Inhalt
- Definition: Was versteht man unter einem freien Mitarbeiter?
- In welchen Branchen sind freie Mitarbeiter häufig tätig?
- Wie unterscheiden sich angestellte Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter?
- Jetzt kostenlosen Online Rechner nutzen
- Abgrenzung: Freie Mitarbeiter, Festangestellte, freie Berufe
- Was haben Arbeitgeber zu beachten?
Freie Mitarbeiter sind heutzutage in einer Vielzahl an Branchen zu finden und gehören zur DNA der modernen Arbeitswelt. Was freie Mitarbeiter genau sind, wie sich freie Mitarbeiter von Festangestellten unterscheiden und was Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Definition: Was versteht man unter einem freien Mitarbeiter?
Als freier Mitarbeiter werden Selbständige bezeichnet, die aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages für ein Unternehmen als Auftraggeber tätig werden.
Freie Mitarbeiter führen Aufträge persönlich aus. Zu den bedeutendsten Wesensmarkmalen eines Freelancers gehört dabei, dass er persönlich unabhängig ist. Obwohl einzelne Weisungen vom Auftraggeber möglich sind, kann der freie Mitarbeiter seine Arbeitsbedingungen vergleichsweise frei gestalten. Im Vergleich zum Arbeitnehmer ist die Einbindung bzw. Eingliederung in den auftraggebenden Betrieb weniger intensiv.
In welchen Branchen sind freie Mitarbeiter häufig tätig?
Häufig kommen Freie Mitarbeiter in den folgenden Branchen zum Einsatz:
- Werbung
- Presse
- Medien
- Kunst und Kultur
- Technologie
Dabei sind Freelancer in der Regel hochqualifiziert. Sie kommen zum Einsatz, um konkrete Aufgabengebiete innerhalb eines Unternehmens zu übernehmen. Das gilt etwa für Dolmetscher, Lektoren, Musiker, Programmierer, Dozenten und Journalisten.
Wie unterscheiden sich angestellte Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter?
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind freie Mitarbeiter gesetzlich weniger stark abgesichert. Sie erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und werden auch während des Urlaubs nicht entlohnt. Eine vertragliche Bindung ist zumeist befristet. Auch Fälligkeit und Höhe des Entgelts, das je nach Branche als Honorar oder Gage bezeichnet wird, richten sich nach dem Vertrag. Die einschlägigen Bestimmungen des Mindestlohns gelten aber auch für Freelancer. Darüber hinaus ist die Krankenversicherung zu berücksichtigen. Freie Mitarbeiter sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Hier gibt es die Möglichkeit des freiwilligen Beitrages für Krankenkassen. Den freiwilligen Beitrag für Krankenkassen durch Selbstständige können Sie schnell und einfach mit unserem kostenlosen Online Rechner berechnen
Jetzt kostenlosen Online Rechner nutzen
Freiwilliger Beitrag für Krankenkassen durch Selbstständige: So erfolgt die Berechnung
- Wählen Sie zu Beginn aus, ob Sie den Beitrag pro Monat oder den Beitrag pro Jahr ermitteln wollen.
- Tragen Sie im Anschluss daran das beitragspflichtige Einkommen sowie den Zusatzbeitrag für die Krankenkasse ein.
- Geben Sie danach an, ob Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt sind und ob Sie Krankengeld beziehen
- Klicken Sie zum Schluss auf den Button „Beitrag zur Krankenkasse berechnen“.
Abgrenzung: Freie Mitarbeiter, Festangestellte, freie Berufe
In der Praxis ist vor allem die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern, festangestellten Arbeitnehmern und den sogenannten freien Berufen von Bedeutung. Denn sowohl das Steuer- als auch das Sozialversicherungsrecht knüpfen an die drei Berufsgruppen unterschiedliche Anforderungen. Bei einer falschen Einordnung können Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten drohen. Siehe dazu den Punkt „Scheinselbstständigkeit“.
