Zeiterfassung Pflicht 2024: alles Wichtige in 8 Punkten

Zeiterfassung Pflicht: Was Unternehmen und Mitarbeiter wissen müssen und was im Jahr 2024 gilt, lässt sich in wenigen Punkten zusammenfassen.
Zeiterfassung Pflicht 2024

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Zeiterfassung Pflicht 2024: alles Wichtige in 8 Punkten

Zeiterfassung Pflicht: Was Unternehmen und Mitarbeiter wissen müssen und was im Jahr 2024 gilt, lässt sich in wenigen Punkten zusammenfassen.

Ist Zeiterfassung nun Pflicht oder nicht? Viel wurde dazu geschrieben, und die Informationen sind oftmals irreführend. Wir fassen kurz und knapp zusammen, was Unternehmen und Mitarbeiter wirklich zur Arbeitszeiterfassung 2024 wissen müssen und ob Zeiterfassung Pflicht ist oder nicht – und das alles in 8 Punkten:

  1. Obwohl die Bundesregierung noch immer nicht die geplanten Änderungen am Arbeitszeitgesetz auf den Weg gebracht hat, gilt die Pflicht dennoch schon heute. Der Grund: Das Bundesarbeitsgericht hatte schon 2022 entschieden, dass die Pflicht auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes besteht – und das auch ohne Änderungen des Gesetzes.
  2. Eine bestimmte Form der Arbeitszeiterfassung ist noch nicht vorgeschrieben. Unternehmen können also Stundenzettel aus Papier, Excel-Tabellen oder moderne Zeiterfassungssysteme nutzen. Wichtig ist dabei nur, dass die Zeiterfassung objektiv und nachvollziehbar erfolgt und dass die Daten jederzeit von den Berechtigten einsehbar sind. Eine elektronische Zeiterfassung ist (noch) nicht vorgeschrieben.
  3. Erfasst werden müssen der Beginn und das Ende sowie die Dauer der Arbeitszeit.
  4. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt für alle Unternehmen – egal ob klein, mittel oder groß. Mögliche Ausnahmen für kleine Unternehmen wird es möglicherweise geben, wenn zukünftig eine bestimmte Form der Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben wird. Hier werden kleine Unternehmen vermutlich mehr Wahlfreiheit erhalten.
  5. Mit wenigen Ausnahmen müssen alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten erfassen. Ausgenommen sind vor allem leitende Angestellte und Mitarbeiter in kirchlichen Organisationen sowie anderen Religionsgemeinschaften. Beamte fallen zwar nicht unter das Arbeitszeitgesetz, sind aber auch vom Arbeitsschutzgesetz betroffen und müssen daher auch ihre Arbeitszeiten erfassen.
  6. Auch im Home Office gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das gilt ebenso für Mitarbeiter, die von unterwegs arbeiten (Remote Work).
  7. Unternehmen, die keine Zeiterfassung durchführen, müssen keine Bußgelder erwarten. Anders sieht es aus, wenn sie von der zuständigen Ordnungsbehörde zur Zeiterfassung aufgefordert wurden und dieser Forderung nicht nachkommen.
  8. Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur Arbeitszeiterfassung lässt weiter auf sich warten. Einen Zeitplan kann die Bundesregierung derzeit nicht nennen.

Weitere Informationen zur Arbeitszeiterfassung, zu verfügbaren Tools und zu den rechtlichen Hintergründen haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.