Bruttoeinkommen Definition
Der Begriff Bruttoeinkommen setzt sich aus den beiden Begriffen brutto und Einkommen zusammen. Brutto bezeichnet dabei die Eigenschaft, dass es sich bei dem bezeichneten Einkommen um eine zusammengesetzte Summe handelt, die noch um einige Posten reduziert werden muss. Erst wenn das Bruttoeinkommen um zahlreiche Kosten vermindert wurde, ergibt sich das sogenannte Nettoeinkommen, über welches eine Person oder ein Haushalt frei verfügen kann. Der Begriff brutto leitet sich dabei aus dem Lateinischen ab und bedeutet übersetzt „unrein“.
Bruttoeinkommen in der Praxis
Neben den monatlichen Gehaltszahlungen umfasst das Bruttoeinkommen eines Haushaltes oder einer Person zahlreiche weitere Posten. So werden unter anderem das Weihnachtsgeld, das 13. sowie 14. Monatsgehalt und das Urlaubsgeld dem Einkommen in Brutto in der Praxis hinzugerechnet. Darüber hinaus wird ebenfalls ein nicht genutzter und dadurch ausbezahlter Urlaubsanspruch dem Einkommen hinzugerechnet.
Weiterhin können auch sämtliche Einkommensarten außerhalb der Beschäftigung in einem Unternehmen als Teil des Bruttoeinkommens betrachtet werden. Neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden insbesondere öffentliche Transferzahlungen, Sonderzahlungen und Einkünfte aus Vermögen dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet. Schließlich müssen zahlreiche Pflichtbeiträge und Steuern von dem Bruttoeinkommen abgezogen werden, um das Nettoeinkommen zu errechnen.
- Berechnung von Lohn & Gehalt
- Lohnabrechnung für KMU
- Integration & Drittanbieter Export
- Einhaltung der Dokumentationspflicht
Was wird vom Bruttoeinkommen abgezogen?
Vom Bruttoeinkommen müssen sämtliche fälligen Steuern, Sozialabgaben sowie Pflichtbeiträge abgezogen werden, um das Nettoeinkommen zu erhalten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um die folgenden Kostenstellen:
- Einkommensteuer
- Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer.
Bei Angestellten wird die Einkommensteuer in Deutschland grundsätzlich in Form der Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen. Für die Berechnung der Lohnsteuer spielt die Steuerklasse eine zentrale Rolle. In Deutschland werden insgesamt sechs Steuerklassen unterschieden, die vorrangig vom Familienstand abhängig sind.
Sowohl die Kirchensteuer als auch der Solidaritätszuschlag werden auf Grundlage der Lohnsteuer berechnet. Dabei nimmt der Solidaritätszuschlag eine Höhe von 5,5 Prozent des zu leistenden Steuerbetrags an. Da es in der Vergangenheit oftmals zu einer Kirchensteuer von bis zu 22 Prozent des zu versteuernden Einkommens in einigen Regionen Deutschlands gekommen ist, wird diese aktuell gesetzlich auf maximal neun Prozent der geleisteten Einkommensteuer begrenzt.
Letztlich müssen auch Arbeitnehmer einen Anteil an ihren Sozialversicherungen übernehmen. Dabei zahlen Sie jedoch stets lediglich die Hälfte der entstehenden Kosten, da die andere Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Dabei handelt es sich um die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung sowie die gesetzliche Pflegeversicherung. Insgesamt werden dadurch für sämtliche Sozialversicherungen zusätzlich ca. zehn Prozent des unbelasteten Einkommens abgezogen.