Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Schuldverhältnis beendet. Diese Form der Vertragsauflösung benötigt das Einverständnis beider Vertragsparteien.
Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag Definition

Mit einem Aufhebungsvertrag, häufig auch Auflösungsvertrag genannt, wird ein Schuldverhältnis beendet. Im Gegensatz zu anderen Formen einer Vertragsauflösung, wie zum Beispiel durch Kündigung, wird ein Auflösungsvertrag nicht einseitig wirksam, sondern benötigt das Einverständnis beider Vertragsparteien. Aufhebungsverträge sind besonders im Bereich des Arbeitsrechts weit verbreitet, um den im Arbeitsrecht geltenden Kündigungsschutz zu umgehen.

Die Inhalte eines Auflösungsvertrages sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitestgehend frei verhandelbar. Oftmals ist die Vereinbarung einer Abfindungszahlung oder eines Wettbewerbsverbots Bestandteil eines Auflösungsvertrages. Aufhebungsverträge haben sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen. Zum Beispiel verhilft der Arbeitgeber in manchen Fällen durch das Outplacement betroffenen Mitarbeitern die Neuorientierung zu erleichtern und so ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Die wichtigsten Vorteile für Arbeitnehmer sind:

  • Im Falle eines Jobwechsels kann das bestehende Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden.
  • Eine höhere Abfindung kann ausgehandelt werden.
  • Inhalte des Arbeitsvertrages, wie zum Beispiel der Umgang mit Resturlaub, können frei verhandelt werden.

Die wichtigsten Vorteile für Arbeitgeber sind:

  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nicht.
  • Es besteht kein Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens.
  • Arbeitsverhältnisse mit besonderem Kündigungsschutz, wie beispielsweise mit Schwangeren, können ohne Zustimmung einer Behörde beendet werden.
  • Der Betriebsrat muss nicht angehört werden.
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Aufhebungsvertrag in der Praxis

In der Praxis kommt ein Aufhebungsvertrag vor allem in zwei typischen Situationen des Arbeitslebens zur Anwendung.

  1. Jobwechsel: Der Arbeitnehmer hat einen neuen Job gefunden und möchte möglichst schnell zu seinem neuen Arbeitgeber wechseln. Um den alten Arbeitgeber vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist verlassen zu können, kann sich der Arbeitnehmer mit seinem aktuellen Arbeitgeber auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages einigen. Ein Auflösungsvertrag ermöglicht es, die Kündigungsfrist einvernehmlich zu verkürzen, wozu Arbeitgeber in der Praxis vielfach bereit sind.
  2. Umstrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen: Viele Unternehmen bieten in Umstrukturierungsprozessen Teilen ihrer Belegschaft Aufhebungsverträge an, um die Umstrukturierung schneller abschließen zu können.

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags müssen Arbeitnehmer in der Praxis vor allem beachten, dass dadurch nicht nur der Kündigungsschutz entfällt, sondern in der Regel auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum ruht. Da der Arbeitnehmer mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrages seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat, reagiert die Agentur für Arbeit im Normalfall mit einer dreimonatigen Sperrfrist auf einen Auflösungsvertrag. Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nur behalten, wenn er glaubhaft machen kann, dass er durch seine Zustimmung zu einem Auflösungsvertrag einer betriebsbedingten Kündigung zuvorgekommen ist. In der Praxis ist diese Beweisführung in den meisten Fällen für Arbeitnehmer nicht möglich.

Arbeitgeber sollten sich den Abschluss eines Aufhebungsvertrags in der Praxis immer gut überlegen und nie unter Zeitdruck handeln. Jedem Arbeitnehmer steht das Recht zu, einen Aufhebungsvertrag abzulehnen. Einige Arbeitgeber knüpfen besonders hohe Abfindungszahlung an die Bedingung einer schnellen Vertragsannahme. Solche Vertragsangebote sollten Arbeitnehmer einer besonders genauen Prüfung unterziehen. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich in der Praxis kaum rückgängig machen, denn ein gesetzliches Widerrufsrecht existiert nicht. Der Arbeitgeber kann somit gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Einhaltung des Vertrages pochen.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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