Beteiligungslohn

Der Beteiligungslohn ist eine besondere Entlohnungsform von Mitarbeitern. Erfahren Sie im Artikel mehr zur Sonderform des Prämienlohns und wie Unternehmen diesen einsetzen können. Jetzt informieren!
Beteiligungslohn

Unter einem Beteiligungslohn versteht man eine besondere Entlohnung der Leistung von Mitarbeitern. In den meisten Fällen bekommen Mitarbeiter, die herausragende Leistungen erbringen, bei dem Beteiligungslohn eine Form der Beteiligung am direkten Umsatz oder Gewinn des Unternehmens.

Der Beteiligungslohn ermöglicht es Unternehmen demnach den Mitarbeitern, die besonders gute Arbeit leisten, zusätzlich zum normalen Grundlohn eine außerordentliche Vergütung zu bezahlen.

Durch die direkte Beteiligung am Unternehmen stärkt dieses nicht nur die Motivation der Mitarbeiter, sondern auch die Mitarbeiterbindung und die Identifikation mit dem Unternehmen. Allerdings kann ein Beteiligungslohn auch das Konfliktpotenzial unter den Mitarbeitenden verstärken und somit das Arbeitsklima langfristig verschlechtern.

In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit dem Beteiligungslohn auf sich hat, was Sie bei der Anwendung dieser Form von Vergütung beachten müssen und welche Vorteile diese folglich mit sich bringt.

Definition: Was ist der Beteiligungslohn?

Der Beteiligungslohn ist eine Sonderform des Prämienlohns, welcher im direkten Zusammenhang zu einer Umsatzbeteiligung oder einer Gewinnbeteiligung steht. Ein Synonym für den Beteiligungslohn ist unter anderem auch die Kapitalbeteiligung. Für gewöhnlich erhalten ausschließlich solche Mitarbeiter einen Beteiligungslohn, die maßgeblich am Erfolg des Unternehmens beteiligt sind und diesen somit auch in dieser Form vorangetrieben haben.

Bei der Kapitalbeteiligung wird die Prämie für gewöhnlich nicht in Form eines höheren Gehalts ausgezahlt, sondern durch die direkte Beteiligung am Unternehmenskapital.

Der Lohn im Fokus: Was ist der Unterschied zwischen Prämienlohn und Beteiligungslohn?

Der Prämienlohn ist eine Mischform des Zeit- und Leistungslohns. Hierbei werden Mitarbeiter zusätzlich zu ihrem Gehalt für eine besondere Arbeitsleistung vergütet, indem leistungsabhängige Prämien ausgezahlt werden. Der Prämienlohn dient der Verbesserung der Mitarbeitermotivation und einer weniger starken Mitarbeiterfluktuation. Dies ist beim Beteiligungslohn zwar ähnlich, hier werden Mitarbeiter jedoch direkt am Erfolg des Unternehmens beteiligt.

Die Identifikation beziehungsweise die Verbindung zum Unternehmen soll dadurch gesteigert werden, wodurch sich die Arbeitgeber eine höhere Leistungsbereitschaft erhoffen.

Welche Relevanz hat der Beteiligungslohn für Unternehmen?

Durch New Work und die aufkommende Start-up Kultur wird die Gewinnbeteiligung in Unternehmen immer wichtiger. Die Arbeitnehmer von heute möchten sich mit den Zielen des Unternehmens identifizieren und sich in diesem verwirklichen können. Das lässt sich unter anderem mit einer direkten Unternehmensbeteiligung erreichen. Außerdem dient der Beteiligungslohn einer Senkung der Mitarbeiterfluktuation und einer gesteigerten Motivation der Arbeitnehmer.

Wann ist der Beteiligungslohn für Unternehmen wichtig?

In Branchen, in denen ein hoher Fachkräftemangel herrscht, ist der Beteiligungslohn ein geeignetes Werkzeug um die Arbeitnehmer sowohl finanziell, als auch emotional an das Unternehmen zu binden. Die Erfolgsbeteiligung steigert die Bindung und auch die Leistung der Arbeitnehmer.