Freelancer unterscheiden sich von Arbeitnehmern dadurch, dass letztere unselbständig sind. Freie Mitarbeiter hingegen sind nur vorübergehend dem Auftraggeber zugeordnet und ansonsten selbständig. Der Begriff der Selbständigkeit ist nicht allgemeinverbindlich definiert. Die juristische Praxis orientiert sich an § 84 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches. Demnach ist selbständig, wer seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Scheinselbstständigkeit – Das müssen Arbeitgeber beachten
Freie Mitarbeiter sind Selbstständige, das heißt, sie sind dem Arbeitgeber (hier Auftraggeber) nicht weisungsgebunden. Kann man im Nachhinein feststellen, dass die Arbeit des Freelancer einem Angestelltenverhältnis gleich kommt (z.B. feste Integration in die Unternehmensstrukturen, keine freie Auftrags- und Zeiteinteilung), kann es für den Arbeitgeber zu erheblichen Nachzahlungen kommen.
Konsequenzen: Strafen bei Scheinselbstständigkeit
Welche Strafen es bei Scheinselbstständigkeit gibt, ist klar geregelt. Bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten für Sozialabgaben wie Renten- oder Krankenversicherung der vergangenen 4 Jahre nachzahlen. Zusätzlich können Forderungen zur Lohnsteuernachzahlung geltend gemacht werden. Bei der Prüfung sind nicht nur alle geschlossenen Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer relevant, sondern auch die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Da bei einer Feststellung beide Parteien „schuldig“ sind, hat der Arbeitgeber ein Anrecht darauf einen Teil für die entstandenen Nachzahlungen an den Sozialversicherungen vom zukünftigen Lohn des Auftragnehmer zurückzufordern. Allerdings sind nur die letzten 3 Monate zu berechnen.
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Was haben Arbeitgeber zu beachten?
Vermeiden Sie unnötige Strafen durch das sorgfältige prüfen aller Rahmenbedingungen. Im Zweifelsfall lohnt es sich einen Rechtsbeistand um Rat zu fragen. Zögern Sie außerdem nicht, falls Sie Unregelmäßigkeiten bei Ihrem Auftragnehmer erkennen. Da beide Parteien in der Verantwortung stehen, sollten Sie den freien Mitarbeiter beim Thema Scheinselbstständigkeit sofort informieren.
Berufsstand: Freier Beruf
Bei den sogenannten freien Berufen handelt es sich um einen Berufsstand. Wer hierzu gehört, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Es handelt sich um selbständig ausgeübte schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende, künstlerische, erzieherische und heilberufliche Tätigkeiten. Neben Journalisten gehören auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ärzte, Notare, Heilpraktiker, Dolmetscher und Dozenten zu den freien Berufen. Ein Freelancer kann also auch gleichzeitig zu den freien Berufen gehören.
Wichtigste Unterschiede zu einem festen Anstellungsverhältnis
Kommen Freiberufler in einem Unternehmen zum Einsatz, kann das Vor- und Nachteile für beide Parteien haben. Im Regelfall soll das Hinzuziehen von Externen mehr Know-How in das Unternehmen bringen. Wichtig ist dabei zu beachten, wie sich Freiberufler von Angestellten abgrenzen. Die wichtigsten Punkte haben wir in der folgenden Auflistung zusammengefasst:
- Sozialversicherung: Freiberufler müssen ihre Sozialversicherung selbstständig bezahlen.
- Freie Arbeitszeiten: Die betrieblichen Arbeitszeiten gelten für den Auftragnehmer nicht. Er hat das Recht sich seine Zeit frei einzuteilen.
- Kein Kündigungsschutz: Anders als bei Festangestellten gibt es im Falle einer Kündigung keinen Schutz. Alle Regelungen zur Kündigungsfrist bei freien Mitarbeitern sind vertraglich geregelt und variieren deshalb.
- Priorität der Aufgaben: Auftraggeber müssen damit rechnen, nicht immer die erste Priorität zu sein. Freelancer dürfen mehrere Auftraggeber zur selben Zeit haben und entscheiden nach Wichtigkeit, wie sie ihre Arbeitszeit einsetzen.