Erschwerniszulage

Bei der Erschwerniszulage handelt es sich um eine besondere Form der Zulage. Jetzt informieren wann Anspruch auf eine Erschwerniszulage besteht und was Arbeitgeber beachten müssen. Nutzen Sie auch unseren Online Rechner zur Berechnung der Erschwerniszulage!
Erschwerniszulage

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Manche Berufe geben Menschen extreme Bedingungen vor. Manchmal riskieren die Beschäftigten dabei sogar ihre körperliche Gesundheit. Als Entschädigung können oder müssen Arbeitgeber eine sogenannte Erschwerniszulage zahlen. Infos dazu, wer Anspruch auf diese Zulagen hat, wie sie steuerlich behandelt und in welcher Höhe sie ausgezahlt werden, gibt der Artikel.

Definition: Was ist ein Erschwerniszulage?

Per Definition handelt es sich um einen speziellen Zuschuss, den Mitarbeitende zusätzlich zum regulären Gehalt beziehungsweise Lohn bei außergewöhnlich hohen Belastungen oder gefährlicher Arbeit erhalten. Aus diesem Grund spricht man umgangssprachlich auch von einer Gefahren- oder Schmutzzulage.

Unternehmen leisten die Erschwerniszulage zusätzlich, um die Bereitschaft ihrer Angestellten anzuerkennen, sich besonders belastenden oder gefährlichen Arbeitsbedingungen auszusetzen. Dabei kann es sich um Schmutz oder Lärm, Gase oder Säuren, Hitze oder Kälte, körperliche oder geistige Gefahr handeln. Das höhere Entgelt soll die jeweiligen Berufe nicht zuletzt attraktiver machen.

Anspruch auf einen solchen Zuschuss hat man nur, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung gibt. Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist der Zuschuss im Verwaltungsrecht und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt. Für Beamte und Soldaten gilt die Regelung des Arbeitsrechts beziehungsweise der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV).

Welche Erschwerniszulagen gibt es?

Es ist nicht einheitlich geregelt, für welche Tätigkeiten oder Erschwernisse Zulagen gezahlt werden. Aber: Eine Belastung muss das übliche Maß übersteigen, um als Erschwernis zu gelten. Erschwerte Bedingungen liegen zum Beispiel nicht vor, wenn Dachdecker in der Sommerhitze auf dem Dach oder Reinigungskräfte mit potenziell gesundheitsschädlichen Reinigungsmitteln umgehen müssen. Solche Belastungen gelten als normaler Bestandteil der jeweiligen Arbeit, die mit dem Lohn abgegolten wird.

Anerkannt werden vor allem (nicht ausschließlich) folgende Erschwernisse:

  1. Hohe körperliche Belastungen: Heben und Tragen schwerer Lasten, langes Schweißen oder Bohren über dem Kopf, einseitig belastende körperliche Arbeit (z.B. Montage von Bauteilen am Fließband), Arbeit mit schwerer Schutzkleidung oder -ausstattung, etc.
  2. Besonders starke Umwelteinflüsse: Arbeit in Kühlräumen (Kälte), Staplerfahren (Wechsel zwischen warmen und kalten Räumen im Winter), Bedienung von Maschinen und Anlagen (Lautstärke), etc.
  3. Gesundheitsschädliche oder gefährliche Arbeiten: Abriss von Asbest-Gebäuden, Räumung von Munition, Arbeit mit giftigen Chemikalien oder radioaktiven Stoffen

Wer hat Anspruch auf eine Erschwerniszulage?

Ein Rechtsanspruch besteht nur in seltenen Fällen. Stattdessen wird eine Erschwerniszulage in der Regel individuell mit dem Arbeitgeber – beispielsweise im Arbeitsvertrag – vereinbart.

Häufig sind Erschwerniszulagen auch Teil des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung und gelten daher für alle Arbeitnehmer eines Betriebs. Ein Rechtsanspruch kann sich zudem aus einer betrieblichen Übung ergeben – also der Tatsache, dass eine bestimmte Erschwerniszulage in einem Unternehmen allgemein üblich ist.

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Wann wird eine Erschwerniszulage gezahlt?

Der Zuschuss ist für Arbeit gedacht, bei der es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, besondere Belastungen für die Mitarbeiter zu vermeiden. Zwar ist der Zuschuss nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie stellt für Arbeitgeber aber meist die bessere Option dar.

Schließlich wird die Zulage nur für die Zeiten gezahlt, in denen ein Mitarbeiter den Belastungen ausgesetzt ist. Arbeitgeber haben aber auch die Möglichkeit, ihren Angestellten ein höheres Grundentgelt für belastende Tätigkeiten zu zahlen.

Gibt es an Sonn- und Feiertagen eine Erschwerniszulage?

Eine zusätzliche Vergütung für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Wenn keine andere vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, steht Arbeitnehmern für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen jedoch ein Ausgleichsruhetag innerhalb von zwei (oder acht) Wochen zu.

Aktuelles Urteil: Pfändungsschutz für Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen unterliegen dem Pfändungsschutz. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als Erschwerniszulage gilt und nach § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht gepfändet werden darf.

