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Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg kritisiert geplantes Gesetz zur Arbeitszeiterfassung
Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin hat sich kritisch zum jüngst vorgelegten Gesetzentwurf geäußert, das die Arbeitszeiterfassung neu regeln soll. Es dürfe nicht zum Aufbau zusätzlicher Bürokratie kommen.
Nur wenige Tage nach Vorlage des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung durch das Bundesarbeitsministerium hat sich die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut (CDU) kritisch zum Vorschlag geäußert. Sie nannte im Zuge dessen drei Punkte: Erstens dürfe es durch die Neuregelung nicht zu Einschränkungen der gelebten Unternehmenskultur kommen, zweitens müsse der Aufbau zusätzlicher Bürokratie vermieden werden, und drittens müssten die Freiräume ausgeschöpft werden, welche die Europäische Union ihren Mitgliedsstaaten gewähre.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
In der geplanten Neufassung des Arbeitszeitgesetzes ist eine elektronische Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Ausnahmen bei der Form der Zeiterfassung sollen aber möglich sein – etwa dann, wenn die Tarifpartner sich auf entsprechende Lösungen einigen. Auch kleine Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern sollen alternativ die Arbeitszeiten manuell und auf Papier erfassen dürfen.
Ausnahmen werden als unzureichend kritisiert
Diese Ausnahmen sieht Hoffmeister-Kraut jedoch nicht als ausreichend an. Vor allem für den Mittelstand würden solche Regelungen zusätzlichen Aufwand verursachen. Zudem gebe es in vielen Unternehmen Vertrauensarbeitszeit. Diese gelte es zu bewahren. Dadurch würden flexible Arbeitsmodelle ermöglicht, wodurch die Beschäftigten die Chance hätten, Berufs- und Privatleben besser miteinander zu verbinden.
Deutscher Gewerkschaftsbund widerspricht
Dem widerspricht der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg: Es gehe jetzt darum, die ergangenen Urteile (des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, Red.) im Sinne der Beschäftigten umzusetzen. Man erwarte von der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin konstruktive Vorschläge. Baden-Württemberg habe den Arbeits- und Gesundheitsschutz bisher stiefmütterlich behandelt. An dieser Stelle seien dringend Verbesserungen geboten.
Laut dem aktuellen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung soll Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Allerdings müssen die Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Höchstarbeitszeit sowie zu den Mindestruhezeiten eingehalten werden.