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Zwei Lehrer in Baden-Württemberg haben Klage auf Arbeitszeiterfassung eingereicht
Wie im vergangenen Jahr angekündigt haben nun zwei Lehrkräfte aus Baden-Württemberg auf Arbeitszeiterfassung geklagt. Trotz der von mehreren Gerichten festgestellten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es bisher in keinem deutschen Bundesland ein solches System für Lehrer.
Im September hatte der Philologenverband (PhV) Baden-Württemberg angekündigt, auf Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte im Land klagen zu wollen. Grund sei auch, dass man wisse, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von Lehrkräften weit höher liege als die jährlichen 1804 Stunden für Beamte.
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Eine Studie der Universität Göttingen aus dem Jahr 2022 hatte gezeigt, dass Lehrer in Sachsen Mehrarbeit leisten und dass ein Abbau von Überstunden für sie nicht möglich sei.
Erste Klage dieser Art
Nun haben eine Lehrerin und ein Lehrer mit Unterstützung des PhV vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Klagen auf Arbeitszeiterfassung eingereicht. Die beiden Lehrkräfte stammen aus dem Regierungsbezirk Stuttgart. Nach Aussage eines Sprechers der Kultusministerkonferenz (KMK) ist dies die erste Klage dieser Art. Zumindest seien ihm keine weiteren Initiativen dieser Art bekannt.
Die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für die meisten Arbeitnehmer hatte zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 festgestellt. Dies wurde im Jahr 2022 vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.
Zwar hatten die Kultusminister eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte gefordert, doch war dies vom Bundesarbeitsministerium zurückgewiesen worden.
Immerhin hat die neue Koalition in Hessen aus CDU und SPD vereinbart, die Arbeitszeiterfassung für Lehrer einzuführen.
Gesetzesregelung zur Arbeitszeiterfassung lässt weiter auf sich warten
Ein Gesetz, in dem die Details zur Arbeitszeiterfassung geregelt werden sollen, befindet sich noch immer in Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung. Es ist nicht davon auszugehen, dass es hier vor dem zweiten Quartal dieses Jahres weitergehen wird. Die fehlenden Fortschritte führten bereits zu Kritik bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Planungssicherheit benötigen.
Doch auch ohne ein neues Gesetz steht nach den Entscheidungen von EuGH und Bundesarbeitsgericht fest: Arbeitszeiterfassung ist auch für Lehrkräfte verpflichtend. Es bleibt abzuwarten, ob das Verwaltungsgericht Stuttgart in diesem Sinne entscheiden und das Land Baden-Württemberg zur Umsetzung entsprechender Lösungen zwingen wird.