Zusammenfassung
- Auch in Baden-Württemberg wird jetzt ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften gefordert.
- Die Kultusministerin verweist auf ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer.
- Dabei gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Lehrern schon heute.
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Inhalt
Zeiterfassung für Lehrer: GEW fordert Pilotprojekt auch für Baden-Württemberg
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert auch für Baden-Württemberg ein Pilotprojekt für die Arbeitszeiterfassung von Lehrern. In Bremen wurde ein solches Projekt bereits beschlossen. Doch in Baden-Württemberg verweist man auf ein bundeseinheitliches Vorgehen, das allerdings auf sich warten lässt.
Bremen ist das erste Land, das ein Pilotprojekt zur Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte beschlossen hat. Das Projekt soll im kommenden Jahr beginnen.
Die Gewerkschaft Wissenschaft und Erziehung (GEW) fordert nun ein solches Projekt auch für Baden-Württemberg. Man wünsche sich, dass das Bildungsministerium nicht länger auf eine bundesgesetzliche Regelung warte, wie es bisher der Fall war.
Die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) verweist immer wieder darauf, dass ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer sinnvoll sei. In der Praxis bedeutet das jedoch, dass sich wenig bewegt.
Zusatzaufgaben von Lehrern können zur Mehrarbeit und Überforderung führen
Die Arbeitszeiten vieler Lehrkräfte übersteigen bei weitem die von anderen Beschäftigten – auch im öffentlichen Dienst. Besonders belastete Lehrkräfte absolvieren regelmäßig Wochenarbeitszeiten von mehr als 48 Stunden. Das liegt vor allem an der wachsenden Menge an Zusatzaufgaben, welche die Lehrer neben dem Erteilen des Unterrichts erbringen müssen. Sie reichen von der Organisation von Klassenfahrten über Elterngespräche bis hin zur Korrektur von Klausuren.
Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte würde diese Situation quantifizierbar darstellen – was vermutlich manchen Kultusministerien nicht gelegen käme, würde es doch den Lehrberuf weniger attraktiv erscheinen lassen und abschreckend auf den dringend benötigten Nachwuchs wirken.
Arbeitszeiterfassung ist bereits Pflicht – auch für Lehrer
Dabei ist die Arbeitszeiterfassung auch ohne Änderung des Arbeitszeitgesetzes bereits Pflicht – auch für Lehrer. Grundlage ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 nämlich das Arbeitsschutzgesetz in seiner bestehenden Form. Gestützt wird dies außerdem durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Dieses hatte die Pflicht der Arbeitgeber betont, seinen Mitarbeitern ein System zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung zu stellen.
Urteile weisen den Weg
Es gibt inzwischen verschiedene Gerichtsurteile, die den Befürwortern einer Arbeitszeiterfassung für Lehrer Recht geben. So hatte zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einem pensionierten Schulleiter eine Vergütung seiner geleisteten Mehrarbeit zugesprochen.