Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag wird auf eine bestimmte Zeit begrenzt und läuft mit einer im Vorfeld festgesetzten Befristung automatisch aus.
Befristeter Arbeitsvertrag im Überblick

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag bildet das Gegenstück zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Wie der Name schon verrät, wird er auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen und läuft mit einer Befristung automatisch aus. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein befristeter Arbeitsvertrag keine Kündigung und keinen im Arbeitsrecht festgelegten Kündigungsgrund erforderlich macht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn auf die Kündigung im Vertrag verwiesen wird. Die Befristung eines Arbeitsvertrages regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Das Arbeitsrecht sieht die folgenden Gründe für einen befristeten Arbeitsvertrag vor:

  • vorübergehender Bedarf wie beispielsweise bei Saisonarbeiten
  • nach Ausbildung oder Studium
  • zur Vertretung anderer Arbeitnehmer
  • wegen der Eigenart der Arbeitsleistung wie beispielsweise bei Arbeitsverträgen mit Künstler
  • zur Erprobung, sofern sie eine höhere Stelle betrifft
  • personenbedingte Gründe wie beispielsweise bei Arbeitsverträgen mit Studenten
  • wegen haushaltsrechtlicher Beschränkung im öffentlichen Dienst
  • in Bezug auf einen gerichtlichen Vergleich zwecks der Beilegung eines arbeitsrechtlichen Streits

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ebenfalls durch eine sachgrundlose Befristung, also ohne sachlichen Grund zulässig. Allerdings bestehen gesetzliche Beschränkungen, die darauf abzielen, die missbräuchliche Ausnutzung dieser Form des Arbeitsvertrages zu verhindern. Grundsätzlich darf eine Befristung höchstens zwei Jahre dauern und innerhalb dieser Zeit höchstens drei Mal verlängert werden. In besonderen Fällen lässt der Gesetzgeber eine länger als zwei Jahre dauernde Befristung zu. Als wichtige Beispiele dienen unter anderem:

  • Existenzgründer: Sie können ihre Arbeitnehmer nach der Gründung eines Unternehmens für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren befristen. Eine mehrfache Befristung ist innerhalb der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zulässig.
  • Arbeitnehmer nach Vollendung des 52. Lebensjahres: Sie können ohne sachlichen Grund einer befristeten Beschäftigung für die Dauer von höchstens fünf Jahren nachgehen, sofern sie bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen.

An dieser Stelle gilt es zu betonen, dass eine Befristung ohne sachlichen Grund nur bei Neueinstellung möglich ist.

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Befristeter Arbeitsvertrag in der Praxis

Ein befristeter Arbeitsvertrag erfordert eine schriftliche Form und die Unterschrift von beiden Seiten. Fehlen in einem solchen Arbeitsvertrag Informationen über eine Dauer oder einen Zweck der Befristung, gilt er rechtlich betrachtet als unbefristet.

Wie oft ist ein befristeter Arbeitsvertrag möglich?

Grundsätzlich ist eine mehrfache Befristung zulässig unter der Voraussetzung, dass ein sachlicher Grund vorliegt. Dabei dürfen sich die Unternehmen auf wechselnde Sachgründe berufen. Im Fall einer Kettenbefristung können die Arbeitnehmer vom örtlich zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob es sich um die missbräuchliche Ausnutzung der Befristung handelt. Dazu müssen sie einen Befristungskontrollantrag im Rahmen von Entfristungsklage einreichen.

Was heißt befristeter Arbeitsvertrag für Unternehmen und Arbeitnehmer?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist weit verbreitet und findet in verschiedenen Branchen seine Verwendung. Neben den oben erwähnten Neuunternehmen, für welche die besonderen Regelungen gelten, ist die Befristung in der Sport-, Kunst- und Kulturbranche üblich. Sie bietet mehrere Vorteile für Unternehmen, die im Fall einer Befristung an die strengen Regeln des Kündigungsschutzes nicht gebunden sind. Aus Arbeitnehmersicht birgt ein befristeter Arbeitsvertrag gewisse Nachteile, die primär mit der mangelnden Sicherheit des Arbeitsplatzes zusammenhängen.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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