Wann darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern?

Wann Arbeitnehmer ihren Urlaub in Anspruch nehmen können, bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser darf einen Urlaubsantrag in bestimmten Fällen auch ablehnen.
Urlaubsantrag

© Björn Wylezich / Adobe Stock

Wann darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern?

Zwar haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Wann sie diesen jedoch in Anspruch nehmen können, bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser darf einen Urlaubsantrag in bestimmten Fällen auch ablehnen.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf mindestens 24 bezahlte Urlaubstage hat. Während es über die Anzahl der Urlaubstage vergleichsweise selten Streit gibt, kann es wegen der Termine, zu denen Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen möchten, öfter zu Unstimmigkeiten kommen.

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Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter in der Zeit im Unternehmen braucht, zu welcher der Mitarbeiter seinen Urlaub nehmen möchte. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen.

Urlaub muss vom Arbeitgeber bewilligt werden

Gemäß Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub vom Arbeitgeber gewährt werden. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber verfügt über die Hoheit der Urlaubsplanung. Ansonsten müssten die Mitarbeiter ihren Urlaub gar nicht beantragen, sondern könnten ihn einfach dann in Anspruch nehmen, wenn es ihnen passt.

Schriftliche oder digitale Beantragung des Urlaubs zu empfehlen

Für die Form eines Urlaubsantrags gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie kann also wahlweise mündlich oder schriftlich erfolgen. Zu empfehlen ist allerdings die schriftliche Variante. Dabei können Werkzeuge wie digitale Urlaubsplaner hilfreich sein. Der große Vorteil: Durch die schriftliche bzw. digitale Erfassung von Urlauben und Urlaubsanträgen lassen sich im Streitfall die nötigen Nachweise erbringen.

Bei Urlaubsanträgen alle Interessen abwägen

Für Unternehmen und Führungskräfte besteht insbesondere in Ferienzeiten die Herausforderung, den Bedürfnissen möglichst vieler Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Urlaubswünsche gerecht zu werden, ohne dabei die Interessen des Unternehmens zu gefährden. Insbesondere Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern sind in ihren Urlaubsmöglichkeiten auf Ferienzeiten beschränkt.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass zu Ferienzeiten Mitarbeiter mit Kindern stets Vorrang bei der Gewährung ihrer Urlaubsanträge erhalten müssen. Auch andere zwingende Umstände sind bei der Behandlung von Urlaubsanträgen zu berücksichtigen. So kann es zum Beispiel sein, dass der Partner eines Mitarbeiters aufgrund von Betriebsferien bei dessen Arbeitgeber nur zu festen Zeiten Urlaub bekommt.

Andere Perioden, zu denen häufig viele Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen möchten, sind die Weihnachtszeit oder Brückentage. Auch hier gilt es für die Unternehmen und Vorgesetzten, zwischen allen Interessen abzuwägen.

Im Idealfall findet die Urlaubsplanung schon frühzeitig für das gesamte Jahr statt – zumindest für einen bestimmten Teil der verfügbaren Urlaubstage. Zudem sollten sich die Mitarbeiter in den einzelnen Teams untereinander darüber verständigen, wer zu welchen Zeiten im Urlaub ist. Dann bedarf es im Idealfall keinerlei Intervention durch die Führungskraft.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.