Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit als modernes Arbeitszeitmodell bietet Mitarbeitern mehr Flexibilität im Beruf. Hierbei wird für eine im Vorfeld festgelegte Dauer die Arbeitszeit reduziert.
Brückenteilzeit in Unternehmen

Möchte ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nur für eine zeitlich begrenzte Dauer auf eine Teilzeitarbeit reduzieren, kann er seit 2019 seinen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen. Worum es sich bei dem neuen Gesetz genau handelt, was Sie als Arbeitgeber dazu wissen sollten und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Definition: Was ist Brückenteilzeit?

Die sogenannte Brückenteilzeit gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren. Nach Ablauf der vorher genau festgelegten Dauer der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer wieder zu seiner bisherigen Arbeitszeit zurückkehren. Das Arbeitsrecht benennt die Brückenteilzeit daher als „zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit“.

Was ist der Unterschied zwischen Brückenteilzeit und Teilzeit?

Der Anspruch auf Teilzeit bestand schon vor der Einführung der Brückenteilzeit im Jahr 2019 und wird im §8 TzBfG geregelt. Der Hauptunterschied liegt darin, dass es sich bei der normalen Teilzeit nicht um eine befristete Teilzeit handelt. Die Verringerung der Arbeitszeit ist also nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, sondern gilt unbefristet. Arbeitnehmer in Teilzeit haben zwar einen Anspruch auf Aufstockung, dieser verpflichtet den Arbeitgeber jedoch nur dazu, ihn bei Freiwerdung einer Stelle bevorzugt zu behandeln. Dass zur bisherigen Arbeitszeit zurückgekehrt werden kann, ist also nicht gesichert.

Zudem erhält ein Arbeitnehmer nach der Brückenteilzeit seine Arbeit in Vollzeit automatisch zurück. Ein Arbeitnehmer in herkömmlicher Teilzeit muss dafür zunächst einen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, der den Wunsch nach einer Vollzeitstelle enthält.

Warum gibt es Brückenteilzeit?

Vor der Einführung der Brückenteilzeit mussten Arbeitnehmer in eine reguläre Teilzeit gehen, um ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Eine Aufstockung der Stunden gestaltet sich aus der normalen Teilzeit heraus allerdings als schwierig oder teils sogar als unmöglich. Die Brückenteilzeit soll vor allem jungen Eltern mehr Flexibilität geben und ihnen die Rückkehr in eine Vollzeitstelle garantieren.

Wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit?

Im Allgemeinen hat jeder Arbeitnehmer mit einem regulären Arbeitsvertrag das Recht auf Brückenteilzeit. Damit der Anspruch tatsächlich besteht, müssen jedoch ein paar grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein.

Arbeitsrecht: Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist im §9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) im Arbeitsrecht geregelt. Das Gesetz wurde vom Bundesrat abschließend beraten und trat am 01. Januar 2019 n Kraft. Es legt unter anderem fest, dass eine Verringerung der Arbeitszeit ohne die Angabe von Gründen möglich ist. Zudem gibt das Arbeitsrecht vor, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Brückenteilzeit wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit eingestellt werden muss.

Das Gesetz gibt durch eine Tariföffnungsklausel Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu beschließen. Diese können in Tarifverträgen festgelegt werden und dürfen auch zum Nachteil für Arbeitnehmer ausfallen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Brückenteilzeit?

Welche Voraussetzungen Arbeitnehmer und Betriebe erfüllen müssen, damit der Anspruch auf begrenzte Teilzeitarbeit besteht, wird hier im Überblick erläutert:

  • das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als sechs Monate bestanden haben (die Art des Arbeitsvertrages ist dabei unerheblich)
  • die beantragte Dauer der gewünschten Brückenteilzeit liegt zwischen ein und fünf Jahre
  • das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Arbeitnehmer (Einschränkungen bei mehr als 45 und weniger als 200 Beschäftigten)
  • betriebliche Gründe wie Unzumutbarkeit sprechen nicht dagegen
  • der Arbeitnehmer hat keine Sperrfrist wegen Antragsablehnung erhalten
  • der Antrag auf Brückenteilzeit wird frist- und formgerecht beim Arbeitgeber eingereicht

Ein Hinweis: Wird ein Arbeitnehmer nur für begrenzte Zeit in Teilzeit arbeiten, ist keine Änderung des Arbeitsvertrags vorgesehen. Der alte Arbeitsvertrag bleibt also in allen Punkten erhalten. Eine Dokumentation von Dauer und Intensität der Verringerung der Arbeitszeit sollte dennoch erfolgen.

