Was passiert mit Überstunden bei Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist durch Covid 19 für viele Unternehmen ein Thema. Doch was, wenn kurzzeitig doch mehr zu tun ist? Was passiert mit Überstunden bei Kurzarbeit?
Was passiert mit Überstunden bei Kurzarbeit?

Überstunden bei Kurzarbeit

Kurzarbeit ist gerade durch Covid-19 für sehr viele Unternehmen ein Thema. Da sich die Entwicklung der Pandemie aktuell nicht absehen lässt, können zukünftig noch mehr Arbeitgeber von schlechten Auftragslagen bedroht sein. Wie reagiert man darauf, wenn kurzzeitig doch mehr zu tun ist? Was passiert mit Überstunden bei Kurzarbeit?

Was ist Kurzarbeit?

Unter dem Begriff Kurzarbeit wird die vorübergehende Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit verstanden. So können Unternehmen ihre Personalkosten kurzzeitig reduzieren und die Umsatzsituation besser überstehen. Sind die Arbeitsausfälle vermeidbar, ist es nicht möglich. Das gilt beispielsweise bei saisonalen, betriebs- oder branchenüblichen Umsatzeinbußen. Ein Arbeitszeitguthaben muss grundsätzlich abgebaut werden. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in § 96 SGB III.

Damit die Arbeitnehmer trotz fehlendem Lohn ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gibt es das Kurzarbeitergeld (KUG), durch den ein Teil des Nettoeinkommens abgedeckt wird. Tariflich oder arbeitsvertraglich kann eine Aufstockung auf bis zu 100 % vereinbart sein.

Überstunden bei Kurzarbeit: Rechtliche Lage

Mehrarbeit ist hierbei grundsätzlich unzulässig. Das Arbeitsrecht bestimmt dabei, dass der Arbeitgeber ein Aufsichtsrecht und eine Aufsichtspflicht hat, dass die zu leistenden Stunden nicht überstiegen werden. Es gibt aber einzelne Ausnahmen. Beispiele hierfür sind u.a.

  • Unvorhergesehene Reparaturen, die nicht aufgeschoben werden können
  • Einzelne, unvorhergesehene und kurzfristige Aufträge

"Was

Wann dürfen Arbeitnehmer noch Mehrstunden leisten?

Exakte Grenzen zwischen einem Regelbetrieb und Kurzarbeit existieren nicht. Vielmehr kommt es auf die gesamte Situation an. Die Auftragslage ist damit immer wieder zu prüfen. Denn mehr Ausnahmen existieren nicht. Sie sind immer genau zu prüfen und müssen detailliert begründet werden, sodass falsche Angaben auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Ansonsten drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern es könnte auch vor dem Strafrichter enden.

Was ist bei Mehrarbeit noch zu beachten?

Da die Zahlung des Kurzarbeitergeldes bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu beantragen ist, sind alle Informationen bezüglich einer abweichenden Arbeitszeit zwingend zu melden. Die BA prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen für eine Gewährung weiterhin vorliegen.

Zum Monatsende sind damit alle geleisteten Arbeitsstunden exakt zu melden. Ist aufgrund von kurzfristigen Aufträgen eine Erhöhung der Arbeitszeit für den folgenden Monat absehbar, ist dies ebenfalls zu melden. Einen Überblick, was alles beim KUG zu beachten ist, haben wir in unserem Blog übersichtlich dargestellt.

Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Zeiterfassung in der Cloud
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Dokumentationspflicht einhalten
  • Arbeitszeitkonten digital verwalten
  • Zeiten auswerten und exportieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Mehr Informationen

Wie werden Überstunden vergütet?

Bei Mehrarbeit ist zwischen den bereits Vorhandenen und den neu zu Leistenden zu unterscheiden. Bereits angesammelte Überstunden sind zuvor zwingend abzubauen und nach den üblichen tariflichen beziehungsweise arbeitsvertraglichen Bedingungen zu vergüten. In wenigen Fällen ist dies nicht nötig, wie es im bereits erwähnten § 96 SGB III geregelt ist. Dazu zählt insbesondere, wenn ein Arbeitszeitguthaben bereits seit mehr als einem Jahr Bestand hat oder nicht mehr als 10 % der zu leistenden Jahresarbeitszeit beträgt.

Fazit: Überstunden bei Kurzarbeit

Was passiert mit Überstunden bei Kurzarbeit? In puncto Kurzarbeitergeld sind zahlreiche Bedingungen und Regelungen zu beachten. Das gilt insbesondere für Überstunden, die prinzipiell ausgeschlossen sind. So früh wie möglich sollte abgeklärt werden, ob die Reduzierung der Arbeitszeit noch angemessen ist. Zudem sind alle Arbeitsstunden und andere wichtige Informationen zeitnah an die Bundesagentur für Arbeit zu melden.