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Zeiterfassung: Kommt das neue Gesetz 2025?
Während Unternehmen und Arbeitnehmer noch immer auf das neue Gesetz zur Zeiterfassung warten, stellt sich die Frage, ob die Regierung im kommenden Jahr zu einer Einigung kommen wird.
Auch in diesem Jahr kam es in der Hängepartie um eine gesetzliche Neuregelung für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland zu keiner Einigung der Regierungsparteien. Die geplante Anpassung des Arbeitszeitgesetzes ist nach wie vor nicht beschlossen. Es gibt lediglich einen ersten Referentenentwurf.
Viel Neues zum Thema hörte man in den vergangenen Monaten von den Regierungsparteien nicht. Es hieß lediglich, man könne keine Aussage zum zeitlichen Ablauf machen.
Dabei warten viele Unternehmen und Beschäftigte auf Klarheit in der Frage, wie genau die Arbeitszeiten zu erfassen sind. Klar ist lediglich, dass Zeiterfassung verpflichtend ist. Das hatten sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 als auch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 bestätigt. Grundlage für die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das Arbeitsschutzgesetz.
Das Arbeitszeitgesetz soll jedoch so angepasst werden, dass sich daraus die Anforderungen an die zu verwendenden Zeiterfassungssysteme ergeben. Im letzten Gesetzentwurf ist die verpflichtende elektronische Zeiterfassung vorgesehen. Ausnahmen soll es lediglich für kleine Unternehmen sowie für tarifgebundene Unternehmen geben.
Bringt 2025 endlich die erwartete gesetzliche Klarheit?
Ob das kommende Jahr eine Einigung und die erwartete gesetzliche Neuregelung bringen werden, ist mehr als offen. Das hat zwei Gründe: Erstens ist die Regierungskoalition derzeit in vielen Punkten zerstritten, was die Verständigung auf gemeinsame Lösungen erschwert. Und zweitens hat die Regierung derzeit viele noch nicht abgeschlossene Projekte auf der Agenda – zum Beispiel das Rentenpaket. Diese Projekte dürften aktuell für die Bundesregierung eine höhere Priorität genießen, was Äußerungen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil vermuten lassen.
Was bedeutet das für die Unternehmen?
Solange nicht geregelt ist, in welcher Form die Zeiterfassung zu erfolgen hat, fehlt es den Unternehmen an Planungssicherheit. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf digitale Zeiterfassung. Sie bietet neben der Rechtssicherheit weitere Vorteile wie zum Beispiel geringe Kosten, niedrigen Verwaltungsaufwand und eine hohe Fehlersicherheit. Sollte es 2025 zu der erwarteten Gesetzesänderung kommen, sind allem die Unternehmen auf der sicheren Seite, die ein modernes digitales Zeiterfassungssystem anwenden. Die rechtzeitige Einführung eines solchen Systems trägt außerdem dazu bei, Zeitdruck bei der Implementierung zu vermeiden.