Leiharbeit Definition
Was ist Leiharbeit? Die Definition Leiharbeit ist in der Literatur einheitlich. Leiharbeit umfasst das zeitlich begrenzte Ausleihen eines Arbeitnehmers durch einen Entleiher. Der Arbeitnehmer besitzt dabei einen Arbeitsvertrag beim Verleiher (Zeitarbeitsfirma); die Arbeitsleistung wird (temporär) beim Entleiher erbracht. Maßgebliche Regelungen zur Leiharbeit finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Definition Leiharbeit ist in der Literatur einheitlich. Häufig verwendete Synonyme sind die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit.
Der Verleiher benötigt für seine gewerbliche Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis, die die Agentur für Arbeit erteilt. Fehlt diese, kommt automatisch ein Arbeitsvertrag zwischen Entleiher und dem Arbeitnehmer zu Stande. Die Höchstüberlassungsdauer eines Arbeitnehmers bei einem Entleiher beträgt 18 Monate (§ 1 Abs.1b Sätze 1 bis 3 AÜG). Nach einer Karenzzeit von 3 Monaten und einem Tag ist ein erneuter Einsatz beim Entleiher möglich. Eine Verlängerung der 18 monatigen Höchstdauer ist möglich, wenn dies im Tarifvertrag in der Einsatzbranche geregelt ist, d.h. durch einen beim Entleiher gültigen Tarifvertrag.
Der Arbeitnehmer muss gemäß § 8 AÜG vom ersten Tag des Einsatzes beim Entleiher vergleichbar mit den Arbeitnehmern des Entleihers bezahlt und behandelt werden (equal pay / equal treatment). Beispiele hierfür sind:
- Das Arbeitsentgelt
- Der Urlaubsanspruch
- Arbeitszeitregelungen
- Sachbezüge.
Inwieweit Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung anwendbar sind und wie diese umgesetzt werden könnten, ist vielfach noch offen. Vom Gleichbehandlungsgrundsatz kann bis zu 9 Monate abgewichen werden, wenn dies in einem Tarifvertrag des Entleihers festgelegt ist. Bis zu 15 Monate kann abgewichen werden, wenn in einem Tarifvertrag eine schrittweise Heranführung an equal treatment vereinbart ist.
Leiharbeit in der Praxis
Vorteile Leiharbeit für Entleiher
Die Vorteile für Unternehmen sind in erster Linie die Flexibilität der Leiharbeit. So können kurze Auftragsspitzen oder z.B. krankheitsbedingte Ausfälle kompensiert werden. Zudem können, zumindest in den Monaten ohne equal treatment, Kostenvorteile entstehen. Spätestens mit Eintritt von equal pay liegen die Kosten für den Entleiher aber über dem einer Festanstellung. Sollte daher eine Planstelle und ein Befristungsgrund vorliegen, wäre dann diese Beschäftigungsform zu wählen. Existiert kein mit dem Arbeitsrecht vereinbarer Befristungsgrund, wäre die Arbeitnehmerüberlassung wieder von Vorteil, da hier kein Befristungsgrund existieren muss.
Vorteile Leiharbeit für Arbeitnehmer
Aus Sicht des Arbeitnehmers bietet ein Einsatz in Arbeitnehmerüberlassung häufig einen Einstieg in den Arbeitsmarkt oder eine bestimmte Branche. Zudem kann ein Einsatz bei einem Entleiher auch den Weg in eine spätere Festanstellung bei diesem ebnen.
Leiharbeiter beschäftigen bei Kurzarbeit
Eine aktuelle Fragestellung ist: Dürfen bei Kurzarbeit Leiharbeiter beschäftigt werden? Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt, der nicht vermeidbar ist und z.B. auch nicht durch betriebsspezifische Ursachen hervorgerufen wird. Nicht notwendig ist das Abbrechen von Einsätzen der Leiharbeitnehmer oder das Auslaufen lassen von befristeten Arbeitsverträgen.