Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgestellt und beinhaltet die Bewertung der erbrachten Arbeitsleistung in der Zeit des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis: Definition

Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Es beinhaltet Informationen zum Arbeitsverhältnis und eine Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers. In der Regel wird dieses zum Ende der beruflichen Zusammenarbeit erstellt, kann jedoch vom Arbeitnehmer auch zwischenzeitlich angefordert werden.

Das Zeugnis enthält Informationen zur Dauer der Zusammenarbeit, den Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie dessen Leistungen und Verhalten. Die Arbeit der Person wird durch Abstufungen anhand von bestimmten, verbreiteten Formulierungen eingeschätzt. So soll es möglichen künftigen Arbeitgebern vereinfacht werden, die Fähigkeiten und Fachkenntnisse der betreffenden Person einzuschätzen.

Infografik zum Thema Aufbau und Informationen in einem Arbeitszeugnis.

Es gibt unterschiedliche Arten dieser Urkunde: das einfache und das qualifizierte Zeugnis sowie das Zwischenzeugnis.

  1. Das einfache Arbeitszeugnis
    Das einfache Zeugnis enthält grundlegende Informationen zum Beschäftigungsverhältnis, etwa zur Dauer, dem Bereich und der Art der Tätigkeit. Es ist eher als Nachweis denn als Bewertung zu verstehen.
  2. Das qualifizierte Arbeitszeugnis
    Detailreicher ist das qualifizierte Zeugnis. Hier bewertet der Vorgesetzte die Leistungen des Mitarbeiters. Auch sein Verhalten, etwa in Bezug auf Vorgesetzte oder Kollegen, wird eingestuft.
  3. Zwischenzeugnis
    Ein Zwischenzeugnis kann angefordert werden, wenn das Arbeitsverhältnis noch andauert. Dies ist etwa sinnvoll für Bewerbungen auf andere Stellen.

Arbeitszeugnis in der Praxis

Ein solches Zeugnis enthält Informationen zu den Details der beruflichen Zusammenarbeit mit dem ausstellenden Unternehmen. Dazu zählen Aspekte wie die Dauer und Art der Tätigkeit sowie der Einsatzort. In einem qualifizierten Zeugnis werden zudem Leistung und Führung des Mitarbeiters bewertet. Dabei geht es etwa um dessen Verhalten, Tempo, Engagement, Eigeninitiative sowie besondere Fähigkeiten.

Das Zeugnis muss grundsätzlich wohlwollend sein, gleichwohl gibt es Geheimcodes. Die Arbeitszeugnis-Formulierungen, die zur Einschätzung der Tätigkeiten und Fähigkeiten des Arbeitnehmers in dieser Geheimsprache gewählt werden, verraten, wie zufrieden der Arbeitgeber war – das zeigt sich etwa im kleinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen „vollste Zufriedenheit“ und „volle Zufriedenheit“.

Typische versteckte Formulierungen:

  • „stets zu unserer vollsten/größten Zufriedenheit“/“vollste Zufriedenheit“ = Note 1
  • „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 2
  • „zu unserer vollen Zufriedenheit“/„stets zu unserer Zufriedenheit“ = Note 3
  • „zu unserer Zufriedenheit“ = Note 4
  • „insgesamt zu unserer Zufriedenheit“ = Note 5

Häufig klingen Formulierungen zwar positiv, sind jedoch nicht so gemeint. So etwa bei diesen Beispielen:

  1. „Sie zeigte Interesse an ihrer Tätigkeit“ = Sie war interessiert, aber nicht unbedingt gut
  2. „Er war durch sein offenes Wesen im Team gerne gesehen“ = Er hat sich lieber mit den Kollegen unterhalten als seiner Arbeit nachzugehen
  3. „Sie hat alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig ausgeführt“ = Sie hat keine Eigeninitiative gezeigt

Arbeitszeugnis für Führungskräfte

Bei Zeugnissen für Führungskräfte gelten zudem besondere Regeln. Hier kommt es insbesondere auf Informationen zum Führungsverhalten an. Auch übertriebenes Lob oder das Weglassen wichtiger Informationen stellt Möglichkeiten dar, die Führungskraft verdeckt negativ zu bewerten.

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Wer darf ein Arbeitszeugnis anfordern?

Die Urkunde kann beim Vorgesetzten angefordert werden. Es besteht bei allen Voll- oder Teilzeitbeschäftigungen Anspruch darauf. Auch Praktikanten, Auszubildende oder Aushilfen können ein Zeugnis anfordern. Die Urkunde steht Mitarbeitern unmittelbar nach der Kündigung zu. In vielen Arbeitsverträgen sind Ausschlussfristen genannt, nach denen kein Zeugnis mehr verlangt werden kann. Nach allgemeiner Auffassung gilt der Anspruch zudem als verwirkt, wenn der Arbeitnehmer zu lange mit der Anforderung wartet. Es ist möglich, Widerspruch gegen die Urkunde einzulegen.

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Wie funktioniert die Arbeitszeugnis Vorlage?

Die Vorlage dient einem Empfehlungsschreiben oder einem einfachen Arbeitszeugnis. Verschiedene Beispiele und Formulierungen (grüner Text) sind bereits implementiert, können/müssen allerdings noch angeglichen werden.

Vorteile der Arbeitszeugnis Vorlage

  • Vorformuliertes Arbeitszeugnis mit mehreren Beispielen
  • eignet sich als auch als Empfehlungsschreiben
 

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Grafik: freepik.com