Wird die Stechuhr wieder Pflicht?

Angesichts der aktuellen Diskussionen rund um die Arbeitserfassung stellen sich viele Unternehmen und Arbeitnehmer die Frage, ob die Stechuhr wieder Pflicht wird. Um die Antwort vorwegzunehmen: Das ist nicht der Fall.
Stechuhr

© Glen Jones / Adobe Stock

Wird die Stechuhr wieder Pflicht?

Angesichts der aktuellen Diskussionen rund um die Arbeitserfassung stellen sich viele Unternehmen und Arbeitnehmer die Frage, ob die Stechuhr wieder Pflicht wird. Um die Antwort vorwegzunehmen: Das ist nicht der Fall.

Viele Menschen setzen die Arbeitszeiterfassung gleich mit dem Gang zur Stechuhr, mit der sie morgens zu Beginn ihrer Arbeit einstempeln und abends beim Verlassen des Betriebs wieder ausstempeln.

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Auch wenn dies in verschiedenen Medien so vermittelt wird: Eine Pflicht zur Stechuhr ist auch nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 sowie des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022, welches irreführenderweise oft als „Stechuhr-Urteil“ bezeichnet wird, nicht zu befürchten. Zwar müssen die Unternehmen grundsätzlich für die Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter sorgen, doch gibt es inzwischen viele verschiedene und sehr komfortable und flexible Möglichkeiten, wie die Arbeitszeit erfasst werden kann.

Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung sieht elektronische Form vor

Der aktuelle Referentenentwurf zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes sieht zwingend eine elektronische Arbeitszeiterfassung vor. Ausnahmen soll es nur für Unternehmen mit maximal zehn Mitarbeitern sowie für tariflich gebundene Unternehmen geben. Klassische Stechuhren, wie sie früher in vielen Unternehmen üblich waren, auf denen „gestempelt“ wurde, sind damit ohnehin ausgeschlossen.

Bis das neue Gesetz verabschiedet wird, kann es noch eine Weile dauern. Bis dahin gelten für die Unternehmen die Vorgaben an die Arbeitszeiterfassung, die der EuGH in seinem Urteil festgelegt hat. Die Arbeitszeiterfassung muss demnach „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein. Das bedeutet, die Zeiterfassung muss gewährleisten, dass die geleisteten Arbeitszeiten objektiv und zweifelsfrei nachweisbar sind, dass sie gegen Manipulationen geschützt sind und dass Arbeitnehmer Einblick in die von ihnen erfassten Arbeitszeiten haben.

Flexible Arbeitszeiterfassung mit digitalen Zeiterfassungssystemen

Zur Arbeitszeiterfassung müssen die Mitarbeiter nicht einmal vor Ort sein. Sie können ihre Arbeitszeiten auch von zu Hause oder von unterwegs erfassen. Möglich machen dies digitale Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel per App auf dem Handy oder per Browser ganz einfach online genutzt werden können.

Ein weiterer Vorteil solcher digitaler Zeiterfassungssysteme besteht darin, dass die Daten direkt von den Unternehmen verarbeitet und nicht erst übertragen werden müssen, wie es zum Beispiel bei einer Zeiterfassung per Stundenzettel oder per Excel-Sheet der Fall wäre.

Fazit

Es gibt bereits heute die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Von einer Pflicht zur Stechuhr zu sprechen, wäre jedoch falsch. Noch können die Unternehmen frei wählen, welche Form der Arbeitszeiterfassung sie verwenden möchten, solange diese den Vorgaben des EuGH entspricht. Die geplante Neufassung des Arbeitszeitgesetzes schreibt eine elektronische Zeiterfassung vor und lässt dabei dennoch Spielräume, in welcher Weise die Arbeitszeiterfassung geschieht.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.