Inhalt
- Definition: Was ist Lohnfortzahlung?
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Die gesetzliche Grundlage
- Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
- Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- Exkurs: Sonderfälle der Lohnfortzahlung
- Lohnfortzahlung in Papershift abbilden
- Fakten im Überblick: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer haben in Deutschland zu ihrem persönlichen Schutz einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt. Wann der Anspruch genau besteht und wie die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechnet wird, erfahren Sie in diesem Artikel.
Definition: Was ist Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzlich geregelte Zusicherung. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, den Arbeitnehmern im Falle einer Erkrankung für die Dauer von maximal sechs Wochen 100% ihrer Löhne bzw. Gehälter weiterhin zu zahlen. Die Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall soll gewährleisten, dass die Existenzgrundlage eines Arbeitnehmers im Falle einer Erkrankung erhalten bleibt.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Die gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist die allgemeine Regel nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Absatz 1.
Danach ist für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Dies betrifft auch die Zahlung von Krankengeld.
Wann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Generell hat jeder Arbeitnehmer, der in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis steht, einen Anspruch auf die Gehaltsfortzahlung. Insofern sind also Teilzeit-Arbeitnehmer, Arbeitnehmer in Minijobs sowie Werkstudenten oder Saisonarbeiter genauso vom Entgeltfortzahlungsgesetz betroffen wie Vollzeitbeschäftigte.
Folgende Kriterien müssen gegeben sein, damit eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet wird:
- Das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als vier Wochen bestehen.
- Eine Arbeitsunfähigkeit muss gegeben sein.
- Die Erkrankung muss sich zeitlich mit der regulären Arbeitszeit überschneiden.
- Die Erkrankung darf nicht selbst verschuldet sein.
Wann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ist eine der oben genannten Kriterien nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber nicht zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet. Konkret gibt es Folgendes zu beachten:
- Mindestens vierwöchiges Arbeitsverhältnis: Arbeitet ein Arbeitnehmer erst weniger als vier Wochen in einem Unternehmen, hat er noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung.
- Arbeitsunfähigkeit:Die Erkrankung oder Verletzung muss dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinem Job nicht weiter ausführen kann oder die Arbeit seinen Zustand verschlimmern würde. Ein Arbeitnehmer mit einer Knieverletzung kann daher weiterhin im Büro arbeiten, als Handwerker wäre die Arbeitsunfähigkeit hingegen gegeben.
- Zeitliche Überschneidung mit der regulären Arbeitszeit: Die Arbeitsunfähigkeit muss zeitlich mit der regulären Arbeitszeit zusammenfallen. Urlaube, Geschäftsreisen und Gleittage zählen hierbei als reguläre Arbeitszeit. Freie Wochenenden und Feiertage sowie Feierabende hingegen nicht.
- Unverschuldete Krankheit: Grundsätzlich wird von einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit ausgegangen. Es gibt jedoch ein paar Fälle, durch die eine Abwesenheit als selbst verschuldet gilt. So zum Beispiel, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Ausgenommen sind ausgewählte Situationen wie ein Schwangerschaftsabbruch oder die Entnahme eines Spenderorgans.
Was muss der Arbeitgeber nach 6 Wochen Krankheit zahlen?
Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Die Lohnfortzahlung ist bei jeder neuen Erkrankung wieder für maximal sechs Wochen zu zahlen. Der 42-tägige Anspruch beginnt außerdem von Neuem, wenn der Arbeitnehmer zwischendurch auf Arbeit war und dann wegen einer anderen Erkrankung nicht zur Arbeit erscheint. Die Lohnfortzahlung endet, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen am Stück durch dieselbe Erkrankung arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Lohnfortzahlung beendet, wenn ein Arbeitnehmer sich wegen derselben Krankheit mit Unterbrechungen krankgemeldet und die Fehltage summiert 42 ergeben. Ab diesem Punkt übernimmt die Krankenkasse.
Wie viel zahlt die Krankenkasse nach 6 Wochen?
Hält die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer ernsten Erkrankung oder eine schweren Verletzung länger als sechs Wochen an, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung dem Versicherten Krankengeld. Für die gleiche Krankheit und bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit haben Erkrankte einen Anspruch von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren auf die Zahlung.
Die Höhe beträgt 70 % des Bruttoverdienstes und nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes.
Eine Beantragung von Krankengeld ist nicht nötig, da die Krankenkasse selbst Kontakt mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufnimmt und die Zahlung bespricht. Der Anspruch auf Krankengeld gilt nur für gesetzlich Versicherte. Ist ein Arbeitnehmer Privatpatient oder freiwillig gesetzlich versichert, wird in der Regel kein Krankengeld gezahlt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine extra Krankengeldversicherung abzuschließen.
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?