Wie funktioniert Brückenteilzeit?

Der Arbeitgeber muss zunächst bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen, was per E Mail, Brief oder Fax erfolgen kann. Der Antrag enthält das genauen Anfangs- und Enddatum der gewünschten Brückenteilzeit sowie die gewünschte Verringerung seiner Arbeitszeit. Nach der Bewilligung geht der Arbeitnehmer wie vereinbart in Teilzeit. Ist die befristete Teilzeit vorbei, wird der Arbeitnehmer wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit eingestellt.

Welche Vorteile hat das Modell der Brückenteilzeit?

Durch die Verwendung des Brückenteilzeit-Modells ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Vorteile. Unter anderem sind hier folgende zu nennen:

  • risikolose Reduzierung der Arbeitszeit, da Rückkehr zur Vollzeit garantiert wird (Umgehung der „Teilzeitfalle“)
  • fast alle Arten von Beschäftigten haben ein Recht auf Brückenteilzeit
  • es müssen keine Gründe für die gewünschte Teilzeit angegeben werden
  • gute Planbarkeit durch festgelegten Zeitraum der Teilzeitarbeit
  • flexible Gestaltung durch Tariföffnungsklausel

Welche Nachteile hat das Modell der Brückenteilzeit?

Die Regelung der Brückenteilzeit bringt auch ein paar Nachteile mit sich. Dazu gehören:

  • starre Vorgaben lassen wenig Flexibilität zu (bspw. muss der Zeitraum für die Teilzeit konkret benannt werden ohne die Möglichkeit auf Anpassung)
  • Teilzeitmodell kommt für bestimmte Betriebe (z.B. Unternehmen bis zu 45 Mitarbeitern) nicht infrage

Wann darf der Arbeitgeber Brückenteilzeit ablehnen?

Arbeitgeber dürfen einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen. Allerdings ist dies nur unter Darlegung bestimmter Gründe zulässig. Welche Gründe hier infrage kommen, wird in den folgenden Absätzen erläutert.

1. Grund: Im Unternehmen arbeiten weniger als 45 Arbeitnehmer

Sind weniger als 45 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einem Unternehmen beschäftigt, besteht kein Anspruch auf Brückenteilzeit für die Mitarbeiter. Gezählt werden hier alle Personen mit einem regulären Arbeitsvertrag, somit also unter anderem auch Arbeitnehmer in Teilzeit und Werkstudenten.

2. Grund: Es greift die gesetzliche Zumutbarkeitsregelung

Arbeiten in einem Unternehmen mehr als 45 und weniger als 200 Personen, kann unter bestimmten Umständen die Zumutbarkeitsregelung geltend gemacht werden. Sie soll vor einer Überlastung schützen und gewährleisten, dass es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes kommt.

Es gilt, dass pro 15 Angestellten nur für einen Arbeitnehmer ein Anspruch auf Brückenteilzeit besteht. Ist diese Anzahl überschritten, hat der Arbeitgeber das Recht, einen Antrag ohne Weiteres abzulehnen.

3. Grund: Es gelten gesetzliche Sperrfristen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen nach der Brückenteilzeit mindestens ein Jahr auf die Stellung eines neuen Antrags warten. Halten sie diese Vorgabe nicht ein und stellen den Antrag früher, kann ihn der Arbeitgeber ohne die Angabe von betrieblichen Gründen ablehnen. Zudem gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren, wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat.

4. Grund: Es sprechen bestimmte betriebliche Gründe gegen die Brückenteilzeit

Arbeitgeber können Anträge auf Brückenteilzeit aus bestimmten betrieblichen Gründen ablehnen. Betriebliche Gründe können beispielsweise vorliegen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit den Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder hohe Kosten verursachen würde.

