Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung ist keine reguläre Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Änderung des Arbeitsvertrags mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung. Faktisch spricht der Arbeitgeber zunächst eine Kündigung aus und offeriert dem Arbeitnehmer ohne Unterbrechung des Anstellungsverhältnisses die Fortführung der Tätigkeit. Die Arbeitsbedingungen verändern sich jedoch, sodass entsprechend ein neuer Arbeitsvertrag erforderlich wird, in dem diese Änderungen aufgeführt sind.
Gründe für eine Änderungskündigung
In der Regel definiert der Arbeitsvertrag das Aufgabenfeld und den Tätigkeitsbereich eines Mitarbeiters. Wenn beispielsweise der Angestellte bislang ausschließlich am gleichen Ort tätig war und der Arbeitgeber ihn plötzlich dauerhaft in die Filiale einer anderen Stadt versetzen möchte, muss dies als Option im Arbeitsvertrag benannt sein. Ansonsten ist bei diesem Beispiel eine Änderungskündigung auszusprechen, um eine solche Versetzung zu erwirken.
Auch ein erheblich veränderter Aufgabenbereich kann Anlass für eine Änderungskündigung sein. Wenn dieser nicht im Direktionsrecht des Arbeitgebers enthalten ist, wird häufig eine entsprechende Änderung des Arbeitsverhältnisses erforderlich.
Abfindung bei Änderungskündigung
In den meisten Fällen hat eine Änderungskündigung für den Arbeitnehmer eher Nachteile als Vorteile. In vielen Fällen ist die Zahlung einer Abfindung möglich, um ihn für eventuelle Nachteile zu entschädigen, aber auch, um eine Klage des Arbeitnehmers zu vermeiden.
Die Zahlung einer Abfindung ist unter anderem denkbar:
- im Sinne einer Sonderzahlung, um den Mitarbeiter zur Annahme des Änderungsangebotes zu motivieren,
- zur Vermeidung einer Klage seitens des Arbeitnehmers, falls er die Änderung ablehnt und deshalb gekündigt wird,
- zur Abmilderung der Nachteile, die durch eine Umstrukturierung im Rahmen eines Sozialplans entstehen.
- Dienstpläne erstellen
- Arbeitszeiten erfassen
- Urlaub planen
- Lohnabrechnungen erstellen
- Arbeitsdaten analysieren
Änderungskündigung in der Praxis
Wann ist eine Änderungskündigung unwirksam?
Sofern ein Unternehmen einen Betriebsrat hat, muss dieser sowohl über die Änderungskündigungsgründe informiert als auch angehört werden. Wird dies versäumt, gilt die Kündigung als unwirksam. Darüber hinaus müssen die Kündigungsgründe sozial gerechtfertigt und die Veränderungen präzise vertraglich aufgeführt und nachvollziehbar sein. Weiterhin sollten die Änderungen für den Mitarbeiter zumutbar sein und für den Betrieb auch tatsächlich erforderlich.
Gehaltskürzung durch Änderungskündigung
Wenn eine Kürzung des Gehaltes in Verbindung mit dem neuen Arbeitsvertrag vorgenommen werden soll, muss der Arbeitgeber im Klagefall nachweisen können, dass es kein besseres Mittel gab, um den Erhalt des Unternehmens zu gewährleisten. Lohnkürzungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die finanziellen Verluste erkennbar in absehbarer Zeit zu Personalkürzungen oder gar einer Betriebsschließung führen würden.
Fristen für Änderungskündigung
Die Kündigungsfristen entsprechen den auch sonst üblichen Fristen. Dies ist in der Regel innerhalb eines zeitlichen Rahmens von vier Wochen zum Ende oder zur Mitte eines Monats. Die genauen Fristen hängen von der Betriebszugehörigkeit ab.
Reaktion des Arbeitnehmers
Erhält ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, hat er in der Regel drei Möglichkeiten:
- Annahme des Angebots
- Ablehnung des Angebots
- Annahme unter Vorbehalt
Eine vorbehaltliche Annahme ermöglicht das Gewinnen von Zeit, um zunächst eine juristische Prüfung vornehmen zu lassen, bevor eine finale Entscheidung getroffen wird.