Vertrauensarbeit soll weiter möglich sein: Arbeitsminister Heil verspricht unbürokratische Lösung für Arbeitszeiterfassung
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erste Details zur geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes genannt. Die wichtigsten Erkenntnisse: Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein. Als Option werden digitale Aufzeichnungsmöglichkeiten genannt.
Im Lauf dieses Frühjahrs will das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf zur geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorliegen. Darin soll die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geregelt werden, die vom Bundesarbeitsgericht in dessen Urteil vom September 2022 festgestellt worden war.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Bei manchen Unternehmen gibt es seither Bedenken, es könne durch die Arbeitszeiterfassung zu einem Übermaß an Bürokratie und einem Verlust an Flexibilität kommen. So forderte zum Beispiel Lufthansa-Personalchef Niggemann einen Gesetzesrahmen, der Möglichkeiten und Gestaltungschancen eröffne.
Den Bedenken der Unternehmen begegnete jetzt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland teilte er mit, dass Vertrauensarbeitszeitmodelle auch weiterhin möglich sein werden, und das auch ohne Stechuhr. Dabei seien digitale Aufzeichnungsmöglichkeiten eine Option. Auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zur Vertrauensarbeitszeit, die es heute schon gebe, seien eine Variante. Das Gesetz werde den Lebenswirklichkeiten entsprechen.
Dabei wüssten die Arbeitsjuristen, dass der Teufel im Detail stecke, so Heil. Das sei auch den Sozialpartnern klar. Er könne aber versichern, dass es unbürokratische Lösungen geben werde. Die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes solle für die Betriebe nicht zu unnötiger Bürokratie führen und Flexibilität für die Beschäftigten weiter ermöglichen.