Betriebliche Altersvorsorge Definition
Es handelt sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um Leistungen durch den Arbeitgeber zur Altersversorgung anlässlich der Tätigkeit für einen Betrieb. Es ist also eine Altersversorgung, die im Kontext eines Arbeitsverhältnisses aufgebaut wird. Anders gesagt, handelt es sich um eine Alters-, Invaliditäts- oder auch Hinterbliebenenversorgung, wenn dies dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis heraus zugesagt wird.
Es werden bei der bAV natürliche Risiken abgesichert – im Unterschied zu einer renditeorientierten Kapitalbildung. Die betriebliche Altersversorgung ist keine Basisversorgung, sondern eine Zusatzversorgung und freiwillige Sozialleistung. Es handelt sich also nicht um eine gesetzliche Rente, sondern um eine Versorgung aus Anlass eines Arbeitsvertrages. Im Gegensatz zu einer rein privaten Vorsorge wird sie vom Staat gefördert. Im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung kann die baV auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden. In Deutschland hat die betriebliche Altersversorgung eine lange Tradition. Es gibt sie bereits seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts.
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- Arbeitsdaten analysieren
Betriebliche Altersvorsorge in der Praxis
Durchgeführt werden kann die betriebliche Altersvorsorge in der Praxis auf fünf verschiedene Arten:
- Direktzusage durch den Arbeitgeber als unmittelbare Zusage der Versorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich damit zur Auszahlung einer Rente an den Arbeitnehmer.
- Mittelbare Zusage über eine Direktversicherung. Diese Variante kommt einer Lebensversicherung für den Arbeitnehmer gleich.
- Leistungszusagen durch Unterstützungskassen des Unternehmens. Beiträge werden von einem Teil des Bruttogehalts gezahlt.
- Beitragsorientierte Leistungszusagen durch eine Pensionskasse, das ist eine Versicherung, die sich auf die Altersvorsorge spezialisiert hat.
- Beitragszusagen mit einer Mindestleistung durch einen Pensionsfonds. Auch dies ist eine eigene Gesellschaft des Unternehmens, die über spezielle Anlagerichtlinien verfügt.
Ist eine Entgeltumwandlung sinnvoll?
Bei der Entgeltumwandlung, auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet, zahlt der Arbeitnehmer Teile seines Bruttogehalts in die betriebliche Rentenversicherung, meistens in Form einer Direktversicherung. Gefördert werden Beträge bis zu 268 Euro monatlich. Das bedeutet, dass auf Beiträge in dieser Höhe keine Sozialabgaben und auch keine Steuern gezahlt werden müssen. Diese Variante kann sich daher durchaus lohnen. Möglicherweise gibt das Unternehmen auch noch Geld dazu. Und auch für die Firma gibt es Vorteile durch die eingesparten Sozialabgaben. Zudem bindet der Betrieb seine Mitarbeiter an sich.
Beispiel: Von einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro werden 100 Euro monatlich in die Betriebsrente eingezahlt. An Steuern und Sozialabgaben können dann 46 Euro gespart werden. Das Nettoeinkommen ist somit nicht um 100 Euro niedriger, sondern nur um 54 Euro.