Zeiterfassung im Baugewerbe ist schon länger Pflicht

Unternehmen im Baugewerbe müssen schon länger die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Damit gehört das Baugewerbe zu einer Gruppe von Branchen mit besonderen Dokumentationspflichten.
Bauarbeiter auf der Baustelle

© Andreas Karelias / Adobe Stock

Zeiterfassung im Baugewerbe ist schon länger Pflicht

Unternehmen im Baugewerbe müssen schon länger die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Damit gehört das Baugewerbe zu einer Gruppe von Branchen mit besonderen Dokumentationspflichten.

Obwohl die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2019 und des Bundesarbeitsgerichts 2022 bestätigt wurde, steht in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung noch aus, in der festgelegt ist, wie genau Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen und aufbewahren müssen.

In verschiedenen Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, wie zum Beispiel im Baugewerbe, besteht schon seit längerer Zeit eine gesetzlich geregelte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Zu den weiteren betroffenen Branchen gehören beispielsweise Gaststätten und Herbergen, Transport und Logistik oder Messebau. Auch für nicht privat angestellte Minijobber müssen die Arbeitszeiten erfasst werden.

Die Zeiterfassung im Baugewerbe ist aber nicht nur aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig. Sie leistet auch einen wichtigen Beitrag zur effizienten Durchführung von Bauprojekten, denn nur wenn Aufwand und Kosten regelmäßig überwacht werden, lässt sich gewährleisten, dass sich das Projekt im geplanten Rahmen bewegt. Personalkosten sind dabei ein wichtiger Bestandteil des gesamten Budgets.

Wichtige Fakten zur Zeiterfassung im Baugewerbe

  • Es gibt derzeit noch keine fest vorgeschriebene Form der Zeiterfassung. So ist zum Beispiel die Verwendung eines Stundenzettels oder einer Excel-Vorlage in Ordnung.
  • Für jeden Tag sind der Beginn, das Ende sowie die Dauer der Arbeitszeit zu erfassen.
  • Die Lage und die Länge der Pausen müssen dagegen nicht erfasst werden.
  • Eine Unterschrift durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist nicht erforderlich.
  • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die erfassten Arbeitszeiten korrekt sind.
  • Die Arbeitszeit muss bis zum siebten auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendertag erfasst werden, also innerhalb einer Woche.
  • Der Arbeitgeber verwahrt die erfassten Arbeitszeiten und muss diese auf Verlangen vorzeigen, zum Beispiel dem Zoll.

Lohnt sich elektronische Zeiterfassung auf Baustellen?

Mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem wie Papershift lässt sich die Zeiterfassung im Baugewerbe deutlich effizienter und sicherer durchführen als mit Stundenzetteln aus Papier oder mit Excel-Sheets. Die Zeiterfassungssoftware ermöglicht es den Mitarbeitern auf der Baustelle, ihre Arbeitszeiten entweder per App oder per Browser einzutragen. Auch ein stationäres Terminal (eine digitale Stempeluhr) kann dazu verwendet werden.

Die Daten landen damit direkt im System und werden dort sicher verwahrt. Diese Form der Zeiterfassung entspricht den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von 2019 festgelegt hatte: objektiv, zugänglich und verlässlich.

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Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.