So ist es möglich, dass ein Arbeitgeber in Schichtbetrieben keine Teilzeit ermöglichen kann, da so eine ganz neue Modellierung der Schichtpläne erforderlich wäre.

Im Generellen sind Arbeitgeber jedoch dazu angehalten, ihren Arbeitnehmern Brückenteilzeit zu genehmigen. Nur bei wirklicher Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit ist eine Ablehnung wegen betrieblicher Gründe auch berechtigt.

5. Grund: Der Antrag ist nicht vollständig und wird zu spät gestellt

Ein Antrag auf Brückenteilzeit muss alle Pflichtangaben beinhalten, damit ein Arbeitgeber ihn überhaupt prüfen muss. Außerdem braucht ein Arbeitgeber dem Antrag nicht zustimmen, wenn die Antragsfrist von drei Monaten nicht eingehalten wurde.

Ein Hinweis: Auch für die Ablehnung einer Brückenteilzeit gibt es Fristen, die Sie als Arbeitgeber einhalten müssen. So sind Sie dazu verpflichtet, die Ablehnung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der beantragten Brückenteilzeit zu entscheiden und an den Arbeitnehmer weiterzuleiten. Verpassen Sie diese Frist, kommt es zur offiziellen Zustimmung.

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Was ändert sich für dauerhafte Teilzeitkräfte?

Auch, wer schon in Teilzeit arbeitet, kann eine Brückenteilzeit mit verringerter Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Diese Arbeitnehmer haben den Vorteil, nach Ende der Brückenteilzeit ihre Stunden leichter erhöhen zu können. Das liegt darin begründet, dass ein Arbeitgeber bei der Rückkehr des Arbeitnehmers nachweisen muss, dass für ihn kein freier Arbeitsplatz mehr vorhanden ist. Da sich dies nur schwer beweisen lässt, wird dem Arbeitnehmer eine Aufstockung seiner Arbeitszeit sehr oft genehmigt.

Wie stellt man einen Antrag auf Brückenteilzeit?

Um Brückenteilzeit in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen. Eine mündliche Antragstellung verpflichtet den Arbeitgeber nicht zum Handeln. Ein Antrag auf Brückenteilzeit muss daher stets schriftlich, also entweder per E Mail, Fax oder Brief erfolgen. Besonders sinnvoll ist die Beantragung als postalisches Einschreiben mit Rückschein, da so die Einhaltung der Frist nachgewiesen werden kann. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht vonnöten. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit beim Arbeitgeber eingehen.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer bei der Antragstellung?

Ein Antrag auf Brückenteilzeit entspricht nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen den gesetzlichen Vorschriften und ist somit gültig. Arbeitnehmer sollten bei der Stellung des Antrags daher vor allem Folgendes beachten:

  • Einhaltung der Fristen für die Antragstellung (drei Monate im Vorfeld)
  • Angabe aller wichtigen Informationen zur geplanten Brückenteilzeit (genaue Dauer und Umfang der Reduzierung der Arbeitszeit)
  • Schriftliche Beantragung per Brief, E Mail oder Fax

Welche Angaben muss der Antrag auf Brückenteilzeit beinhalten?

In einem Antrag auf befristete Teilzeit sollten Arbeitnehmer unbedingt folgende Dinge nennen:

  • den Wunsch nach Inanspruchnahme einer Brückenteilzeit
  • Informationen zum gewünschten Beginn und Ende der Brückenteilzeit (Dauer muss nach § 9a TzbfG mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre betragen)
  • die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit (genaue Angabe der Wochen- oder Monatsarbeitsstunden)
  • die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit

Welchen Verpflichtungen müssen Arbeitgeber bei einem Antrag nachkommen?

Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden frist- und formgerecht eingegangenen Antrag auf Brückenteilzeit zu prüfen. Er hat bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit Zeit, den Antrag in schriftlicher Form abzulehnen. Ansonsten gilt er automatisch als angenommen. Erfolgt eine Ablehnung, muss der Arbeitgeber seine Gründe für diese Entscheidung ausführlich und binnen der Frist darlegen. Sind diese Gründe unberechtigt, obliegt es dem Arbeitnehmer, seinen Anspruch auf Brückenteilzeit vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

Wie wird für Arbeitgeber Planungssicherheit geschaffen?