Die Klägerin war als Hauspflegerin angestellt und befand sich in einem Insolvenzverfahren. Die beklagte Arbeitgeberin führte den pfändbaren Teil der Vergütung sowie die tariflich geregelten Erschwerniszulagen an den Gläubiger ab. Dabei handelte es sich um Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Arbeit in Wechselschichten und Vorfestarbeit.

Die Klägerin ging vor Gericht und bekam Recht. Das BAG stufte die Sondervergütungen als Erschwerniszulage und damit als unpfändbar ein.

Gut zu wissen: Wann der Pfändungsschutz gilt
 Der Pfändungsschutz gilt nur für eine Erschwerniszulage in üblicher Höhe. Diese Einschränkung zielt darauf ab, die Interessen des Gläubigers zu schützen.

Wie wird die Erschwerniszulage berechnet?

Unternehmen, die einen bestimmten Prozentsatz an Zuschlägen zahlen wollen, können dies wie folgt berechnen:

  • Prozentsatz festlegen (z.B. 50 Prozent)
  • Stundenlohn berücksichtigen (z.B. 30 Euro)
  • Stundenlohn x Prozentsatz = Zuschlag pro Stunde
    Beispiel: 30 Euro x 0,5 = 15 Euro pro Stunde

Der Zuschlag pro Stunde wird anschließend mit der Anzahl der Arbeitsstunden multipliziert. Das Ergebnis ist der Zuschuss für den Tag. Alternativ kann man für die monatliche Gehaltsabrechnung alle Sonntagsstunden des Monats addieren und mit dem Zuschlag pro Stunde multiplizieren.

Online Rechner: Erschwerniszulage Berechnung

Unser Online Rechner ermöglicht es, Erschwerniszulagen online zu berechnen. Bei unserem Online Rechner werden die folgenden beiden Berechnungsvarianten unterschieden:

  1. Berechnung der Erschwerniszulage inklusive Gehalt
  2. Berechnung der Erschwerniszulage

Um die Erschwerniszulage erfolgreich zu berechnen, gibt es unter dem Online Erschwerniszulage Rechner für beide Varianten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Berechnung der Erschwerniszulage inklusive Gehalt (Gehalt + Zulage)

  1. Tragen Sie den Stundenlohn und den Prozentsatz der Zulage in die passenden Felder des Online Rechners ein.
  2. Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Erschwerniszulage berechnen“.

Berechnung der Erschwerniszulage (Nur die Zulage)

  1. Geben Sie den Stundenlohn sowie den Prozentsatz zur Berechnung der Erschwerniszulage an.
  2. Klicken Sie zur Berechnung auf den Button „Erschwerniszulage berechnen“.

Wie werden Erschwerniszulagen versteuert?

Erschwerniszulagen gelten als Arbeitsentgelt und unterliegen daher vollumfänglich der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Erschwerniszulage im Überblick


Was sind Erschwerniszuschläge?
Manche Unternehmen leisten eine zusätzliche Zulage, wenn die Mitarbeitenden besonders belastende oder gefährliche Arbeiten verrichten. Zu solchen Arbeitsbedingungen gehören zum Beispiel Arbeiten bei Hitze und Kälte, Schmutz und Lärm oder bei besonderen körperlichen oder psychischen Gefahren. Die entsprechenden Regelungen befinden sich im Arbeitsrecht beziehungsweise im Verwaltungsrecht (Staatsangestellte).
Wer bekommt Erschwerniszulagen?
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Zulage, wenn eine entsprechende Vereinbarung in einem Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag existiert. Ein rechtsgültiger Anspruch kann sich zudem aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Von einer solchen spricht man, wenn ein Betrieb seinen Mitarbeitern über längere Zeit Zulagen zahlt – selbst wenn es keinerlei schriftliche Regelungen dazu gibt.
Wann liegt eine Erschwernis vor?
Grundlegende Basis für die Auszahlung einer Erschwerniszulage ist die Bewertung einer Tätigkeit als ungewöhnlich hohe Belastung. Ein Bauarbeiter, der in seinem üblichen Arbeitsumfeld berufstypische Arbeiten verrichtet, erhält also keine Erschwerniszulage. Ein Rechtsanspruch kann aber gegeben sein, wenn eine besonders große Belastung durch muskelmäßiges Arbeiten beim Heben oder Tragen sehr schwerer Lasten vorliegt. Außerdem kann eine Erschwerniszulage gezahlt werden, wenn statische Haltearbeiten verrichtet werden müssen – beispielsweise bei der Arbeit mit einer Bohrmaschine, da der Arbeitnehmer hierbei einen schweren Gegenstand trägt ohne sich zu bewegen.
Wie hoch ist eine Erschwerniszulage?
In welcher Höhe der Zuschuss ausgezahlt wird, ist in der Regel vertraglich festgelegt. Auf der Entgeltbescheinigung sollte sie gesondert ausgewiesen werden.
Sind Erschwerniszulagen steuerfrei?
Als Arbeitsentgelt unterliegt der Zuschuss der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.


Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.