Damit ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geltend machen kann, muss er seiner Melde- und Nachweispflicht nachkommen. Konkret bedeutet das, dass er seinem Arbeitgeber (oder der Personalabteilung) im Krankheitsfall unverzüglich über sein Nichterscheinen informieren muss. Hierfür eignet sich beispielsweise ein Anruf oder eine Mail. Die Erkrankung sollte so früh wie möglich gemeldet werden, also sobald klar ist, dass ein Arbeitstag nicht angetreten werden kann.
Ab dem dritten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt als Nachweis vorbringen. Bei entsprechender Festlegung im Arbeitsvertrag ist die Krankschreibung auch schon ab dem ersten oder zweiten Tag vorzuzeigen. Die Bescheinigung kann dem Unternehmen persönlich vorbeigebracht oder per Post versendet werden. In einigen Firmen gibt es außerdem eine entsprechende Software, die die Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinfacht.
Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die vorgegebenen Fristen, verliert er unter Umständen seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und bekommt somit im Krankheitsfall kein Gehalt. Es ist daher auch besonders wichtig, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eindeutig geklärt ist, auf welchem Wege und bis wann eine Meldung beziehungsweise ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit erbracht werden muss.
- Berechnung von Lohn & Gehalt
- Lohnabrechnung für KMU
- Integration & Drittanbieter Export
- Einhaltung der Dokumentationspflicht
Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt nach Paragraph 187 f. BGB. Wenn der Arbeitnehmer während eines Arbeitstages erkrankt, so wird dieser Tag des Beginns der Erkrankung nicht für die Dauer des Bezugs der Entgeltfortzahlung mitgerechnet.Erfolgte die Erkrankung vor Beginn der täglichen Arbeitszeit, so wird dieser erste Tag des Beginns der Erkrankung bereits mitgerechnet.
Entgeltfortzahlung bei dienstplanmäßiger Arbeitszeit
Wenn die Arbeitszeit nach Dienstplan geregelt ist, hat der Arbeitnehmer bei Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wobei deren Höhe sich nach der in diesem Dienstplan vorgesehenen Arbeitszeit richtet.
Entgeltfortzahlung und schwankende Arbeitszeiten
Unregelmäßige Arbeitszeiten werden bei der Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate berechnet. Als Rechtsgrundlage bei der Entgeltfortzahlung für unregelmäßige Arbeitszeiten kann hier ein Urteil des BAG vom 26.06.2002 BAG NZA 2003, 156 herangezogen werden.
Berechnung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Stundenlohn
Im Krankheitsfall erfolgt die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Stundenlohn nach der Anzahl der wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitsstunden. Diese werden mit dem Stundenlohn des Arbeitnehmers multipliziert.
Exkurs: Sonderfälle der Lohnfortzahlung
Wie bei fast allen arbeitsrechtlichen Themen gibt es auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Sonderfälle, die im Arbeitsalltag zu berücksichtigen sind.
Geringfügige Beschäftigung
Auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht für den Arbeitnehmer bei Krankheit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch ist nicht abhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
Feiertage und Stundenlohn
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer bei Krankheit auch an Feiertagen bei Stundenlohn Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch entfällt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Tag vor dem Feiertag unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen ist. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer einen Tag nach dem Feiertag unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint. Wichtig ist damit immer die rechtzeitige Krankmeldung.
Lohnfortzahlung in Papershift abbilden
Egal in welchem Verhältnis der Arbeitnehmer erkrankt, Papershift hat die richtige Berechnungsgrundlage parat. Je nach Einstellungen werden automatisch die vertraglichen Sollstunden, die Planstunden laut Dienstplan, der 13-Wochen oder 12-Monatsschnitt auf Zeiterfassungen verwendet. So hast Du immer die korrekte Krankheitsverrechnung für Deine Mitarbeiter ganz ohne händischen Rechenaufwand.
Fakten im Überblick: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Erkrankt ein Arbeitnehmer erhält er wie gesetzlich vorgeschrieben weiter Gehalt oder Lohn, je nachdem in welchem Arbeitsverhältnis er sich befindet. Das Verhältnis bestimmt demnach auch die Höhe der zu leistenden Zahlungen.
- Erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Gehalt, wird dieses im Rahmen der Entgeltfortzahlung weiter anteilig bezahlt.
- Ist der Arbeitnehmer auf Stundenbasis beschäftigt, berechnet sich das Entgelt nach ausgefallenen Arbeitsstunden. Auch eine Bezahlung wie im Dienstplan verankert ist möglich.
- Schwankt die Arbeitszeit jedoch stark, gilt zumeist der Schnitt der gearbeiteten Stunden der letzten 12 Monate. (siehe Gerichtsurteil)
- Erscheint ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung länger als 42 Tage nicht bei der Arbeit, verliert er den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, das von seiner Krankenkasse gezahlt wird.