40-Stunden-Woche Definition
Die 40-Stunden-Woche ist ein arbeitsvertragliches Konzept der Wochenarbeitszeit, das staatlich auf 40 Stunden begrenzt wurde. In vielen europäischen Ländern wird sie als Maximum der vertretbaren Wochenarbeitszeit betrachtet. In Deutschland galt sie vor allem im Zeitraum von 1965 bis 1984, ist jedoch noch immer als offizielle Höchstbegrenzung für Beamte vertreten. In Österreich hingegen gilt sie seit 1975 als rechtliche Maximalarbeitszeit.
Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl an Stunden, die ein Arbeitnehmer pro Woche arbeiten darf. Für die Betrachtung wird grundsätzlich eine gewöhnliche Woche ohne Feiertage herangezogen. Sollte die Woche über einen Feiertag verfügen, reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend der Anzahl der verbleibenden Arbeitstage. Aus diesem Grund hat die Wochenarbeitszeit einen großen Einfluss auf Arbeitsbelastung des Angestellten sowie dessen Work-Life-Balance. Daher ist sie häufig der Gegenstand von Tarifverhandlungen. In speziellen Arbeitszeitmodellen wird jedoch von der klassischen 40-Stunden-Woche abgewichen.
Da bei der 40-Stunden-Woche lediglich die durchschnittliche Arbeitszeit betrachtet wird, weicht die tatsächliche Wochenarbeitszeit in vielen Branchen und Positionen stark von dem wirtschaftlichen Modell ab. Deutliche Unterschiede gibt es unter anderem bei:
- arbeitsvertraglichen Sondertarifen
- Teilzeitstellen
- Selbstständigen
- Mehrarbeit.
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40-Stunden-Woche in der Praxis
In der Praxis ist die 40-Stunden-Woche nicht mehr in allen Branchen relevant. Unter anderem werden Beamte seit 2003 zu 41 oder 42 Stunden Wochenarbeitszeit verpflichtet und können diese lediglich auf 40 Stunden senken, wenn Kinder in deren Haushalt leben. Darüber hinaus wird die Wochenarbeitszeit in den meisten Branchen durch einen Tarifvertrag geregelt. Dadurch weicht sie in vielen Fällen deutlich von der klassischen 40-Stunden-Woche ab. Die niedrigste tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit liegt derzeit in einigen Unternehmen der Automobilindustrie vor. Dort arbeiten viele Fachkräfte insgesamt 28,8 Stunden an vier Arbeitstagen. Auf fünf Arbeitstage gerechnet entspräche diese Regelung einer 36-Stunden-Woche. Weiterhin gilt in der westdeutschen Metallindustrie bereits seit mehreren Jahren die 35-Stunden-Woche und im Einzelhandel eine allgemeine Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden.
Geschichtlich hat sich die Wochenarbeitszeit in Deutschland seit 1825 von 82 Stunden auf teilweise 35 Stunden gesenkt. Diese Veränderungen stellten sich vor allem auch aufgrund neuerer gesetzlicher Regelungen ein. Aktuell sind ausschließlich öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Zivilrechtliche Arbeitsverhältnisse hingegen sind lediglich den Bestimmungen der Tarifverträge unterworfen. Wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf, ist daher nur im öffentlich-rechtlichen Bereich durch ein Gesetz geregelt. So darf ein Arbeitnehmer maximal zehn Stunden pro Tag arbeiten, aber eine durchschnittliche Tagesstundenzahl von acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Vereinzelt ist dadurch auch eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich, wenn die Monatsarbeitszeit die Grenze von 172 Stunden nicht überschreitet.