Damit der Arbeitgeber seine Projektabläufe vorausschauend organisieren kann, hat der Gesetzgeber einige Maßnahmen für eine verbesserte Planungssicherheit geschaffen. So ist die maximale Dauer einer Brückenteilzeit beispielsweise auf fünf Jahre begrenzt. Außerdem hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Brückenteilzeit nachträglich zu verkürzen oder zu verlängern.

Wie reagiert ein Arbeitgeber auf konkurrierende Anträge auf Brückenteilzeit?

Liegen dem Arbeitgeber Anträge auf Brückenteilzeit mehrerer Arbeitnehmer vor, kann es passieren, dass aus betrieblichen Gründen nicht allen der Rechtsanspruch gewährt werden kann. In diesem Fall muss der Arbeitgeber seine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen. Zu berücksichtigende Faktoren sind hier sowohl die familiären als auch die sozialen und persönlichen Gegebenheiten der jeweiligen Arbeitnehmer.

Meistgestellte Fragen zur Brückenteilzeit

Ist eine Brückenteilzeit nach Elternzeit möglich?

Arbeitnehmer, die gerade aus der Elternzeit kommen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Dieser gilt jedoch nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wie oft kann eine Brückenteilzeit beantragt werden?

Eine Obergrenze für die Anzahl möglicher Beantragungen von Brückenteilzeit gibt es nicht. Allerdings kann ein Arbeitnehmer, der gerade aus der Brückenteilzeit zu seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit in Vollzeit zurückkehrt, einen erneuten Antrag frühestens ein Jahr später stellen. Wird dieser Antrag vom Arbeitgeber abgelehnt, ist eine erneute Antragstellung erst wieder nach Ablauf weiterer zwei Jahre möglich.

Welchen Einfluss hat die Brückenteilzeit auf den Urlaubsanspruch?

Geht ein Arbeitnehmer in die Brückenteilzeit, verringert sich sein Urlaubsanspruch entsprechend der gekürzten Arbeitszeit. Wurde der jahresanteilige Urlaub vor dem Wechsel in die Brückenteilzeit noch nicht genommen, wird dieser noch nach dem alten Arbeitszeitmodell gewährt.

Sind während der Brückenteilzeit Überstunden gestattet?

Damit die Regelungen der Brückenteilzeit eingehalten werden können, ist eine Anordnung von Überstunden während der verringerten Arbeitszeit nicht möglich. Eine Ausnahme bilden hier entsprechende Notfallsituationen. Zudem kann eine Klausel in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag die Anordnung oder Genehmigung von Überstunden ermöglichen. Alle Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden.

Darf neben der Brückenzeit ein Nebenjob aufgenommen werden?

Die Aufnahme eines Nebenjobs ist während der Brückenteilzeit problemlos möglich. Die Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber nicht genehmigt werden. Aufgrund des Wettbewerbsverbots nach § 60HGB darf der Nebenjob jedoch in keinerlei Konkurrenz zum bestehenden Arbeitsverhältnis stehen.

Ist eine frühzeitige Beendigung oder eine Verlängerung der Brückenteilzeit möglich?

Zum Schutz der Planungssicherheit des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer in Brückenteilzeit keinen Anspruch auf eine frühzeitige Beendigung oder eine Verlängerung seiner bewilligten Teilzeit. Das schließt jedoch nicht aus, dass im Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung über eine Verkürzung oder Verlängerung der Brückenteilzeit gefunden werden kann.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückkehr zu ihrem alten Arbeitsplatz?

Das Gesetz gibt lediglich vor, dass nach der Teilzeitarbeit ein Anspruch auf die Rückkehr zum alten Arbeitszeitmodell im selben Unternehmen besteht. Die Wiederaufnahme der exakt gleichen Beschäftigung ist damit aber nicht garantiert. Es steht dem Arbeitgeber demnach frei, seinen Arbeitnehmenden stattdessen eine andere, gleichwertige Vollzeitstelle zuzuteilen.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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