Die Orientierung am Erfolg des Unternehmens

Eine Beteiligung der Mitarbeiter führt vor allem mit einer Erfolgsbeteiligung zu einer besseren Arbeitsleistung. Die Lohnform dient im Allgemeinen also dazu nicht in der Quantität die Produktion beispielsweise zu erhöhen (dies wäre unter anderem beim Zeitlohn der Fall), sondern vielmehr zur Steigerung der qualitativen Arbeit und des Erfolgs des Unternehmens.

Welche Arten des Beteiligungslohns gibt es?

Hauptsächlich gibt es zwei unterschiedliche Varianten des Beteiligungslohns. Zum einen ist hier die tatsächliche Erfolgsbeteiligung, bei der der Arbeitnehmer direkt finanziell entlohnt wird. Zum anderen gibt es die Kapitalbeteiligung, durch welcher der Arbeitnehmer eine Beteiligung erhält (Kapitalbeteiligung).

Erfolgsbeteiligung für Arbeitnehmer

Die Erfolgsbeteiligung bezieht sich auf einen direkten finanziellen Mehrwert des Arbeitnehmers, da er bei gewünschtem Erfolg des Unternehmens eine entsprechende Summe ausgezahlt bekommt oder diese beispielsweise in Form eines Fonds oder einer für ihn angelegten Sparanlage erhält.

Varianten der Erfolgsbeteiligung im Überblick

  1.  Leistungsbeteiligung: Diese verhält sich in etwa wie der klassische Prämienlohn. Hat ein Arbeitnehmer eine gewisse Arbeitsleistung erbracht, wird er für diese mit einer Gewinnbeteiligung vergütet.
  2. Gewinnbeteiligung: Hier wird zumeist im Arbeitsvertrag ein prozentualer Anteil festgelegt, den der Arbeitnehmer nach dem Bilanzgewinn ausgezahlt bekommt.
  3. Umsatzbeteiligung: Hat das Unternehmen einen bestimmten Umsatz erreicht, bekommt der Arbeitnehmer eine vorher festgelegte Prämie.

Beispiel zur Erfolgsbeteiligung

Das Unternehmen hat mit dem Arbeitnehmer eine Gewinnbeteiligung von drei Prozent vereinbart. Da der letzte Bilanzgewinn bei 300.000 Euro lag, erhält der Arbeitnehmer eine Beteiligung von 9.000 Euro.

Kapitalbeteiligung für Arbeitnehmer

Die Lohnform der Kapitalbeteiligung ist ein wenig komplexer gestaltet, als die klassische Erfolgsbeteiligung. Bei dieser hat der Arbeitnehmer nicht nur Vorteile, sondern trägt somit auch Risiken.

Varianten der Kapitalbeteiligung im Überblick

  1. Eigenkapitalbeteiligung: Der Arbeitnehmer wird direkt an den Einkünften des Unternehmens beteiligt und bekommt damit eine Beteiligung an den Gewinnen, muss jedoch auch die Verluste mittragen. Dies funktioniert beispielsweise durch die Gründung einer GmbH oder durch Belegschaftsaktien.
  2. Fremdkapitalbeteiligung: Der Arbeitnehmer stellt dem Unternehmen Kapital in Form eines Mitarbeiterdarlehens zur Verfügung. Bei Insolvenz ist der Arbeitnehmer demzufolge Gläubiger.
  3. Eigenkapitalähnliche Beteiligung: Diese Form der Kapitalbeteiligung wird auch als Mischform aus Eigenkapital- und Fremdkapitalbeteiligung gewertet. Der Arbeitnehmer hat weder ein Mitspracherecht und trägt auch keine Haftung. Ein mögliches Beispiel hierfür wäre die stille Beteiligung.
  4. Virtuelle Beteiligung: Das Modell der virtuellen Beteiligung bringt den Arbeitnehmer mit dem Unternehmen in ein schuldrechtliches Verhältnis. Der Arbeitgeber behandelt den Mitarbeiter so, als hätte er reale Geschäftsanteile, wobei er erst eine Forderung an dieses stellen kann und somit auch eine Beteiligung oder eine Entlohnung erhält, wenn das Unternehmen veräußert wird.

