Lohnnebenkosten

Als Lohnnebenkosten werden jene Kosten bezeichnet, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn der Arbeitnehmer entrichten muss. Diese werden auch als indirekte Arbeitskosten bezeichnet.
Lohnnebenkosten

Was sind Lohnnebenkosten?

Als Lohnnebenkosten werden jene Kosten bezeichnet, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn der Arbeitnehmer entrichten muss. Sie werden auch als indirekte Arbeitskosten bezeichnet. In die Kalkulation der Kosten der Beschäftigten sind sie aus Sicht der Unternehmen mit einzubeziehen, auch wenn Sie nicht immer direkt an die Beschäftigten gezahlt werden. Die Senkung bzw. Stabilisierung der Lohnnebenkosten war zu Beginn der 2000er Jahre das Ziel vieler politischer Reformen in Deutschland. Im Vergleich der Euro-Staaten zählt Deutschland hinsichtlich der Lohnnebenkosten zum oberen Drittel.

Welche Lohnnebenkosten gibt es?

Auf die Frage bezugnehmend können insgesamt vier Kostenarten unterschieden werden:

  1. Sozialbeiträge der Arbeitgeber
  2. Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung
  3. Sonstige Aufwendungen
  4. Spezielle Steuern auf die Lohnsumme oder die Beschäftigtenzahl.

Den größten Block nehmen im Kontext der Lohnnebenkosten die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung ein.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber?

Die für Arbeitgeber wohl wichtigste Frage ist „Welche Lohnnebenkosten hat der Arbeitgeber zu zahlen ?“. Diese Frage bezieht sich häufig auf den größten Block der Lohnnebenkosten – die Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Diese werden in Deutschland häufig hälftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Folgende Übersicht stellt die Anteile der Arbeitgeber an der jeweiligen Sozialversicherung zusammen:

  1. Rentenversicherung: 9,3 %
  2. Gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 % (Individuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden ebenfalls hälftig geteilt. Sonderregelungen hinsichtlich ermäßigter Beitragssätze)
  3. Arbeitslosenversicherung:1,2%
  4. Pflegeversicherung: 1,525% (In Sachsen 1,025% für den Arbeitgeber)
  5. Gesetzliche Unfallversicherung: 1,6 % (Abhängig vom Unfallrisiko, vollständig vom Arbeitgeber getragen)
  6. Umlage U1: 1,1% bis 39% (nur Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 30 anrechenbaren Personen,
    vollständig vom Arbeitgeber getragen)
  7. Umlage U2: 0,14% bis 0,88% (vollständig vom Arbeitgeber getragen, Finanzierung Mutterschaftsgeld)
  8. Umlage U3: 0,06% (vollständig vom Arbeitgeber getragen)

Neben den oben aufgeführten Anteilen sind in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung darüber hinaus Beitragsbemessungsgrenzen zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge existiert kein Gestaltungsspielraum der Arbeitgeber beim Thema Lohnnebenkosten.

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Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers

Neben diesen Lohnnebenkosten zählen auf freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu Sozialversicherungen zur Kostenart „Sozialbeiträge der Arbeitgeber“. Dazu gehören beispielsweise eine betriebliche Renten-, Kranken oder Pflegeversicherung.

Weitere Beispiele für freiwillige Sozialleistungen sind Zuschüsse für die Kinderbetreuung und das Finanzieren eines externen Dienstleisters für die Beratung bei der Pflege von nahen Angehörigen.
Beispiele für die Kostenart „sonstigen Aufwendungen“ sind erstattete Umzugskosten, weitere Beihilfen für die Arbeitnehmer (insbesondere bei private krankenversicherten Beschäftigten), Mietkostenzuschüsse oder Kosten für die Arbeitsaufnahme.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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