Wie wirkt sich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf Lehrer aus?

Bei Lehrern sind hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung einige Besonderheiten zu beachten. Welche Formen der Arbeitszeiterfassung sind für Lehrkräfte am besten geeignet?
Arbeitszeiterfassung Lehrer

© Animaflora PicsStock / Adobe Stock

Wie wirkt sich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf Lehrer aus?

Bei Lehrern sind hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung einige Besonderheiten zu beachten. Welche Formen der Arbeitszeiterfassung sind für Lehrkräfte am besten geeignet?

Der Arbeitsalltag von Lehrern ist geprägt durch mehrere Besonderheiten. Die Arbeitszeit teilt sich auf zwischen den Unterrichtsstunden und deren Vor- und Nachbereitung sowie sonstigen Aufgaben wie zum Beispiel der Korrektur von Klassenarbeiten. Hinzukommt, dass sich die Urlaubszeit von Lehrern nach den Ferien im jeweiligen Bundesland richten. Ferien bedeuten nicht automatisch, dass sich Lehrer im Urlaub befinden. Auch Lehrer haben, wie andere Beschäftigten im öffentlichen Dienst, einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Diese sind während der Ferien zu nehmen.

Kostenlos anmelden
Papershift – Ihre Zeiterfassung in der Cloud
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Dokumentationspflicht einhalten
  • Arbeitszeitkonten digital verwalten
  • Zeiten auswerten und exportieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Je nach Schulform, Bundesland und Unterrichtsfächern müssen Lehrer zwischen 24 und 28 Unterrichtsstunden pro Woche absolvieren. Diese haben einen Anteil von 35 bis 45 Prozent der gesamten Arbeitszeit. Insgesamt kommen Lehrkräfte in Deutschland nach aktuellen Zahlen auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von etwa 46,5 Stunden. Vor allem an Gymnasien wird häufig mehr als 40 Stunden gearbeitet. Insofern wäre auch für Lehrer eine Arbeitszeiterfassung sinnvoll, um zu lange Arbeitszeiten erkennen und gegensteuern zu können.

Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für Lehrer?

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung stellt sich die Frage, ob diese auch für Lehrer gilt. Zwar sind verbeamtete Lehrkräfte nicht vom Arbeitszeitgesetz betroffen, doch betrifft die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Länder als Dienstherren der Lehrkräfte. Das bedeutet: Auch Lehrer müssen ihre Arbeitszeit erfassen.

Lehrer benötigen flexible Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung

In welcher Weise die Arbeitszeiterfassung erfolgen muss, hat das Bundesarbeitsgericht nicht vorgegeben. Letztendlich ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dies zu regeln. Klar ist: Der Arbeitsalltag von Lehrern mit verschiedenen Arbeitsorten und heterogenen Aufgaben erfordert eine möglichst flexible Lösung. Digitale Zeiterfassungssysteme sind hierbei eine gute Wahl. Sie ermöglichen die Zeiterfassung auf verschiedene Weisen, zum Beispiel per Browser oder per App. So kann die Arbeitszeit ortsunabhängig dokumentiert werden.

Bundesländer müssen für die Arbeitszeiterfassung der Lehrkräfte sorgen

Die Bundesländer als Dienstherren der Lehrer haben die Aufgabe, für die Arbeitszeiterfassung ihrer Lehrkräfte zu sorgen und die Arbeitszeiten zu kontrollieren und dadurch Sorge zu tragen, dass die gesetzlich vorgegebenen Höchstarbeitszeiten sowie Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Das wiederum kann sich auf den Einsatz der Lehrkräfte auswirken. Möglich ist, dass dadurch sogar Maßnahmen wie die gerade beschlossene Erhöhung der Unterrichtsstunden in Sachsen-Anhalt in Frage gestellt werden.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.