Beispiel zur Kapitalbeteiligung

Muss das Unternehmen Insolvenz anmelden und ist somit zahlungsunfähig, verliert der Arbeitgeber jeglichen Anspruch auf seine Prämie. Er hat sozusagen in das Unternehmen investiert.

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Welche Vorteile hat der Beteiligungslohn?

  • Stärkere Identifikation mit dem Unternehmen, bessere Mitarbeiterbindung
  • Anreiz zur Leistungssteigerung und mehr Motivation
  • Durch die Kapitalbeteiligung können Unternehmen mehr Investitionen tätigen
  • Bessere Entlohnung für die Arbeitnehmer

Welche Nachteile bringt der Beteiligungslohn mit sich?

  • Mögliche Verschlechterung des Arbeitsklima, da mehr Konkurrenzgedanken entstehen
  • Mehr Ausfälle durch Krankheit aufgrund eines erhöhten Stresslevels durch den Mehraufwand
  • Möglicherweise höhere finanzielle Belastung für den Arbeitgeber
  • Ausschüttung des Beteiligungslohn ist oft schwer überprüfbar und schwer nachvollziehbar

Kommt der Beteiligungslohn in reiner Form in der Praxis zum Einsatz?

Normalerweise gibt es nicht nur eine Form des Beteiligungslohn als Lohnzahlung, sondern wird eher als Ergänzung zum generellen Zeitlohn betrachtet.

Allgemein ist der Beteiligungslohn noch relativ selten, da diese Art der Mitarbeiterbeteiligung einiges an Voraussetzungen mit sich bringt. Die Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung ist nicht zu vernachlässigen. Allerdings muss das Unternehmen auch das Vertrauen in den jeweiligen Arbeitnehmer haben und mit diesem auch unter Umständen dauerhaft zusammenarbeiten wollen.

Was müssen Arbeitgeber beim Beteiligungslohn beachten?

  1. Der Mitarbeiter sollte vollständig darüber im Klaren sein, in welcher Höhe und wann er durch den Beteiligungslohn vergütet wird.
  2. Es ist Arbeitgebern anzuraten, sich genau zu überlegen, ob sie ganzen Abteilungen oder eher Einzelpersonen eine Erfolgsbeteiligung anbieten wollen.
  3. Der Lohnzettel sollte transparent und leicht verständlich gestaltet werden, sodass der Arbeitnehmer genau weiß wofür er vergütet wird. Das steigert auch die Motivation und die Arbeitsleistung.
  4. Am wirkungsvollsten sind einheitlich aufgestellte Parameter der Arbeitsleistung, mit denen man einen Beteiligungslohn erhalten kann.
  5. Damit ein potenzielles Konkurrenzdenken verhindert wird, sollten die Erfolge klar messbar sein, sodass jeder Mitarbeiter weiß, mit welchen Erfolgen er zu welcher Prämie kommt.
  6. Das Grundgehalt sollte nicht zu gering angesetzt werden. Der Beteiligungslohn dient der Motivationssteigerung und nicht zum Ausgleich eines zu niedrigen Grundlohns.
  7. Bestimmte Formen des Prämienlohns sind nicht gestattet für Schwangere, Jugendliche und Fahrpersonal.
  8. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Parameter des Beteiligungslohn und dessen Höhe.
  9. Ohne Betriebsrat müssen die Bestimmungen des Beteiligungslohn einzelvertraglich festgelegt werden.
  10. Durch klare Regelungen verhindern Arbeitgeber mögliche Missverständnisse, welche sich auch wiederum negativ auf das Arbeitsklima auswirken könnten.


Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.