Betriebsnummer Definition
Bei der Betriebsnummer handelt es sich um eine achtziffernlange Zahlenfolge, die in der Bundesrepublik Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Behördenintern ist der sogenannte Betriebsnummern-Service zuständig. In der Praxis findet sich häufig die Abkürzung BBNR. Die Nummer wurde geschaffen, um Arbeitgeber für sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu identifizieren.
Die Betriebsnummer knüpft an einen eigenständigen Betriebsbegriff an. Dieser ist vom Unternehmen abzugrenzen. Als Betrieb gilt jede wirtschaftlich abgrenzbare Einheit, in der Arbeitnehmer tätig sind. Es ist deshalb möglich, dass ein Unternehmen über mehrere Betriebe und folglich auch über mehrere Betriebsnummern verfügt. Das gilt etwa dann, wenn mehrere Niederlassungen desselben Unternehmens existieren, die nicht derselben Wirtschaftsklasse zuzuordnen sind.
Rechtsgrundlage der Betriebsnummernpflicht bildet § 28a Abs. 3 Nr. 6 des vierten Sozialgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 1 § 5 Abs. 5 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung. Die Nummer kann entweder vom Arbeitgeber oder von einem Vertreter (z. B. dem Steuerberater) beantragt werden. Ein Antrag kann sowohl telefonisch, schriftlich als auch über das Internet eingereicht werden. Seit dem 01.01.2008 werden sämtliche Betriebsnummern einheitlich vom Betriebsnummern-Service der Arbeitsagentur in Saarbrücken vergeben.
Von dieser zentralen Zuständigkeitsregelung bestehen die folgenden Ausnahmen:
- Für Privathaushalte, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, ist die Minijobzentrale der Knappschaft zuständig zur Vergabe der BBNR
- Für knappschaftliche Betriebe (z. B. Bergbau und Kohle) ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig
- Für Betriebe, die der See-Berufsgenossenschaft angehören, ist ebenfalls die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Betriebsnummer in der Praxis
Sinn und Zweck der fortlaufend vergebenen Ziffer ist es, den einzelnen Arbeitgeber im Rahmen der Sozialversicherung zu identifizieren. Neben der Sozialversicherung im engeren Sinne ist die Nummer auch für weitere Dienstleistungen der Sozialversicherungsträger von Bedeutung. Darüber hinaus werden auch die amtlichen Beschäftigungsstatistiken auf Grundlage der Betriebsnummer erstellt. Da die Beschäftigungsstatistik die örtliche Beschäftigungsstruktur niederlegt, dient sie auch zur Verteilung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, sodass die Betriebsnummer mittelbar auch hierfür eine Rolle spielt.
Die Betriebsnummer findet sich außerdem auf einigen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen sowie auf einem Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit.