Urteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet Unternehmen zur Zeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Unternehmen in Deutschland zur Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Durch das Urteil ergeben sich viele Fragen.
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet Unternehmen zur Zeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Unternehmen in Deutschland zur Zeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Durch das Urteil ergeben sich viele Fragen, zum Beispiel, wie konkret die Arbeitszeiterfassung umgesetzt werden muss.

Dass die Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht wird, war seit dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 klar. Allerdings gab es bisher noch keine festen Termine für die Einführung der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Die Bundesregierung will sich zwar dieser Frage annehmen, allerdings mit offenem Ausgang.

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Urteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet zur Möglichkeit der Arbeitszeiterfassung

Durch das aktuelle Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt stellt sich die Situation nun völlig anders dar. Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Erfassung der von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeit verpflichtet sind.

Ausgangspunkt des Urteils war ein Prozess, der vom Betriebsrat einer Pflegeeinrichtung in Ostwestfalen angestrengt worden war. Dieser wollte die Zeiterfassung im Unternehmen gegen den Willen der Geschäftsführung durchsetzen. Daraufhin sprach zunächst das Landesarbeitsgericht in Hamm dem Betriebsrat ein Initiativrecht zu. Das bedeutet, der Betriebsrat ist berechtigt, die Arbeitszeiterfassung selbst auf den Weg zu bringen. Damit wich das Gericht in seiner Entscheidung von der seit 1989 geltenden Rechtsprechung ab, die Betriebsräten bei der Zeiterfassung lediglich ein Abwehrrecht zugestanden hatte. Betriebsräte konnten also die Einführung einer Zeiterfassung bisher lediglich verhindern, aber diese nicht durchsetzen.

Zeiterfassung: viele offene Fragen

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat zur Folge, dass Arbeitgeber eine Zeiterfassung einführen müssen – schon bevor die Bundesregierung das EuGH-Urteil von 2019 umsetzt. Das allerdings wirft eine Reihe von Fragen für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter auf:

  • Wie konkret muss die Zeiterfassung erfolgen?
  • Müssen die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen, oder genügt es bereits, wenn sie die Möglichkeit dazu haben?
  • Wie geht es mit der Vertrauensarbeitszeit weiter? Wird es dieses Modell weiterhin geben?
  • Wird es Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen und Berufsfelder geben?

Corona-Krise hat die Rollen bei der Arbeitszeiterfassung getauscht

Im Zuge der Corona-Krise hat es tiefgreifende Veränderungen für Arbeitnehmer und Unternehmen gegeben. Insbesondere die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten, hat den Arbeitsalltag und die Prozesse, wie sie früher bekannt waren, in Frage gestellt.

Damit haben sich auch die Anforderungen und Bedürfnisse der Beteiligten an die Arbeitszeiterfassung gewandelt. War es früher oftmals noch so, dass vor allem Arbeitgeber ein Interesse an der Erfassung der Arbeitszeiten hatten, um einen besseren Überblick und eine bessere Kontrolle über die geleisteten Stunden zu erzielen, sind es heute vorwiegend Arbeitnehmer, denen an der Arbeitszeiterfassung gelegen ist. Durch die Arbeit im Home Office verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, so dass häufig mehr gearbeitet wird als vertraglich vereinbart. Eine Arbeitszeiterfassung kann hier als Regulativ dienen.

Zeiterfassung einführen – aber wie?

Für viele Unternehmen sind Systeme zur digitalen Zeiterfassung optimal. Sie bieten verschiedene Vorteile. So können Arbeitnehmer ortsunabhängig ihre Arbeitszeiten erfassen – egal, ob von zu Hause, im Büro oder unterwegs.

Zudem lassen sich digitale Zeiterfassungssysteme mit anderen Prozessen und Systemen der HR verbinden. Durch eine nahtlose Anbindung zwischen Zeiterfassung und der Gehaltsabrechnung können zum Beispiel geleistete Stunden direkt übernommen werden.

Digitale Zeiterfassungssysteme sind außerdem flexibel und lassen sich bei Bedarf anpassen – etwa dann, wenn der Gesetzgeber Regelungen ändert oder neue Richtlinien einführt.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.